Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit der ‚Einfuhr‘ eines Anlagehundes aus Spanien?
Ein Tierschutz-Dogo-Argentino soll hier nach Niedersachsen vermittelt werden.
Wäre Landeflughafen Frankfurt (Hessen) ein Problem?
Und wie sähe es rechtlich aus, würde der Hund (natürlich geimpft, gechipt und mit Papieren versehen) über den Landweg kommen und dabei verschiedene Bundesländer nach NS durchqueren, auf deren ‚Liste‘ er steht?
Danke für Tipps und Grüße
Esther
Hallo.
auf welcher Rechtsbasis kommt den der Hund hierher?
So wie Du das Beschreibst klingt das nach einer Bruchlandung…ein Dogo Argentino ist erstmal ein Hund wie jeder andere auch…wo solte er denn nicht hin dürfen und warum nicht?
LG
Maja
Hallo Maja,
der Hund entstammt einer Tötung Nähe Barcelona und hat hier in NS Interessenten, die ihn gerne aufnehmen würden. Er käme mit allen notwendigen Impfungen etc. pp. hierher - alles in allem vollkommen ‚legal‘, wie alle anderen Hundis von dort auch.
Da aber der Dogo Argentino in manchen Bundesländern zu den ‚Listenhunden‘ zählt (oder nicht?? Die genauen Bestimmungen entziehen sich meiner Kenntnis…), hat meine spanische Tierschutzkollegin Bedenken, was seinen Transport und seine Vermittlung hierher nach Deutschland (nach NS) betrifft.
Daher hätte ich gerne Info’s über Einreisebestimmungen oder -einschränkungen in diesem Fall, sofern es diese gibt bzw. die jemand parat hat.
Viele Grüße
Esther
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Sorry da muss ich wirklich passen…da kenne ich auf Anhieb keinen der Dir helfen kann…das tut mir wirklich leid echt Mist…
Frag die dortigen Amtstierärzte, vielleicht kennt hier jemand einen guten Antstierarzt aus Niedersachsen, wer weiss?
LG
Maja
Da aber der Dogo Argentino in manchen Bundesländern zu den
‚Listenhunden‘ zählt (oder nicht?? Die genauen Bestimmungen
entziehen sich meiner Kenntnis…),
Hallo zusammen,
wenn es nach den einen oder anderen Bestimmungen ein sogenannter Kampfhund ist, dann bestehen die Einschränkungen i.A. darin, dass er an der Leine zu führen ist oder einen Maulkorb tragen muss - das lässt sich für einen Transport ja wohl regeln. Leine ist ja eh klar, und einen Maulkorb würde ich in jedem Fall mal mitnehmen. Bestimmungen für den Halter (Hundeführerschein o.ä.) sind für die Durchreise unwichtig.
Der Zoll interessiert sich sicher nur für Impfungen und ob es sich um bedrohte Tierarten ahndelt - das sind Hunde eindeutig nicht.
Gruss Reinhard
PS ach so ja, was ist eigentlich ein Anlagehund? ist er auf Anlageberater abgerichtet?
Danke Euch - Habe noch paar Infos gefunden
Hallo Ihr,
danke erstmal für Eure Bemühungen.
Habe aus einem anderen Forum ein paar nützliche Tipps erhalten.
Den wichtigsten unter http://www.stafford-terrier.de/menue/menueframe1.htm (Gesetze+Verordnungen) ist der Text zum „Gesetz zur Verbringung und Einfuhr der gefährlichen Hunde ins Inland“ (kurz: HundVerbrEinfG)
Ein Telefonat mit der Zollbehörde des Flughafens FFM ergab, dass lediglich die Papiere und Impfungen dort zur Debatte stehen, nicht aber die Rasse des Hundes (die Dame meinte noch scherzhaft: „…solange er keinen anfällt…“). Alles weitere ist Ländersache und maßgebend ist letztlich, wo der Hund angemeldet wird, nicht wo er landet und wo überall er durchfährt… ;O)
Schönes WE noch!
Esther