Hallo,
11-j. Schäferhündin darf morgens 1,5 Std. gassi in den Wald - 10 m hinter ihr fährt Opa-Herrle Fahrrad (Hund ist meist eher zuhause als er). Ihr eigentl. Herrchen geht nachts nochmal mit ihr raus, d.h. er lässt sie frei laufen, weil wenig Verkehr in unserer Nebenstraße. „Lina“ SCHEISST … in unsere Gärten, vor die Haustür, AUF die Türabstreifer!!!
Wir suchen nach einer LÖSUNG!!! … haben den Hundebesitzer schon direkt angesprochen - da kommen aber nur freche Antworten oder Versprechen, es kommt nicht wieder vor. Geändert hat sich nie etwas.
hallo doris,
das ist ja ekelhaft. ich habe selbst zwei hunde und immer tüten (Frühstücksbeutel auf der Rolle) einstecken, um die sch… einzutüten.
leider hat das aber was mit tierliebe zu tun, sich auch in dieser situation um die tiere zu kümmern. mein tip, melde es auf der stadtverwaltung und deine nachbarn auch. das wird streng bestraft, bei uns ab 500,00€ aufwärts.
grüße iffetz
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Wir suchen nach einer LÖSUNG!!! … haben den Hundebesitzer
schon direkt angesprochen - da kommen aber nur freche
Antworten oder Versprechen, es kommt nicht wieder vor.
Geändert hat sich nie etwas.
Das ist aber der einzig sinnvolle Ansatzpunkt. Alternativ bleibt nur das hundesichere Umzäunen der Vorgärten oder eine Selbstschußanlage. Falls Du hoffst, dass es ein Hundefernhaltespray oder so etwas gibt: vergiss es.
Du kannst es im guten versuchen, mit dem Anwalt, oder mit Hilfe eines kräftig gebauten Freundes, der die gesammelten Hinterlassenschaften in einem Beutel auf der Türschwelle des Verursachers ablegt.
Wir möchten vorsorglich alle Hundehalter darauf hinweisen, dass die Verschmutzung von Straßen einschließlich der Gehwege durch Hundekot eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Vorsätzlich oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen dieses Satzung können mir einer Geldbuße geahndet werden.
Der altbewährte Trick ist immer noch der beste:
Schreib deinem Nachbarn einen Zettel auf den du schreibst: „Wenn Ihr Köter noch einmal auf mein Grundstück scheißt, dann scheiße ich auf Ihres!!!“
Hat bei meinen Eltern prima funktioniert, als der Nachbarhund uns auch immer auf die Fußabtreter gekackt hat.
Findest du danach noch haufen, zieh dir Handschuhe an und sammle die Teile ein, um sie anschließend beim Herrchen vor der Haustür zu verteilen.
es wird wenig nützen, wenn du das dem Hund vorliest - das
Problem liegt, wie fast immer, am oberen Ende der Leine.
Gruss Reinhard
Hallo,
es geht weniger um’s Vorlesen, als eher um die Anwendung. Das Ordungsamt findet solche Verhaltensweisen nämlich nicht wirklich lustig. Sollte sich darüberhinaus in der frequentierten Gegend noch ein Kinderspielplatz befinden, wird’s ganz ernst.
So wie ich das verstanden habe, lässt der Besitzer den Hund nachts einfach raus, ohne sich darum zu kümmern wohin das Tier läuft.
Ich persönlich halte freilaufende Schäferhunde nachts ziemlich gefährlich…man weiss nie wie das Tier drauf ist. Aus diesem Grund würde ich das Tier einfangen und zum Tierheim bringen.
ich bin selbst Hundehalter, benutze die „Scheißbeutel“, irgendwofür muß ja die Hundesteuer sinnvoll sein.
Vielleicht kannst du ja deinen netten Nachbarn daraufhinweisen, dass du Probleme hast und massiv Rattengift ausgelegt hast.
Dann streust du z.B. einfach ein wenig Kalk um die betroffenen Stellen.
Dann schau´n wir mal weiter.
Bei uns kursieren regelmäßig Gerüchte, dass vergiftete Köder im Park ausgelebt sind, das hat immer Wirkung.
Also, dir viel Erfolg und dem Hund ein rücksichtvolleres Herrchen.
Einen schönen (für das Wetter kann ich nichts)
Sonntag
Ich persönlich halte freilaufende Schäferhunde nachts ziemlich
gefährlich…man weiss nie wie das Tier drauf ist. Aus diesem
Grund würde ich das Tier einfangen und zum Tierheim bringen.
Hallo Suse,
du verwechselt nach wie vor die beiden Ende der Leine, soll heissen, die Verantwortlichkeit. Es macht nicht nur keinen Sinn, ein Tier für etwas zu bestrafen, für das es nichts kann, es ist auch zutiefst unmoralisch. Für den Hund ist Tierheim schlimmer als Prügel. Und bei einer solchen Einstellung könnte auch noch der friedfertigste Hund nach dir schnappen.
ist Dir nachts schon mal ein Hund in dieser Grösse freilaufend begegnet?? Mir schon (Rottweiler)! Er hat mich nicht angeknurrt, wohl aber die beiden Polizisten, die ihn dann abholen wollten.
Man kann nun über den Geschmack des Hundes trefflich streiten, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es nicht ok ist, wenn ein Hund in der Grösse ohne Aufsicht durch die Gegend läuft…übrigens auch zu seinem eigenen Schutz…wie schnell Jäger ihn für einen wildernden Hund halten brauche ich wohl nicht zu erzählen.
Tierheim…hmm…es gibt nicht nur schlechte davon…alternativ dazu könnte man natürlich von seinem Pfandrecht Gebrauch machen, und den Hund erst herausgeben, wenn der Besitzer die Reinigungskosten übernommen hat…dies würde ich allerding erst nach Absprache mit einem Juristen tun.
Nein,ich verwechsele ganz bestimmt nicht die Enden der Leine…leider leider trifft man manche Leute nur am Geldbeutel
Gruss
Suse
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Tierheim…hmm…es gibt nicht nur schlechte davon…alternativ
dazu könnte man natürlich von seinem Pfandrecht Gebrauch
machen, und den Hund erst herausgeben, wenn der Besitzer die
Reinigungskosten übernommen hat…dies würde ich allerding
erst nach Absprache mit einem Juristen tun.
Hallo Suse,
ganz sicher solltest du mit einem Juristen reden; hoffentlich macht er dir unmissverständlich klar, dass es für selbsternannte weibliche Hilfssheriffs, die nachts die Hunde anderer Leute einfangen und nur gegen Lösegeld herausgeben, in unserem Rechtsstaat keinen Platz gibt, ausser in einer abgeschlossenen Zelle. Moralische Argumente wie die Frage, ob das Tier was dafür kann, dass keiner mit ihm Gassi geht, prallen an dir offensichtlich sowieso ab.
Was würdest du denn davon halten, wenn jemand deine Kinder verprügelt, weil sie beim Spielen zu laut sind, oder sie einfach ins Auto packt und in einem Erziehungsheim abgibt?
Oder was willst du eigentlich im Tierheim angeben? Dass du den Hund in deiner Eigenschaft als Bürgerwehr beschlagnahmt hast? Kommst du dann auch für die Unterbringungskosten im Tierheim auf oder soll das der Staat übernehmen, weil du ja in seinem Interesse tätig bist?
In einem demokratischen rechtsstaat sollten Dikussionen über gewalttätige Selbstjustiz eigentlich nicht notwendig sein, auch wenn einem Nachbarn noch so auf die Nerven gehen.
Weisst Du Reinhard…wenn Du ein Feindbild brauchst…such’s Dir woanders…ich bin immer wieder erstaunt, wenn Menschen, denen die sachlichen Argumente ausgehen, sich auf ein solch niederes Niveau begeben.
Ich vermag nicht zu erkennen, was an meinem Geschriebenen gewalttätig, oder unmoralisch sein sollte - also spar Dir Deine Beleidigungen und Unterstellungen!
mein tip, melde es
auf der stadtverwaltung und deine nachbarn auch. das wird
streng bestraft, bei uns ab 500,00€ aufwärts.
grüße iffetz
Problem ist nur, dass die sich nicht dafür interessieren, was hinter der Gehweggrenze passiert. Im Vorgarten Türabtreter etc…
Gibt es noch die „verpiss-dich-pflanze“ ? - wenn ja, dann ab damit in den Vorgarten. Oder ein sichtbares Schild in den Garten: Vorsicht Rattengift.
„Lina“ SCHEISST … in unsere Gärten, vor
die Haustür, AUF die Türabstreifer!!!
meines Erachtens hast Du dagegen einen Unterlassungsanspruch, der auch einklagbar ist.
D.h. ich würde dem Hundehalter einen Brief schreiben (Einschreiben oder durch Zeugen einwerfen lassen) mit folgendem Inhalt (hier stichpunktartig):
a) Aufforderung zur Unterlassung der Verunreinigung Eures Grundstücks.
b) Hinweis auf Unterlassungsanspruch.
c) Ankündigung, dass dieser Unterlassungsanspruch erforderlichenfalls gerichtlich durchgesetzt wird und der Hundehalter dann die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hat.
Falls es nichts hilft, zum Anwalt gehen und das auch machen.
Ob das Ordnungsamt hier überhaupt zuständig ist (da ja ein Privatgrundstück und nicht öffentlicher Grund betroffen ist), kann ich Dir nicht sagen, ich würde mal vermuten, eher nicht.