Katzenallergie

Von: , Frage gestellt am So, 21. Jan 2007

Hallo....

Wir haben folgendes Problem. Im Dezember 06 sind wir (Besitzer von 2 Katzen) umgezogen in ein Mietshaus mit drei Mietparteien (wir bewohnen die Wohnung in der Mitte). Am Anfag dieser Woche sprach mich die Mieterin über uns an, sie hätte ein ganz schwere Katzenallergie und müsste nun mit Cortison behandelt weden wg. starker Bronchitis.
Meine Katzen sind ausschließlich in der Wohnung, das Treppenhaus wird regelmäßig und gründlich gereinigt. Nun haben wir heute Besuch unseres Vermieters bekommen, der von der Nachbarin angerufen wurde.
Eine Tierhaltung ist uns laut Mietvertrag nicht untersagt. WIr haben alles Menschenmöglich nun getan um der Nachbarin entgegen zu kommen .



Britta

7 Antworten zu dieser Frage

        • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
          Und jetzt?

          Was sollen wir dir jetzt raten?
          Deine Nachbarin kastrieren zu lassen, damit sie ihr Verhalten ändert?

          Ich glaube schon, dass es möglich ist, wenn man extrem empfindlich ist, dass sie in der oberen Wohnung auf Katzenhaare reagiert (Man hat sie an der Kleidung, Schuhen, sie fliegen durch die Luft...)

          Was ihr jetzt macht weiß ich nicht. Meiner Meinung nach, kann es euch nicht untersagt werden die Katzen zu behalten, wenn ihr Haustiere halten dürft.

          Für mich würde festestehen: Ich geb meine Katze nicht her. Wenn sein muss, zieh ich nochmal um.

          lg infi

          • Antwort von nach 6 Stunden 2 hilfreich
            Re: Und jetzt?

            hi Was ihr jetzt macht weiß ich nicht. Meiner Meinung nach, kann
            es euch nicht untersagt werden die Katzen zu behalten, wenn
            ihr Haustiere halten dürft.
            In deutschem Recht ist es sehr wohl möglich dass der Vermieter die Katzenhaltung nachträglich verbietet wenn im gleichen Hause deswegen ein anderer Mensch durch die Haltung der Katze krank wird - Die Gesundheit eines anderen Menschen wird auf jeden Fall höher gewertet als die erwünschte Tierhaltung Für mich würde festestehen: Ich geb meine Katze nicht her.
            ich auch nicht ;o) zumindest nicht aus diesem Grund Wenn sein muss, zieh ich nochmal um.
            eben so würde ich dsa auch machen - wenn ich mit Katze nicht mehr erwünscht bin bin auch ich als Mensch nicht mehr erwünscht - denn das Katzenvieh gehört nunmal zu mir (oder ich zu ihm ;o) ) - alo pack ich alles ein und ziehe weg an einen Ort an dem man mich auch mit Katze mag :o)

            Gruß H.

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Katzenallergie

    Hallo Britta,

    ich würde mir an Deiner Stelle nicht so viel Gedanken machen.

    Tierhaltung ist lt. Deinem Mietvertrag nicht verboten, außer-
    dem sind die Tiere ausschliesslich in Deiner Wohnung und nicht
    außerhalb. Es findet daher keiner Kontakt zwischen ihr und
    den Katzen statt, nur darauf kommt es an.

    Zwei Katzen sind auch nicht zu viel für eine Wohnung.

    Wenn die Dame überempfindlich ist, so ist es ihr Problem.

    Schließlich können wir ja auch nicht alle Bäume fällen, bloss
    weil manche Leute eine Pollenallergie haben.

    Lass Dich bloss nicht ins Bockshorn jagen!

    LG.
    Esther

  2. Antwort von nach 21 Stunden 1 hilfreich
    Re: Katzenallergie

    Hallo,

    da es hier wohl keinen "tierischen" Ansatz für Lösungen gibt, sondern nur einen zwischenmenschlichen bzw. rechtlichen, wird der Thread geschlossen. Weitere Antworten bitte im Brett "Mietrecht" bzw. "Medizin", oder wo auch immer das Triple-Posting offenbleibt.

    Gruß,

    Myriam, MOD

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