Gängige Praxis der Grenzbehörden mit Hunden

Hi,

eine Freundin von mir hat ein Problem, auf das ich auch gern eine Antwort wüsste: Es geht um die Grenzkontrollen bei Hunden. In den EU-Ländern müssen Tollwutimpfungen idR 30 Tage vor Grenzübertritt gemacht worden sein. Die Frage ist: Wenn man zwar eine Tollwutimpfung für den Hund hat, aber die Impfung zeitlich zu knapp vonstatten gegangen ist, wie wahrscheinlich ist es dann, dass man nicht in das Land hineinkommt und schlimmer noch, nicht mehr mit dem Hund zurück nach Deutschland einreisen darf?

Gibt es hier Leute, die mit den Umgang der Grenzbeamten in solchen Fällen Erfahrungen haben? Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass es da kulante Regelungen gibt. Aber ich bin mir nicht ganz sicher.

Dank & Gruß, Berit

Hallo,

Gibt es hier Leute, die mit den Umgang der Grenzbeamten in
solchen Fällen Erfahrungen haben? Bisher bin ich immer davon
ausgegangen, dass es da kulante Regelungen gibt. Aber ich bin
mir nicht ganz sicher.

Entweder der Grenzbeamte schaut den Heimtierpass an oder nicht. Wenn er ihn anschaut, sieht er die zu späte Tollwutimpfung. Zu spät ist vor dem Gesetz genausogut wie gar nicht, weil man davon ausgeht, dass sich nicht genug Antikörper bilden konnten und somit der Schutz nicht gegeben ist. In einigen Ländern wird nicht nur eine Tollwutimpfung, sondern auch noch ein Antikörpertiter verlangt.

Allgemein sind die Kontrollen in der letzten Zeit meiner Erfahrung nach schärfer geworden, u.a. auch weil so viele Hunde aus dem Ausland von Unbedarften nach D importiert werden und aufgrund der schlechten Presse deswegen.

Ich denke, Urlaub im Ausland macht kaum jemand so spontan, dass die Impfung nicht rechtzeitig erfolgen kann. Wenn doch, so möge er einfach seinen Hund regelmäßig impfen (laut neuer Verordnung muss es ja nicht mehr jährlich sein), dann hat man das Problem nicht.

Der Wortlaut: „Bei Reisen muss der neue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers
eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHONorm) vorgenommen wurde. Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU Entscheid 2005/91/EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt (einige Botschaften/Konsulate geben noch 30 Tage an). Im Fall der Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sein, den der Hersteller angibt.“

Gruß,

Myriam

Hi,
ich weiß hier von Tierärzten, die das Datum der Tollwutimpfung im Heimtierausweis einfach etwas rückdatiert haben… Allerdings wohl nur bei Hunden, die auch vorher schon eine Tollwutimpfe hatten.

Den Heimtierausweis meines Doggies (regelmäßig und im Zeitplan geimpft) wollte noch nie jemand sehen…

Gruss,
Julia

hallo myriam,

Ich denke, Urlaub im Ausland macht kaum jemand so spontan,
dass die Impfung nicht rechtzeitig erfolgen kann. Wenn doch,
so möge er einfach seinen Hund regelmäßig impfen (laut neuer
Verordnung muss es ja nicht mehr jährlich sein), dann hat man
das Problem nicht.

darf ich kurz mal fragen wie oft denn nun die impfung erfolgen muss, wenn nicht mehr im jahresabstand?

vielen dank! gruss,
arwhyn

Schaust du ca. 2 Beiträge weiter unten im Forum.
Thema Impfstoff von mir.

Gruß Steffen

darf ich kurz mal fragen wie oft denn nun die impfung erfolgen
muss, wenn nicht mehr im jahresabstand?

Steht doch - wenn auch etwas verklausuliert - im Posting:

„Im Fall der Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sein, den der Hersteller angibt.“

Es gibt mittlerweile Impfstoffe, bei denen der Hersteller 3- oder 5-Jahreszyklen angibt. Diese kann man sich bei einigen Tierärzten besorgen lassen, z.B. aus der Schweiz.

Gruß,

Myriam

Hallo,

es kommt darauf an, wo Du über welche Grenze willst. Es gibt inzwischen genug Übergänge, die kaum noch als solche erkennbar sind, und an denen es keine festen Kontrollstellen mehr gibt. D.h. natürlich nicht, dass gar keine Kontrollen mehr stattfinden, aber die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle ist teilweise extrem gering. Selbst wenn man z.B. die Vogelfluglinie nach Dänemark rüber nimmt, steht da schon seit Jahren niemand mehr an der Rampe. Fährst Du im Raum Aachen Landstraße Richtung NL oder B gibt es auch oft nur noch Schilder am Straßenrand. Am ehesten musst Du mit regelmäßigen Kontrollen an den Autobahnübergängen rechnen.

BTW: Beim vorletzten Dänemark-Trip schlenderte ein ganz ziviles Pärchen mit Hund durch den Fährhafen Puttgarden, und stellte sich bei dem ein oder anderen wartenden Autofahrer dann als Zoll-Streife vor, und hatte so dann natürlich viel mehr Zeit sich mit dem Einen zu beschäftigen, als wenn sie im Häuschen gesessen hätten. Soll heißen: Es kann dich trotzdem erwischen.

Gruß vom Wiz, der noch nie die Papiere seines Hundes vorlegen musste