Leinenpflicht für Hunde?

Hallo liebe Tierfreunde,

ich würde gerne wissen, ob für Hunde in der Öffentlichkeit eine Leinenpflicht herscht und wenn ja, wann und wo?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Danke

Hallo unbekannter,

ich würde gerne wissen, ob für Hunde in der Öffentlichkeit
eine Leinenpflicht herscht und wenn ja, wann und wo?

Das ist abhängig vom Bundesland. In Hamburg herrscht (endlich!) kompletter Leinenzwang, außer man macht einen Eignungstest. Der erlaubt einem dann den Hund auf Freilaufflächen frei laufen zu lassen (und auch nur dort)

Grüße,

Anwar

ich würde gerne wissen, ob für Hunde in der Öffentlichkeit
eine Leinenpflicht herscht und wenn ja, wann und wo?

Das ist abhängig vom Bundesland. In Hamburg herrscht
(endlich!) kompletter Leinenzwang, außer man macht einen
Eignungstest. Der erlaubt einem dann den Hund auf
Freilaufflächen frei laufen zu lassen (und auch nur dort)

Aber als so ganz 100%ig sauber würdest du dich nicht bezeichnen, oder?

2 „Gefällt mir“

Moin
Grafschaft Bentheim: Niedersachsen.
Daher gilt Gefahrhundverordnung Niedersachsen.
Nachzulesen unter. www.maulkorbzwang.de

Explizit regelt dieses Thema jede Gemeinde per se für sich alleine.
Daher Anfrage an Gemeinde stellen oder im Internet nachlesen sollte die Gemeinde eine Internetseite haben.

Gruß Steffen

Hatte vom dir mehr erwartet als diese Antwort.

Schadet deinem Ansehen hier.

Warum nur muss jeder sich berufen fühlen solch einen Senf zuschreiben.
Von nix ne Ahnung aber rumblöken.
Was hat Hamburg mit Niedersachsen, hier Grafschaft Bentheim zu tun?
Wen interessiert sowas?

Hoffe meine Ironie und Schwarzer Humor wird jetzt nicht wieder gekillt.

Hallo,

generell hat bereits jeder Gemeinde und jeder Landkreis seine individuellen Regelungen. In den Regionen wo wir bis jetzt gewohnt oder Urlaub gemacht haben, gab es eine generelle Leinenpflicht für alle Rassen in Wohngebieten, auf Plätzen und in Parkanlagen und 200 Meter Umkreis.

In einigen Gemeindeordnungen wird darauf hingewiesen, dass Hunde auch im Feld anzuleinen sind, wenn Fußgänger in Reichweite sind bzw. zu bestimmten Jahreszeiten, wenn z.B. der Wildnachwuchs Schutz benötigt.

Diese Regelung finde ich angemessen, da so weder andere Leute durch den Hund belästigt werden, noch der Hund eine Gefahr für den fließenden Verkehr wird. Obwohl ich selbst einen Hund besitze, begrüße ich das Anleinen in der Stadt, weil auch ich nicht immer von fremden Hunden angesabbert werden möchte - so nett die Tiere auch sein mögen ;o)

Hallo,

Das ist abhängig vom Bundesland.

Falsch, es ist letztendlich abhängig von der Gemeinde.

kompletter Leinenzwang, außer man macht einen
Eignungstest. Der erlaubt einem dann den Hund auf
Freilaufflächen frei laufen zu lassen (und auch nur dort)

Auch das ist falsch. Sogenannte „Kampfhunde“ mal ausgenommen ist es so: Es herrscht seit 01.01.2007 eine generelle Anleinpflicht außerhalb der eigenen Wohnung/des eigenen eingezäunten Grundstücks oder speziell ausgewiesenen Hundefreilaufflächen. Von dieser Anleinpflicht kann man sich befreien lassen, indem man mit dem Hund eine Gehormsamsprüfung ablegt (verschiedene Hundeführerscheine, Begleithundprüfung usw.) oder nachweist, dass der Hund körperlich nicht in der Lage zu so einer Prüfung ist (meine 16-jährige Hündin könnte das vermutlich nicht mehr). Wenn man diese Befreiung hat, darf man den Hund normal überall ableinen, wo es nicht ausdrücklich verboten ist.

Genaueres hier:
http://www.hundegesetz.hamburg.de/
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/bsg/ve…

Gruß,

Myriam

Hallo,

Falsch, es ist letztendlich abhängig von der Gemeinde.

Ah ja, vielen Dank für den Hinweis. Als Bewohner eines Stadtstaates ist mir das natürlich nicht aufgefallen.

Es herrscht seit 01.01.2007 eine generelle
Anleinpflicht außerhalb der eigenen Wohnung/des eigenen
eingezäunten Grundstücks oder speziell ausgewiesenen
Hundefreilaufflächen.

[…]

Wenn man diese Befreiung hat, darf
man den Hund normal überall ableinen, wo es nicht ausdrücklich
verboten ist.

Also nirgends. Hast Du Dir mal die ausdrücklichen Verbotsorte angeschaut:
Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche oder andere Bereiche, Straßen und Plätze mit vergleichbarem Publikumsverkehr oder bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen und Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen, […] in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen. Darüber hinaus in Parks, öffentlichen Grünanlagen, Freidhöfen und weiteren Orten.
Klar, das eigene Grundstück bleibt noch, aber das woar wohl nicht die Frage.

[… off topic & Beleidigungen entfernt, MOD]

  • Warum ich gerade die Regelungen in Hamburg angeführt habe und nicht im Winzkaff des Fragestellers? Weil ich die nicht kannte, trotzdem aber ein Beispiel aufzeigen wollte.

Grüße oder auch nicht,

Anwar

[… off topic & Beleidigungen entfernt, MOD]

Klar, aber Beleidigungen gegen mich dürfen stehenbleiben…

Beleidigung entfernt (Mod)

Anwar

Ah ja, vielen Dank für den Hinweis. Als Bewohner eines
Stadtstaates ist mir das natürlich nicht aufgefallen.

Mag sein. Das Bundesland ist für das Landeshundegesetz zuständig. In diesem steht jedoch eher wenig zur Leinenpflicht, abgesehen von den Einschränkungen für sogenannte Kampfhunde. Für die allgemeine Leinenpflicht gibt es eben in jeder Gemeinde eigene Vorschriften, die das Landeshundegesetz ergänzen.

Also nirgends. Hast Du Dir mal die ausdrücklichen Verbotsorte
angeschaut:
Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche oder
andere Bereiche, Straßen und Plätze mit vergleichbarem
Publikumsverkehr oder bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen
und Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen, […] in
unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und
Jugendeinrichtungen. Darüber hinaus in Parks, öffentlichen
Grünanlagen, Freidhöfen und weiteren Orten.

Das ist völlig normal und in den meisten Gemeinden schon immer so. Abgesehen von Parks und Grünanlagen sind das auch alles Orte, an denen sowieso kein vernünftiger Hundehalter seinen Hund ableinen will. Teilweise sind es Orte, wo ich meinen Hund gar nicht hin mitnehmen würde.

Klar, das eigene Grundstück bleibt noch, aber das woar wohl
nicht die Frage.

Die interessanten Orte für Hundefreilauf sind Spazierwege in Wäldern, Wiesen und Feldern im Gebiet der Gemeinde. Und da darf man eben seit 01.01.07 in Hamburg nur noch dann ableinen, wenn man im Besitz der entsprechenden Erlaubnis ist, oder wenn es ein ausgewiesener Hundeauslauf ist.

Gruß,

Myriam