Hallo Zusammen, ich hätte da mal eine Frage. In unserem Miethaus 5 Wohnungen, hat eine Mieterin eine Katze, stört auch nicht. Die Mieterin hat im Keller eine Katzenlucke installiert. Durch die Lucke kommen natürlich auch fremde Katzen ins Haus, und verrichten auch manchmal oder lassen etwas zurück das recht stinkt.
Nun meine Frage, kann man dies unterbinden in dem man die Lucke weg macht und das Fenster verschließt. Wie gesagt gegen die eigene Katze geht es nicht, nur gegen die fremden Katzen. Ich denke wir sind auch kein Katzenhaus…
Was kann man dagegen machen. Danke schon mal für die kommenden Beiträge1
wenn Du wissen möchtest, was rechtlich dagegen zu machen ist, musst Du im Brett „Mietrecht“ nachfragen (unter Beachtung von FAQ:1129). Es stellt sich mir die Frage, ob dieses Problem nicht bedacht wurde, als der Mieterin der Einbau einer Katzentür gestattet wurde?
Katzengerechte Vorschläge:
es könnte eine Katzenklappe installiert werden, die nur die eine bestimmte Katze durchlässt (diese kann durch Microchip oder Halsband mit Sender erkannt werden)
die Katzenbesitzerin könnte ein Katzenklo gleich vor oder hinter der Katzenklappe aufstellen und pflegen, vielleicht reicht das den Fremdkatzen zum Markieren aus
rein rechtlich sieht es so aus, dass nur der Vermieter den Einbau einer Katzenklappe genehmigen oder eben auch verbieten kann. Auch eine ursprünglich erteilte Genehmigung kann aus wichtigen Gründen wieder zurückgenommen oder modifiziert werden. Da ich das Problem mit fremden Katzen im Haus nur zu gut kenne, habe ich höchstes Verständnis dafür, wenn Mitmieter hiergegen vorgehen wollen. D.h. zunächst mal die Katzenbesitzerin ansprechen, die Klappe zu entfernen, gegen eine mit Zugangskontrolle auszutauschen, anderweitig sicherzustellen, dass keine fremden Katzen ins Haus kommen. Sollte dies nicht fruchten, den Weg zum Vermieter einschlagen.