hallo,
ich hoffe diese frage ist ok und mir kann jemand helfen…
wenn ein Mieter eine katze halten möchte obwohl die verlangte Sondervereinbahrung abgelehnt wurde, welche rechte hat dieser, vor allem wenn andere Mietparteien im Haus Hunde und Katzen halten, allerdings die Wohnungen von unterschiedlichen Verwaltungen verwaltet werden ?
würde mich sehr über ein paar tipps freuen.
vielen dank schon mal im voraus…
Hallo…gerne sag ichs dir nicht,aber hast du ne gute Rechtschutzversicherung wo Mietrecht drin ist? Die würde dann auch ne Beratung beim Anwalt zahlen…Verschiedene Verwalter dürfen nämlich unterschiedlich urteilen, leider!
Eine Möglichkeit gibt es : es gibt Therapiehunde und-katzen, und wenn eine Katze ein körperliches oder seelisches Problem mindern würde, darf der Vermieter das nicht ablehnen. Eine Nachbarin von mir hat das mal so durchgezogen nach dem Tod ihrer besten Freundin,sie bekam ein Attest vom Arzt, und der verwalter mußte es akzeptieren, kündigen wollte er nämlich nicht!!
Viel Glück!!!
vielen dank erst mal für deine antwort,
so was in der art habe ich mir schon gedacht.
wie sieht es denn aus wenn der Verwalter als Untersagungsgrund angibt, das man keine Katze halten darf, weil die Wohnung mit Teppichboden ausgelegt ist und eine neuvermietung erschwert werden würde??