vielleicht weiß ja einer von euch weiter…
Stimmt es das man einen als „gefährlich“ eigestuften Hund nicht unter 18 jahren führen darf(mal spazieren gehen)trotz des
Sachkundenachweis?
Ich habe schon mal im GefHG nachgeguckt und gemerkt diese § mag ich garnicht =)
vielleicht weiß ja einer von euch weiter…
Stimmt es das man einen als „gefährlich“ eigestuften Hund
nicht unter 18 jahren führen darf(mal spazieren gehen)trotz
des
Sachkundenachweis?
Ich habe schon mal im GefHG nachgeguckt und gemerkt diese §
mag ich garnicht =)
Bestimmt aus dem Grund, weil im §5 genau das steht, wessen du nachfragst.
Das ich aus Schleswig-holstein komme hab ich vergessen zu sagen
Für mich sieht das folgendermaßen aus:
§10
(2) Die Hundehalterin oder der Hundehalter darf einen gefährlichen Hund außerhalb eines befriedeten Besitztums nur persönlich führen oder eine Person damit beauftragen, die eine Bescheinigung nach Absatz 7 Satz 1 besitzt.
Absatz 7 Satz 1:
(7) Die zuständige Behörde hat einer anderen Person als der Hundehalterin oder dem Hundehalter auf Antrag eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass sie einen gefährlichen Hund außerhalb eines befriedeten Besitztums führen darf, wenn die Person die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 erfüllt.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1:
(1) Die Erlaubnis ist nur zu erteilen, wenn
die Hundehalterin oder der Hundehalter das 18. Lebensjahr vollendet hat und die zum Halten des gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit (§ 6), persönliche Eignung (§ 7) und Sachkunde (§ 8) besitzt,
die § 6,7,8 usw. erfülle ich alles andere auch nur ich bin noch 16
ich finde das mieß weil die beiden Hunde warum ich das hier frage sitzen im Tierheim weil sie Nachbars Kaninchen gejagt haben…
sie werden gleichgesetzt mit anderen die Kinder beißen
ob es was nützt wenn ich mal mit dem Amt spreche und ich vielleicht eine Sondergenemigung oder ähnliches bekomme?