So,
Hallo,
hier habe ich den entsprechenden Auszug für Tiere aus den
Beförderungsbedingungen der DB AG:
"7.3 Tiere
Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze),
ungefährlich und in Behältnissen
wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden.
Nun ja, unser Hund hat 12 kg müßte man versuchen in ein „Behältnis“ zu setzen, welcher Art auch immer…
Die Behältnisse müssen so
beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und
Sachen ausgeschlossen sind. Die
Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich. Darüber hinaus
können Hunde, die in Behältnissen
wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht
untergebracht werden können, unter
der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und
mit einem für sie geeigneten
Maulkorb versehen sind.
Das kann man ja nachvollziehen mit dem Maulkorb, Leine usw.
Für diese Hunde sind die Fahrpreise
wie für alleinreisende Kinder von
6 bis einschließlich 14 Jahren zu bezahlen (s. Nr. 3.7). Der
Aufpreis für ICE Sprinter (s. Nr. 3.8)
ist nicht zu zahlen.
Ach so, über ICE kein Zuschlag - ist ja klasse.
Alle weiteren Tiere
hieß es nicht weiter oben: ALLE HAUSTIERE -vielleicht Katzen oder so-…
sowie Tiere mit
ansteckenden Krankheiten sind von der
Beförderung ausgeschlossen. In Wagen mit
Verpflegungseinrichtungen dürfen Tiere, mit Ausnahme
von Blindenführ- und Begleithunden im Sinne von § 145 Abs. 2
Nr. 2 SGB IX, nicht mitgenommen
werden.
Des weiteren sind Blindenführ- und Begleithunde im Sinne von §
145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX vom
Maulkorbzwang ausgenommen."
Kann ich auch nachvollziehen.
Ich denke ich werde es bei der nächsten Zugfahrt mal so halten, dass ich den Schaffner vorsichtig befrage.
Übrigens mit diesem „Schönes Wochend-Ticket für FÜNF Personen“ ist NNIICCHHTT der Hund mit eingeschlossen, der MUSS ein extra Ticket lösen.
Komplett nachzulesen unter
http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/pdf/agb/MDB46606-nv…
Gruss, Michael
Danke
Marie