Hundehaftpflicht
Von: , Frage gestellt am Sa, 21. Feb 2009
Hallo,
ich brauche mal Hilfe und bedanke mich schon mal vorab. f
Meine Freundin ist mit unseren Hund (5.Jahre alt) spazieren gegangen und der Hund war angeleint. Hier traf Sie nun auf eine weitere Hundehalterin dessen Hund auch angeleint war.
Die Hundehalterin des anderen Hundes telefonierte, erst beschnupperte unser Hund den fremden Hund und nahm dann aber abstand. Danach kam nun der andere Hund und beschnupperte unseren Hund, der sich dabei nicht bewegte. Aus unersichtlichem Grund biss der fremde Hund und ließ erst von unserem Hund Yorkshire Terrier Mix ab, als dieser sich nicht mehr regte.
Unser Hund blieb nun regungslos auf dem Gehweg liegend und musste schnellstens tiermedizinisch Versorgt werden. Die nächste Tierarztpraxis war leider geschlossen. Auf diesen Grund musste die Kleintierklinik in der Stadt aufgesucht werden. Nach einer notfallmäßigen Untersuchung, sowie Versorgung, musste unser lieber Hund wegen schwerster Verletzungen (gebrochenes Rückrad) eingeschläfert werden. Ob diese Entscheidung nun richtig war, kann ich bis jetzt auch nicht sagen bzw. vielleicht hätte ich doch nicht zustimmen sollen für die Einschläferung...
Meine frage, ich habe diesen Hund/Hunderasse mal für 120, -€ erworben im alter von ca. 1.Jahr aber dies ist nun zu Zeit nicht möglich für diesen Preis ca. erneut zu kaufen. Ich konnte nur Preise finden von ca.300-600 Euro. Muss die Hundehaftpflicht des Gegners auch die mehr kosten tragen oder welche Vorrausetzung müssen sein? Auf was haben wir überhaupt Anspruch. Wie weit haben wir denn auch schuldhaft gehandelt und wenn, wie wird dies dann gerechnet?
