Eine Fledermauskollonnie ist keine Baulast (seit wann stehen
die Viecher im Grundbuch, in Abteilung II?).
Richtig! Habe ich auch nirgends behauptet. Ich habe geschrieben : Sind so etwas, wie eine Baulast. Was Du nicht abstreiten kannst. Hat irgendeine Naturschutzbehörde oder „wichtiger“ Schutzverein erstmal seine Hände im Spiel, ist für den Hausbesitzer nicht mehr gut Kirschen essen.
Wohl stehen sie
unter Naturschutz, doch scheinst Du nicht zu wissen, daß
Fledermäuse streng nach Sommer- und Winterquartier
unterscheiden. Wenn die Viecher nur im Sommer im Dachboden
sind, dann sind sie mit Sicherheit im Winter in einem Stollen
oder sonstigen Gewölbe, das konstant 5-10 Grad hat. Auf einem
normalen Dachboden erfrieren die Tiere im Winter. Es ist
richtig, daß sie die Gegend vollscheißen und der Schiet auch
stinkt und staubt, wenn er beseitigt werden soll. Daß damit
ein Haus unbewohnbar wird, ist mir neu (bei Taubenzecken hätte
ich es Dir glatt geglaubt, aber bei Flattermäusen?).
Wenn der Boden vollgeschissen wird und dieser Kot sich durch den Holzboden so langsam in die bewohnten Zimmer frißt, ist das Haus unbewohnbar. So in mehreren Fällen.
Es gibt
auch idR keine rechtliche Möglichkeiten für irgendeinen
Naturschutzverein ein Wohn- oder Geschäftshaus wegen
Anwesenheit von Fledermäusen unter „Naturschutz“ zu stellen
(was natürlich einige Fundies dieser Vereine bedauern).
Natürlich können sie das nicht, aber Bewohnern solcher Häuser ist immer wieder verboten worden, wird immer wieder verboten, die Einfluglöcher dichtzumachen. Es laufen verschiedene Verfahren.
Anders
wäre es bei Stollen o.ä… Das liegt daran, weil die Tiere
nunmal zweierlei Quartiere haben. Nach der derzeitigen
Rechtslage geht Menschen- und Eigentumsschutz in diesem Fall
vor Naturschutz.
Außerdem sind Fledermäuse im Gegensatz zu Mäusen und Ratten
nützliche Tiere, die idR - frei nach Konrad Lorenz - positiv
in das Kindchen-Schema des Menschen passen. Daß die Viecher
auch ganz schön zubeissen können, muß nicht jeder wissen.
Außerdem ist niemand verpflichtet Fledermäuse in das Haus zu
lassen. Es gibt genügend Möglichkeiten die Anwesenheit
erfolgreich zu stören, ohne gleich die Tiere umbringen zu
müssen, was ohnehin verboten ist. Ich erinnere, im Gegenteil,
mich nur ein Gespräch mit einem Oberbürgermeister, der mich
richtig löcherte, „wann kommen endlich die Fledermäuse in
unseren Dachstuhl? Wir haben große Öffnungen reingetan, damit
sie unser Schloß bewohnen“. Dem war vollkommen klar, daß er -
ich übernehme Deine Argumentation - damit ein wertvolles
Kulturgut „unbewohnbar“ macht. Das Dachauer Schloß existiert
seit Jahrhunderten und hatte immer Fledermäuse im Dachgebälk.
Der Festsaal gehört zu den Schönsten im Umkreis von München…
Langer Schrieb, kurzer Sinn! Bitte mit etwas mehr biologischen
Kenntnissen und einer vorurteilsfreien Einstellung an solche
Themen herangehen.
Ich brauche keine biologischen Kenntnisse um zu wissen, daß, wenn ich mein Haus verkaufen will, ich den potent. Käufern nicht sage, daß ihr zukünftiges Haus von Fledermäusen bewohnt wird.
Nur darum geht es hier : Die Verkäuferin weiß nicht, wie event. Käufer darauf reagieren, wenn sie hören, es sind Fledermäuse im oder am Haus. Dieses zu verschweigen, geht auch ohne biologische Kenntnisse. Zu wissen, daß die Mehrzahl der Bevölkerung sich vor Fledermäusen ekelt, auch.
Sie im Fernsehen niedlich und süß zu finden ist eine Sache, sie selbst beherbergen zu müssen, eine andere.