…wenn mein hund auf dem eigenen grundstück (ca. 1 hektar) ein
reh reißt, welches anscheinend verletzt oder krank ist und
infolgedessen nicht flüchten konnte?
es befindet sich momentan keine rehgruppe hier, also ein
„versprengtes“ tier.
fragt aus aktuellem anlass
frank
ha, schurke,
und wann schiebst du den braten in die röhre?
nach österr. recht: wilderei ja, wenn das grundstück NICHT eingezäunt ist; nein, wenn ein zaun vorhanden ist.
aber der hund scheint mir eher das problem zu sein. der hat nämlich einfach kein reh zu reissen.
…wenn mein hund auf dem eigenen grundstück (ca. 1 hektar)
ein
reh reißt
fragt aus aktuellem anlass
frank
Grüss Dich, Frank!
Nach deutschem Recht in der von Dir geschilderten Situation:
im Innenbereich einer Ortschaft (= „befriedeter Bezirk“) nein, ob mit oder ohne Zaun -
im Aussenbereich „jagdbare Fläche“ ja!
Zum Hundeverhalten kein Kommentar!
Mit Waidmannsheil
Helmut Külpmann
yepp, helmut & antennaria,
erstmal vielen dank für die schnelle antwort.
tatsächlich ist der hund das problem.
eine mächtige schlaftüte, aber wehe, etwas bewegt sich in seinem
revier, was da sonst nicht ist…
ich möchte ärger mit hiesigen „jagd-und natur“-beaufsichtigern
vermeiden und hier ist noch richtig wild-west angesagt, es wird
scharf geschossen… d.h.:
gilt der leinenzwang ab april (niedersachsen) auch auf privatem
grundstück?
ich habe schon bei der gemeinde angefragt, wurde aber verwiesen
an kreisnummern, wo widerum niemand zuständig ist…
gruß,
frank
hallo helmut,
ich befinde mich in einer ortschaft( auch wenn es nicht so
aussieht), die flächen sind durch elektrozaun (pferde) sowie
maschendraht (schafe) eingezäunt.
im Innenbereich einer Ortschaft (= „befriedeter Bezirk“) nein,
ob mit oder ohne Zaun -
Zum Hundeverhalten kein Kommentar!
oooch. darum gehts mir aber!
gruß
frank
…der hund ist der schurke…
aber der hund scheint mir eher das problem zu sein. der hat
nämlich einfach kein reh zu reissen.
genau. aber wenn das blöde reh einfach in der gegend herumsteht,
beim weglaufen hinfällt und das ganze noch fast vor der tür…?
na, ich hab mal den tierarzt herbeigerufen. der hund meint, wer
wegläuft, ist schuld. jedenfalls terassenmäßig.
gruß,
frank
Guten Abend, Frank!
Der Leinenzwang gilt im Prinzip in der freien Natur und im Rahmen einer evtl. existierenden Hundeverordnung auch auf öffentlichen Strassen und Plätzen, also insoweit nicht auf einem eigenen eingefriedeten oder nicht eingefriedeten Grundstück, wenn gewährleistet ist, dass sich Dein Hund nicht Deiner Einflussnahme auf sein Verhalten entziehen kann (d. h., wenn es sich um ein Grundstück handelt, auf dem damit zu rechnen ist, daß Tierkinderstuben in Benutzung sind, würde ich ihn in der Setz- und Brutzeit (01.04. - 15.07.) dort nicht frei stöbern lassen).
Der Jagdausübungsberechtigte ist im Rahmen der Ausübung des Jagdschutzes (ist seine gesetzliche Verpflichtung!) berechtigt, innerhalb der „jagdbaren Fläche“ (also wohl nicht auf Deinem Grundstück - so es denn „befriedeter Bezirk“ ist - darüber kannst Du Dich beim örtlichen Bürgermeister, der örtlichen Jagdgenossenschaft oder auch direkt beim örtlichen Jagdpächter bzw. Jagdausübenden informieren) Hunde und Katzen zu erschiessen, so diese wildern und mindestens 300 m von der nächsten menschlichen Ansiedlung entfernt angetroffen werden.
Mit Waidmannsheil
Helmut Külpmann
wie sieht es denn bei euch mit tollwut aus? ein reh vor der haustür - jetzt im frühjahr - ist ja wirklich nicht üblich.
trotzdem, der hund, eigentlich besser du, gehört und die hundeschule.
hi antennaria,
wie sieht es denn bei euch mit tollwut aus? ein reh vor der
haustür - jetzt im frühjahr - ist ja wirklich nicht üblich.
hier schon, aber immer im rudel, und die habe ich im auge. und
momentan sind sie ganz woanders. sonst hätte ich besser
aufgepaßt. und den hund nicht aus den augen gelassen.
trotzdem, der hund, eigentlich besser du, gehört und die
hundeschule.
wie gesagt, ich hab nicht aufgepaßt. sonst wär auch nix
passiert. der hund (wolfshund) darf halt aufs grundstück, wenn
kein wild da ist. das versprengte reh war zur falschen zeit am
falschen ort.
asche auf mein haupt.
gruß,
frank
waidmannsdank,…
…so heißt es ja wohl.
schön ist die geschichte nicht.
dank dir für die infos.
gruß,
frank
was würdest du sagen, wenn man dir die möglichkeit nimmt, deine triebe, die im erbgut vorhanden sind, zu nehmen?
gruss
Jörg
aber der hund scheint mir eher das problem zu sein. der hat
nämlich einfach kein reh zu reissen.
Hallo Jörg,
das hat mit Erbgut wenig zu tun. Ein Hund hat hat kein Wild zu reißen - ganz einfach.
Wenn der Hund wildert gehört er an die Leine und wenn es nicht andes geht muss der Hund weg aus dieser Umgebung.
Und das ist noch harmlos ausgedrückt !
Gruss - BelRia
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willst mich veräppeln???
hi jörg,
na sag mal, ich bin doch kein hund! - aber ich würde dich auch bei noch so einer doofen meldung nicht beissen…
nee antennaria,
aber du hast mich nicht verstanden, mit triebe mein ich nicht deine beisstriebe, hast hoffentlich noch andere
Jörg
hi jörg,
na sag mal, ich bin doch kein hund! - aber ich würde dich auch
bei noch so einer doofen meldung nicht beissen…