da mein neues Badezimmer alles andere als geräumig ist, spiele ich gerade mit dem Gedanken, mir ein Kombigerät zum Wäschewaschen sowie -trocknen zuzulegen. Sind solche Geräte empfehlenswert? Hat jemand Erfahrungen? Hab gehört, dass gerade der Trockenvorgang bei Kombigeräten den Geldbeutel ungeheuer schröpft …
So ein Wäschetrockner ist immens praktisch, aber er frisst tatsächlich viel Strom!
Mit einigen Tricks hältst Du aber die Kosten in Grenzen!
Dicke Kleidungsstücke (Jeans, dicke Sweater, Handtücher, Badetücher) hänge über Nacht über eine Sessellehne. Da sind sie bis zum Morgen schon halb trocken!
Für die kleine Wäsche (Socken, Unterhosen, Waschlappen) besorge Dir ein Wäscheschirmchen. Das kannst Du oben an der Duschwand einhängen.
Darüber hinaus empfehle ich:
Achte beim Gewandkauf auf die Pflegeanleitung! Wirklich nur trocknerfeste Bekleidung kaufen!
Ich kenne eine Hausfrau und Mutter von vier Kindern, die alle ihre Wäsche im Wäschetrockner trocknet - mir allerdings wäre es zu teuer.
Vielleicht schreibst Du mal den Zählerstand (Strom) vor und nach einem kompletten Trocknervorgang auf, dann kannst Du Dir ja so ungefähr ausrechnen, wieviele Cent oder gar Euro Dich das kostet!
entgegen der noch folgenden Kommentare, kann ich aus meiner Erfahrung sagen, daß so ein Kombigerät Klasse ist, wenn Du a) arbeitest und b) der Stromverbrauch egal ist.
zu a) Du gehst morgens aus dem Haus und findest abends gewaschene und getrocknete Wäsche vor.
zu b) Die unter a) genannte Methode ist ineffizient bis zum gehtnichtmehr, weil Du entweder die Waschmaschine nur halb belädst oder den Trockner überlädst. War mir aber wurscht.
Ein Problem hast Du natürlich bei allen Kombigeräten: Ist ein Element hin, gibt´s ein neues Einzelgerät (Platzproblem) oder ein neues Kombigerät (d.h. eine Komponente kommt funktionierend in die Tonne, mal abgesehen vom hohen Anschaffungspreis).
Die wenigsten Leute benutzen ihre teuren Waschtrockner auch wirklich zum trocknen, weil das entweder gar nicht ordentlich geht oder nach relativ kurzer Zeit kaputt ist. Sie haben dann also überteuerte Waschmaschinen.
Waschtrockner benutzen zum Trocknen ein Kondenssystem mit Wasserkühlung, brauchen also zum Trocknen mehr Wasser als zum Waschen. Füllmenge beim Trocknen ist 2,5 kg, also erstmal 5 kg waschen, dann die Hälfte trocknen, usw. Eine Wäschefüllung dauert so schon mal fast den ganzen Tag.
Wenn es irgendwie möglich ist, stell den Trockner auf die Waschmaschine oder in einen Nebenraum. Die 2 Geräte sind zusammen kaum teurer als so eine Mißgeburt von Kombigerät, und der Mehrpreis ist bei Strom- und Wasserkosten schnell eingespart.
Wenn es denn absolut ein Waschtrockner sein muß, denk mal drüber nach etwas mehr auszugeben und den von Miele zu kaufen. Ist ungleich teurer als andere, aber der einzige, der mit erheblichen Einschränkungen noch zu empfehlen wäre.
habe einen von bosch und bin sehr zufrieden. ich trockne aber nur, was ich entweder schnellstens brauche, oder zu langsam trocknet. und natürlich handtücher, die werden nur so richtig kuschelig.
zu a) Du gehst morgens aus dem Haus und findest abends
gewaschene und getrocknete Wäsche vor.
…und wenn Dir der Wasserzulauf- oder -ablaufschlauch abreisst, darfst Du tief in die eigene Tasche greifen, weil die Haftpflichversicherung nur dann den Schaden übernimmt, wenn Du die Waschmaschine nicht unbeaufsichtig laufen lässt…
Gruß
Sibylle (die diese Erfahrung mal im vierten Stock wohnend machen durfte - und vier Küchen renovierend geht hässlich in’s Geld)
…und wenn Dir der Wasserzulauf- oder -ablaufschlauch
abreisst, darfst Du tief in die eigene Tasche greifen, weil
die Haftpflichversicherung nur dann den Schaden übernimmt,
wenn Du die Waschmaschine nicht unbeaufsichtig laufen lässt…
Das stimmt nicht ganz. Da gibt es zum Beispiel ein Urteil des OLG Koblenz vom 20. April 2001 (Aktenzeichen: 10 U 1124/99)…
Die Richter sahen die Sache so und zwar auch für den Fall, daß die Waschmaschine keinen Aquastop hat:
Dieser - also der Versicherungsschutz - entfalle nur, wenn die Maschine noch für längere Zeit nach Beendigung des Waschvorgangs eingeschaltet war und unter Druck stand. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Rückzahlungsklage einer Versicherung ab. Diese hatte einen Wasserschaden reguliert, der durch eine defekte Waschmaschine entstanden war. Als sie später erfuhr, dass die Versicherten zur fraglichen Zeit gar nicht zu Hause waren, forderte sie die Rückerstattung des Schadensbetrags.
Anders als das Landgericht Trier, das der Klage stattgegeben hatte, sah das OLG keinen Grund für eine Rückforderung. Grobe Fahrlässigkeit hätte nur vorgelegen, so die Richter, wenn die Versicherten etwa ‚ins Wochenende‘ gefahren wären und die Maschine mehrere Tage ohne Aufsicht gelassen hätten. Diese hätten jedoch angegeben, es seien nur wenige Stunden weg gewesen. Da die Versicherung das Gegenteil nicht beweisen könne, habe sie auch keinen Rückzahlungsanspruch.
Das stimmt nicht ganz. Da gibt es zum Beispiel ein Urteil des
OLG Koblenz vom 20. April 2001 (Aktenzeichen: 10 U 1124/99)…
OK - bei mir ist das ein oder zwei Tage länger her *nachrechnen - 18 Jahre - huch, was bin ich schon alt…*
aber eh’ ich mich durch mehrere Instanzen über Trier, Koblenz und wer weiß, wen noch alles, klage, wasch ich meine Wäsche lieber abends…
…und wenn Dir der Wasserzulauf- oder -ablaufschlauch
abreisst, darfst Du tief in die eigene Tasche greifen, weil
die Haftpflichversicherung nur dann den Schaden übernimmt,
wenn Du die Waschmaschine nicht unbeaufsichtig laufen lässt…
allerdings wäre ich in diesem Falle auch aufgeschmissen, wenn ich zuhause wäre, da der Haupthahn im Keller ist. Ansonsten dachte ich eigentlich, daß die modernen Maschinen einen druckgesteuerten Sicherheitsmechanismus hätten. Mal ganz davon abgesehen, daß die Haftpflichtversicherung nicht nachweisen kann, daß Du zum Zeitpunkt des Schadens nicht zuhause warst.
Anmerkung zur Bemerkung zur Randbemerkung
Hai, EXC
allerdings wäre ich in diesem Falle auch aufgeschmissen, wenn
ich zuhause wäre, da der Haupthahn im Keller ist.
Ooooch, wie lange Du brauchst, bis Du das Wasser endlich aus hast, ist der Versicherung egal, solange Du nur Zuhause bist und Dich bemühst…
Ansonsten
dachte ich eigentlich, daß die modernen Maschinen einen
druckgesteuerten Sicherheitsmechanismus hätten.
…der leider garnix nützt, wenn der Schlauch direkt unterm Hahn einfach abreisst…
(ich hab da inzwischen ein Durchschlagventil zwischen)
Mal ganz davon
abgesehen, daß die Haftpflichtversicherung nicht nachweisen
kann, daß Du zum Zeitpunkt des Schadens nicht zuhause warst.
…es sei denn, die blöden Nachbarn schreiben an die Versicherung, daß Du nicht da warst…
Aber, wie TessaVance schrieb, scheint sich da inzwischen die Rechtsprechung geändert zu haben - nu, ich hab dadurch renovieren gelernt…
War ja auch nur 'ne Bemerkung
Gruß
Sibylle
Noch etwas was viel zu wenig bekannt ist; schau mal in Deinen Mietvertrag (falls Du zur Miete wohnst), denn da ist evtl. ein Trockner verboten!! Evtl. ist auch nur ein bestimmtes System verboten, da bei einigen Trocknern ein Abluftschlauch nach draussen nötig ist (das sind dann die Leute, die immer einen Schlauch aus dem Fenster hängen haben, oder gar ein Loch in die Scheibe schneiden oder in die Mauer hauen). Das andere System ist oft auch verboten, weil es im Raum ein feuchtes Klima hinterlässt (nicht gerade spürbar, aber messbar), das im Verruf steht Schimmel zu bilden (ob dass der Fall ist, hängt von Deiner Art zu lüften ab). Sollte sich aber Schimmel bilden, wird der Mieter auf Dich zukommen (mit der Rechnung für die Beseitigung). Also frag auch mal bei Deinem Vermieter nach, welches System bei ihm erlaubt ist.
Susanne
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