Wasserschäden durch ausgelaufene Waschmaschinen waren hier neulich am Rande ein Thema. Inzwischen sind die Artikel recht weit nach unten gerutscht. Da ich denke, daß das Thema von recht allgemeinem Interesse ist, setze ich den Artikel mal ganz oben ins Brett.
Also: Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, daß eine Hausratversicherung für Wasserschäden auch dann zahlen muß, wenn die Maschine ohne Aufsicht war. Begründung: Ein unbeaufsichtigter Betrieb einer dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Maschine sei nicht automatisch grob fahrlässig. Fahrlässig handele allenfalls jemand, der für mehrere Tage verreise und die Waschmaschine eingeschaltet lasse. (OLG Koblenz, Az. 10 U 1124/99)
Im verhandelten Fall waren die frischgebackenen Feuchtbiotopbesitzer jedoch nur einige Stunden abwesend gewesen.
Gruß
Christian
P.S.
Noch ein Kommentar von mir: Obwohl es hier die Hausratversicherung betraf, ändert sich an der Beurteilung der Sachlage nichts, wenn es um Schäden an fremdem Eigentum handelt (also u.U. Fall für die Haftpflichtversicherung).
der Zuwasserschlauch an meiner Miele ist jetzt ääääähhhh *denk* *rechnen* 19 Jahre alt und hebt immer noch einwandfrei.
Ist halt noch Qualität.
Und Wenn: So ein Schlauch muß mindestens 6 Jahre halten. So lange müssen auch Reifen für die Anhänger mit 100km/h Zulassung und die Hydraulikschläuche der Hydraulikmaschinen in einem Spritzgußbetrieb halten. Letztere müssen dann allerdings gewechselt werden.