Wohnungstür u. Balkonfliesen: Vermieter zuständig?

Hallo,

ich habe zwei Sachen, die ich gerne mit meinem Vermieter klären möchte, mich aber zuvor schlau machen möchte:

  1. zuerst ging meine Wohnungstüre gar nicht „zuzuknallen“, d.h. ich mußte sie immer mit dem Schlüssel schließen. Dann irgendwann, fiel sie einfach so leicht von alleine zu, daß ich schonmal durchs Fenster einsteigen mußte. Jetzt aber, ziehe ich sie zu - und schwupp, wenn ich etwas stärker dagegen drücke, ist sie wieder auf. Also mit einfachem zuziehen ist nichts mehr, muß immer doppelt abschließen, selbst wenn ich mal nur zum Müll gehe.Von Sicherheit kann keine Rede sein…

  2. Die Lasur meiner Balkonfliesen splittert stark ab, zusätzlich fallen einzelne Fliesen auch ab (bisher nur die senkrecht angebrachten an der Außenkante, die in der Dachrinne landen) Sieht natürlich sehr unschön und immer schmutzig aus. Außerdem habe ich ständig diese Lasuren rumliegen.

Frage: Ist der Vermieter für diese beiden Sachen zuständig? Wichtiger ist mir allerdings die Haustüre. Ich fürchte nämlich, er will nichts zahlen, weil er das Haus erst vor einem Jahr gekauft hat und er erstmal Geld verdienen möchte. Kanner, falls er doch tätig wird, die Kosten in irgendeiner Weise (auch indirekt) auf mich abwälzen?

Dankefür Eure Infos!!

Caren

Hallo Caren,

solche Sachen sind auf jeden Fall Sachen, die der Vermieter regeln muß.
Im Fall der Wohnungstür würde ich sogar auf Eile drängen, weil Deine Versicherung sehr wahrscheinlich keinen roten Heller ausspuckt, wenn bei Dir eingebrocen wird. Da solltest Du dem Vermieter ruhig ein wenig Druck machen, von wegen Ersatzansprüche, wegen unterlassener Leistung.
Aber wie so was im Fall der Fälle geregelt ist, solltest Du vielleicht mal im Brett ‚Recht‘ nachfragen.
Fakt ist, das alle(!) Reperaturen an fest installierten Sachen durchgeführt werden müßen zu LAsten der Vermieters gehen. Klauseln im Mietvertrag, die anderes vorsehen sind schlichtweg ungültig!

Gandalf