Ruhezeiten Handwerker im Wohngebiet

Guten Morgen!

Weiß jemand von Euch eine Quelle, die die Ruhezeiten listet, die ein Handwerker in Wohngebieten einhalten muss? Konkret geht es darum, dass ein befreundeter Handwerker (Fließenleger - also durchaus beim Entfernen der alten Böden laut) derzeit eine Baustelle hat, wo die Nachbarn darauf bestehen, dass er zwischen 12 und 15 Uhr keinen Lärm verursachen dürfe.

Ist das korrekt? Ich kann’s mir nicht vorstellen, es ist ja nur vorübergehend und wenn er die drei Stunden nicht weiterarbeiten kann, wird er ja nie fertig. Beim Googlen habe ich nur Ruhezeiten von 20 bis 7 Uhr gefunden.

Danke im voraus! :smile:

Gabi

Hallo!

Das kann man sehr einfach durch Nachfragen beim der zuständigen Amt klären. In Berlin ist es das Umweltamt. Wie das anderswo organisiert ist, weiß ich nicht. Wenn man sich nicht sicher ist, wer zuständig ist - einfach im Bürgerbüro anrufen und fragen, wer zuständig ist.

Gruß, Matthias

Moinmoin,

das Problem stellte sich bei uns auch einmal…da hieß es dann:

Wenn das Arbeiten sind, die ein Handwerker ausführt, der dafür bezahlt wird, (Also gewerblich)gelten diese Ruhezeiten nicht.

Werden die gleichen Arbeiten, von einer Privatperson selbst ohne Bezahlung ausgeführt, sind die ortsüblichen Ruhezeiten einzuhalten.

Dolle Show…

Gruß Maja

Hallo Gabi,

in unserem Mietshaus ist laut Hausordnung von 13.00 bis 15.00 Uhr Mittagsruhe angesagt.

Gruß
Dany