Gehäusetemperatur eines Haushaltsgerätes

Hallo,

ein als „Backgrill“ verkauftes Tischgerät wird nach wenigen Minuten Betriebszeit außen rundherum so warm, daß man es nicht mehr berühren kann. Alle Gehäuseteile werden sehr warm, auch die Netzkabeleinführung. Auf dem Gerät klebt ein Schild: „Vorsicht! Heißes Gehäuse“. In der miserablen Betriebsanleitung findet sich der Hinweis: „Dieses Gerät ist ausschließlich für den privaten Gebrauch im Haushalt bestimmt, nicht für den gewerblichen Einsatz“. Möglicherweise glaubt der Hersteller/Importeur, mit solchem Hinweis auf die wegen Überhizung begrenzte Betriebsdauer aufmerksam machen zu müssen.

Mir sind die einschlägigen Vorschriften für Haushaltsgeräte nicht bekannt. Weiß jemand, welche Oberflächentemperatur die Gehäuse von Küchengeräten maximal haben dürfen?

Das Gerät trägt zwar ein CE-Zeichen, aber Papier ist geduldig und über tatsächlich stattgefundene Prüfungen sagt das Zeichen nichts aus.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Du wirfst da ein interessantes Thema auf, über das ich immer wieder mal kurz gegrübelt habe, aber dann doch nicht die Energie und Zeit aufbrachte, ein bißchen rumzusuchen.

Nun habe ich mich mal aufgerafft und so einiges gefunden. Grundsätzlich ist es so, daß bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Gerätes keine Gefahren für Sicherheit und Gesundheit bestehen oder entstehen dürfen.

Stellt Dich das zufrieden? Wenn Dir das reicht, bitte nicht weiterlesen. Wenn nicht, dann öffnest Du die Büchse der Pandora, für die ich Dir nur den Dosenöffner reichen kann, weil ich heute noch was anderes vorhabe.
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Bereit?

Nun denn: Es dürfte Dich wohl wenig überraschen, daß dieses Feld in Deutschland mit einer Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen geregelt wird. Das „CE“-Zeichen wird aber auf Basis Europäischer Vorschriften vergeben, was die zu sichtende Literatur erheblich erweitert.

Hier ein Merkblatt:
http://text.stmwvt.bayern.de/pdf/europa/CE-Kennzeich…

Darin wird auf die Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz verwiesen, die Du wiederum hier findest:
http://de.osha.eu.int/legislation/verord/gsgv-1.html

(Die letzte Ziffer in der Adresse stellt die Nummer der Vorordnung dar.)

Der Witz ist nur, daß ich im Merkblatt keinen Hinweis darauf finde, daß Haushaltsgeräte zu den Geräten gehören, die mit einem CE-Symbol ausgestattet sein müssen. Sollte dies aber der Fall sein, dürfte sie aber auch gar kein Symbol tragen. Unter anderem dies steht nämlich im §14 Produktsicherheitsgesetz, welches Du wiederum hier findest:
http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Vor…

Das sollte für den Anfang bzw. ein ausgefülltes Wochenende reichen.

Gruß
Christian

P.S.
Es wird Dich freuen zu hören, daß im Berliner Tierheim 2 Inspektoren (also quasi Außendienstmitarbeiter) arbeiten, 30 Tierpfleger und 23 Mitarbeiter in der Verwaltung. Dies nur nebenbei, für Deine Sammlung, sozusagen. Aber keine Sorge, das Berliner Tierheim erhält angeblich keine Förderung aus staatlichen bzw. kommunalen Töpfen.

Hallo Chris,

Es wird Dich freuen zu hören, daß im Berliner Tierheim 2
Inspektoren (also quasi Außendienstmitarbeiter) arbeiten, 30
Tierpfleger und 23 Mitarbeiter in der Verwaltung. Dies nur
nebenbei, für Deine Sammlung, sozusagen. Aber keine Sorge, das
Berliner Tierheim erhält angeblich keine Förderung aus
staatlichen bzw. kommunalen Töpfen.

Du hast heute morgen „Süddeutsche TV“ gesehen, oder nicht ??

An Wolfgang: Eine Backofentür ist doch auch heiß und es steht kein Schild dran „Achtung heiß“.

Ich denke, man kann dies vorraussetzen zu wissen, daß Kochflächen, Backöfen und dergleichen heiß werden. Das lernt jedes kleine Kind, welches seine „Griffel“ nicht weglassen kann und sich verbrennt.

gruß

dennis

P.S.: Ich lernte 1978 an unserem Honda Civic mit Zigarettenanzünder an dessen Heizspiralen was „rotglühend = heiß“ ist. Die ringe hatte ich noch Tage am rechten Zeigefinger

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Hallo,

ein als „Backgrill“ verkauftes Tischgerät wird nach wenigen
Minuten Betriebszeit außen rundherum so warm, daß man es nicht
mehr berühren kann. Alle Gehäuseteile werden sehr warm, auch
die Netzkabeleinführung. Auf dem Gerät klebt ein Schild:
„Vorsicht! Heißes Gehäuse“. In der miserablen
Betriebsanleitung findet sich der Hinweis: „Dieses Gerät ist
ausschließlich für den privaten Gebrauch im Haushalt bestimmt,
nicht für den gewerblichen Einsatz“. Möglicherweise glaubt der
Hersteller/Importeur, mit solchem Hinweis auf die wegen
Überhizung begrenzte Betriebsdauer aufmerksam machen zu
müssen.

Mir sind die einschlägigen Vorschriften für Haushaltsgeräte
nicht bekannt. Weiß jemand, welche Oberflächentemperatur die
Gehäuse von Küchengeräten maximal haben dürfen?

Das Gerät trägt zwar ein CE-Zeichen, aber Papier ist geduldig
und über tatsächlich stattgefundene Prüfungen sagt das Zeichen
nichts aus.

Hallo Wolfgang,

ist da kein Zeichen GS drauf?
Sind wir doch mal ehrlich. Was ein Importeur dem TÜV oder der Prüfstelle des CE-Zeichens zur Begutachtung vorstellt und was dann tatsächlich auf dem Markt kommt, sind zwei getrennte Stiefel.
Soll und darf nicht so sein, ist aber so.
Schliesslich werden doch Geräte weiter entwickelt…zynisch gemeint.

Ich hatte vor Jahren mal einen ähnlichen Vorfall mit einem Elektrojeep als Kinderspielzeug, da wurde der Antriebsmotor „glühend“ heiss, es schmolz sämtliches Plastik rundherum. Der Motor roch auch sehr gut nach „Ampere“!

Als ich Ersatz wollte, wollte der Impoteur nichts davon wissen.
Er wurde erst „weich“ als ich ihm klarmachte, dass ich im Anschluss diese Gespräches sofort zum TÜV Rheinland fahre und mir erklären lasse, warum dieses Teil ein GS-Zeichen dieser Prüfstelle trage.
Ich bekam sofort Ersatz, der sah aber ganz, ganz anders aus.
Es wurde nichts mehr heiss.
Soviel zu den Sicherheitszertifikaten, genannt Persilschein.

Schöne Weihnachtstage

Gerd

Gruß
Wolfgang