Hallo Wolfgang,
Du wirfst da ein interessantes Thema auf, über das ich immer wieder mal kurz gegrübelt habe, aber dann doch nicht die Energie und Zeit aufbrachte, ein bißchen rumzusuchen.
Nun habe ich mich mal aufgerafft und so einiges gefunden. Grundsätzlich ist es so, daß bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Gerätes keine Gefahren für Sicherheit und Gesundheit bestehen oder entstehen dürfen.
Stellt Dich das zufrieden? Wenn Dir das reicht, bitte nicht weiterlesen. Wenn nicht, dann öffnest Du die Büchse der Pandora, für die ich Dir nur den Dosenöffner reichen kann, weil ich heute noch was anderes vorhabe.
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Bereit?
Nun denn: Es dürfte Dich wohl wenig überraschen, daß dieses Feld in Deutschland mit einer Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen geregelt wird. Das „CE“-Zeichen wird aber auf Basis Europäischer Vorschriften vergeben, was die zu sichtende Literatur erheblich erweitert.
Hier ein Merkblatt:
http://text.stmwvt.bayern.de/pdf/europa/CE-Kennzeich…
Darin wird auf die Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz verwiesen, die Du wiederum hier findest:
http://de.osha.eu.int/legislation/verord/gsgv-1.html
(Die letzte Ziffer in der Adresse stellt die Nummer der Vorordnung dar.)
Der Witz ist nur, daß ich im Merkblatt keinen Hinweis darauf finde, daß Haushaltsgeräte zu den Geräten gehören, die mit einem CE-Symbol ausgestattet sein müssen. Sollte dies aber der Fall sein, dürfte sie aber auch gar kein Symbol tragen. Unter anderem dies steht nämlich im §14 Produktsicherheitsgesetz, welches Du wiederum hier findest:
http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Vor…
Das sollte für den Anfang bzw. ein ausgefülltes Wochenende reichen.
Gruß
Christian
P.S.
Es wird Dich freuen zu hören, daß im Berliner Tierheim 2 Inspektoren (also quasi Außendienstmitarbeiter) arbeiten, 30 Tierpfleger und 23 Mitarbeiter in der Verwaltung. Dies nur nebenbei, für Deine Sammlung, sozusagen. Aber keine Sorge, das Berliner Tierheim erhält angeblich keine Förderung aus staatlichen bzw. kommunalen Töpfen.