Posteinwurfschlitz

Hallo zusammen,

Ich lebe zur Miete in einem Dreifamilienhaus. Unsere Briefkaesten sind im Hausflur und die Eingangstuer hat keinen Posteinwurfschlitz.
Die Post muss immer klingeln. Ich habe auch schonmal einen Brief vor der Tuere auf der Strasse gefunden, eine sehr belebte Strasse wohlbemerkt.
Inwischen hat die Postbeamtin einen Schluessel, aber wenn sie Vertretung hat muss diese klingeln, und es ist ja auch nicht immer jemand im Haus.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ist unser Vermieter nicht verpflichtet einen Einwurfschlitz installieren zu lassen?

Wie teuer ist so etwas in der Regel (metall tuere)? Und wer installiert das? Der Schlosser?

Danke
vg jima

Bitte antworten!!
danke

Hallo .
Die Lösung könnte etas problematisch werden.Nach meinem Lexikon :
„Briefkästen (Bk) muß der V. für jeden Mieter seines Hauses zu verfügung stellen
und im gebrauchsfähigen zustand erhalten,um den sicheren Zugang von Postsendungen
unter Wahrung des Briefgeheimnisses zu gewährleisten.Nach der Din-Norm 32617
soll ein Hausbriefkasten grundsätzlich von außen zugänglich sein.“

Dann stehen hier noch Angaben von höhe,breite,Namensschilder usw. für Kästen und Einwurfschlitze.Im gleichen Artikel steht dann aber auch,daß die Din-Norm 32617
nicht bindend sind.
Ich gehe aber davon aus,daß damit im eigendlichen Sinne nur die Maßangaben
gemeint sind.Eine Nachfrage beim Mieterschutzbund ,sollte eine genauere Lösung
ergeben.

Gruß Nino

Hallo, Jima,
frag doch mal den GünterW . Der kennt sich gut im Mietrecht aus und hilft Dir sicher gern. Meist treibt er sich im Brett „Recht“ herum.
Grüße
Eckard.