Heute kam mal wieder der Schornsteinfeger und wollte den Kamin fegen . Ich sagte," brauchen Sie nicht ,ich habe seit Februar den Ofen nicht angemacht" ( hab ne Fussbodenheizung ).Daraufhin meinte er ,ja er müsste aber nachschauen ,ob der Kamin sauber ist und krabbelte auf den Dachboden ,fegte den Kamin …kam wieder runter ,meinte ,"ach da ist ja echt nix drin ",dann fegen wir nächstes Jahr im Frühjahr nicht.
Das kostet 16,56 E.
Da platzt mir echt der Kragen : da kommt ein Handwerker in mein Haus ,den ich nicht bestellt habe ,macht ne Arbeit ,die garnicht gemacht werden muss und bekommt auch noch 16 ,56 E für 3 Minuten Arbeit.
Was ist das nur für ein Gesetz!!! Wenn ich mir son Besen kaufe ,dann kann ich das ja wohl selber machen (heute würde ich mit dem Besen durchstarten ,so sauer wie ich bin )und 4x16.56 E im Jahr sparen .
Ich stelle mir vor ,wenn Handwerker aller Branchen so unterwegs wären ,dann käme alle 3 MOnate der Fensterputzer und putzte die sauberen Fenster und das kostet dann…undsoweiter.
Wie kann das sein und muss ich mir das bieten lassen ?
die Bezeichnung „Schornsteinfeger“ läßt vermuten, daß diese Berufsgruppe Schornsteine fegt. Die Reinigung von Schornsteinen ist nur ein Teil der Tätigkeit, die in der Hauptsache in der laufenden Überwachung von Feuerstätten besteht. In vielen Fällen ist die Arbeit der schwarzen Leute unverzichtbar, dient dem Umweltschutz, verhütet schlimme Vergiftungsunfälle und Brände. Eine Diskussion über Sinn und Unsinn der Tätigkeit des Schornsteinfegers im Einzelfall ist aussichtslos. Du befindest Dich dabei von vornherein auf verlorenem Posten. Feuerstättenverordnungen und Landesbauordnungen machen aus Bezirksschornsteinfegermeistern kleine Könige, an denen kein Weg vorbei führt, wenn es um den Betrieb ortsfester Feuerungsanlagen geht. Im Unterschied zum von Dir erwähnten Fensterputzer beruft sich der Schornsteinfeger auf gesetzliche Vorgaben, wie es sie auch in vielen anderen Bereichen gibt, z. B. technische Überwachung von Autos, Kläranlagen, Rolltoren, Feuerlöscheinrichtungen, Aufzüge.
Im Unterschied zum
von Dir erwähnten Fensterputzer beruft sich der
Schornsteinfeger auf gesetzliche Vorgaben, wie es sie auch in
vielen anderen Bereichen gibt, z. B. technische Überwachung
von Autos, Kläranlagen, Rolltoren, Feuerlöscheinrichtungen,
Aufzüge.
Leider wahr, ebenso wahr ist auch, daß man für die von dir genannten Bereiche wählen kann, WEN man prüfen läßt. Ein Schornsteinfeger hat das Monopol und damit sozusagen die Lizenz, sich sein Geld selbst zu drucken.
Momentan bleibt nichts anderes übrig, als das zähneknirschend hinzunehmen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß ein solches Monopol verfassungsgemäß ist und EU-Recht entspricht. Wenn also bitte mal jemand klagen möchte…
Schornsteinfeger - Klage und Folgen ?
Hallo Wolfgang,
Du befindest Dich dabei von vornherein auf verlorenem Posten. Feuerstättenverordnungen und Landesbauordnungen machen aus Bezirksschornsteinfegermeistern kleine Könige, an denen kein Weg vorbei führt, wenn es um den Betrieb ortsfester Feuerungsanlagen geht.
Hat noch nie jemand dagegen zu klagen versucht?
Was passiert denn, wenn man dem Schornsteinfeger den Zugang zum Schornstein oder zur Feuerstätte verweigert?
Hier drunter erklärt ja jemand, dass er gern klagen würde, aber Angst vor den Kosten hat.
Abhilfe wäre eine Rechtsschutzversicherung, dann kostet es nur die Selbstbeteiligung. Allerdings muss man dort anfragen, wenn man klagen will. Sie würde aus den von dir genannten Gründen sicher ablehnen.
Wenn man aber dem Schornsteinfeger den Zugang verweigert, und er dann klagt: Wenn man selbst verklagt wird, muss die Versicherung eintreten.
Wäre das vielleicht ein Weg, ein Ziel zu erreichen, von dem dann möglicherweise Millionen von Deutschen profitieren würden?
ich bin zwar kein Jurist, halte es aber für ganz und gar aussichtslos, gegen die Verpflichtung, Feuerstätten überprüfen zu lassen, zu klagen. Schutz der Umwelt und Schutz von Menschen, Tieren und Sachen, also gute Gründe sprechen dafür, Feuerstätten regelmäßig zu überprüfen.
Was passiert denn, wenn man dem Schornsteinfeger den Zugang
zum Schornstein oder zur Feuerstätte verweigert?
Weil es sich bei der Verpflichtung, Feuerstätten regelmäßig überprüfen zu lassen, um keine unverbindliche Empfehlung handelt, wird sich der Schornsteinfeger nötigenfalls sogar mit Hilfe der Polizei Zutritt verschaffen lassen.
Eine Feuerungsanlage kann eine Dreckschleuder oder aufgrund von Verschmutzung, Defekten oder unsachgemäßer Bastelei gefährlich sein. Man wird allgemein die Zweckmäßigkeit regelmäßiger Überprüfung nicht bestreiten können.
Daß so selten etwas passiert, katastrophale Großbrände auch in verdichteter Bebauung so gut wie nie vorkommen, war in früherer Zeit ganz anders. Da erstickten gelegentlich Menschen und brannten Straßenzüge oder ganze Stadtteile nieder. Diese Erfahrungen schlagen sich in Bauordnungen, Brandschutzvorschriften und in der regelmäßigen Überwachung von Feuerstätten nieder. Ich sehe keinen Anlaß, auf diesem Gebiet die Zügel schleifen zu lassen. Man könnte die Monopolstellung des Bezirksschornsteinfegers beanstanden. Schornsteinfeger berechnen ihre Dienste nach einer Gebührenordnung. Von daher brächte Dir die freie Auswahl des Dienstleisters nichts.
Mir scheint, dies ist kein Feld für Klagen.
Wenn man aber dem Schornsteinfeger den Zugang verweigert, und
er dann klagt: Wenn man selbst verklagt wird, muss die
Versicherung eintreten.
Da ging doch vor kurzem mal ein Fall durch die Presse, wo sich der Schornsteinfeger mit Hilfe der Polizei Zugang verschaffen musste, weil ihn der Besitzer nicht reingelassen hat.
Schornsteinfeger - Klage und Folgen ?
Hallo Stefan,
Da ging doch vor kurzem mal ein Fall durch die Presse, wo sich der Schornsteinfeger mit Hilfe der Polizei Zugang verschaffen musste, weil ihn der Besitzer nicht reingelassen hat.
hast du die Quelle?
Darf die Polizei das durchsetzen, ohne dass ein Gerichtsurteil vorliegt?
Schornsteinfeger - Klage und Folgen ?
Hallo Wolfgang,
Schutz der Umwelt und Schutz von Menschen, Tieren und Sachen, also gute Gründe sprechen dafür, Feuerstätten regelmäßig zu überprüfen.
Daß so selten etwas passiert, katastrophale Großbrände auch in verdichteter Bebauung so gut wie nie vorkommen, war in früherer Zeit ganz anders. Da erstickten gelegentlich Menschen und brannten Straßenzüge oder ganze Stadtteile nieder.
Das sehe ich auch so. Trotzdem scheint mir, dass aufgrund der heute vielfach anderen Voraussetzungen die Gebühren anders organisiert sein sollten. Schornsteinfeger kassieren oft Geld für Leistungen, die sie gar nicht erbringen oder von denen schon im Vorfeld klar ist, dass sie gar nicht erbracht werden müssen.
In meinem Haus, Altbau wie deins, habe ich seit 15 Jahren eine Gasheizung, für die ein Edelstahl-Rostfrei-Rohr in den Schornstein eingezogen wurde. Fegen tut der Schornsteinfeger seitdem nicht mehr, aber jedes Jahr guckt er im Keller in die Schornsteinöffnung und erklärt dann: Ja, ja, ist kein Russ drin, ist ja klar, aber reingucken muss ich. Und auf der Rechnung erscheint das dann auch.
Da ich rechtsschutzversichert bin, wäre ich selbst ein geeignetes Subjekt, kostengünstig bundesweit neue und benutzerfreundlichere Kriterien einzuklagen. Da ich aber familiär, beruflich und politisch völlig ausgelastet bin, habe ich nicht die Zeit dafür.
Da ging doch vor kurzem mal ein Fall durch die Presse, wo sich der Schornsteinfeger mit Hilfe der Polizei Zugang verschaffen musste, weil ihn der Besitzer nicht reingelassen hat.
hast du die Quelle?
Das passierte im Rhein-Neckar-Raum. Leider kostet die Durchsuchung des Zeitungsarchivs etwas und das Lokalfernsehen hat kein Archiv. Den Mann haben sie mit 2 Beamten unter Anwendung körperlicher Gewalt daran gehindert, daß er wiederum den Schornsteinfeger dran gehindert hat zu „putzen“. Wurde zwar nicht live aber sehr ausführlich übertragen.
Es gibt viele Argumente, die gegen die Arbeit der Schornsteinfeger sprechen. Aber Deine Argumente bringen jeden Schornsteinfegergegner auf die Seite der Schornsteinfeger.
Die Schornsteinfegerinnung wird es Dir danken!
Dazu hätte ich gut Lust ,das ärgert mich seit Jahren
!!! Leider heisse ich nicht Regina Rockefeller…
Über die Notwendigkeit der Ausübung dieses Handwerkes bestehen ja nun keine Zweifel mehr.
Aber es ist in der heutigen Zeit ein Unding, dass in diesem Bereich kein Wettbewerb statt findet, Gebiete aufgeteilt werden, Mitbewerbsituationen unterbunden werden !
Mein Vater hat sich die aktuell gültige Kehr- und Überprüfungsordnung nebst der zugehörigen Gebührenordnung* versorgt und festgestellt, dass jede Rechnung überzogen ist und die Prüfintervalle ebenfalls nicht vorschriftenkonform sind. Alsdann hat er dem Schornsteinfeger gezeigt, wo der Bartel den Most holt - mit Erfolg.
HM
*Empfehle ich allen, die sich über das Gebiet kundig machen wollen.
Detailkenntnisse über Bauart der Heizung sollten aber vorhanden sein.
wenn Du den Kamin nicht brauchst und nicht nutzt laß Ihn zu „abmelden“ also vom „Netz nehmen“ und zumauern. Das wurde bei uns mit einem Kamin gemacht, der nicht mehr benutzt wurde!
habe letztens einee Repotage auf N3 gesehen. Da gings hoch her, so mit Ordnungsamt, Polizei etc.
Habe ein wenig gesucht und hier ein Link gefunden… http://www.kontra-schornsteinfeger.de/
Hallo Pit.
Danke für den Link .Ich habe wahrhaftig nen Artikel aus unserer Tageszeitung da gefunden von heute!Offensichtlich wird das hier grade heiss diskutiert. Sehr interessant.
melde den Kamin ab. Sage, dass du ihn nicht mehr benutzt. Dann kommt auch kein Schornsteinfeger. Falls du trotzdem irgendwann mal feuerst und der Schornsteinfeger sieht den Rauch, wird er bei dir klingeln. Dann brauchst du eine Ausrede. Falls du regelmäßig weiterfeuerst, wird dein Schornstein irgendwann nicht mehr richtig ziehen. Dazu kommen hochwertige sehr dichte Kunststoffenster. Die Folge wird eine Kohlenmonoxidvergiftung sein. Falls du zu Hause bist hat sich das damit für dich erledigt. Falls du nicht zu Hause bist, aber jemand anders, dann darfst du eine Beerdigung ausrichten und anschließend gesiebte Luft atmen.
Die beste Lösung ist die, mit deinem Schornsteinfeger eine Lösung zu vereinbaren. Dazu solltest du die Feuerungsverordnung deines Bundeslandes genau kennen. Dann lässt sich sicher was regeln.
Grundsätzlich sind Schornsteinfeger für die Überwachung der Einhaltung der Feuerungsverordnung und andere Bestimmungen (Heizanlagenverordnung, Bauordnung) zuständig. Nebenbei erfolgt die Reinigung. Dabei werden Kosten fällig, die in einer Gebührenordnung geregelt sind. Wenn dein Auto zum TÜV muss, kannst du auch nicht sagen, dass du zwei Jahre nicht gefahren bist und noch alles wie beim letzten mal es. Es geht um manchmal um das Leben anderer und immer um den Umweltschutz. Einzefälle können da durchaus unsinnig erscheinen.