Kantenschutz an Außenputz

Liebe/r „Wer-Weiss-Was“ Nutzer/in

wie haben über einen Bauträger eine DDH gekauft. Bei einem Nachbarn wurde nun das Fehlen von Kantenschutzwinkel am Außenputz festgestellt. Wir gehen davon aus, dass auch bei uns keiner eingebaut wurde.
Stellt das Fehlen einen groben Mangel dar? Welche Minderung ist angemessen? Gibt es Vorschriften (DIN, VOB, Hersteller) die einen Kantenschutz verbindlich vorschreiben?

Danke für Eure Tips.

Rolf Grahn

fehlende Kantenschutzwinkel:
Das Fehlen der Kantenschutzwinkel kann unter Umständen einen „versteckten Mangel“ darstellen, das bedeutet ein Mangel, der zum Zeitpunkt der Übernahme / Abnahme nicht eindeutig erkennbar war, dann wäre der Bauträger (in der Regel haben die nach VOB eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme) zur nachbesserung verpflichtet. Ausschlaggebend ist denke ich jedoch die vertragliche Grundlage, die Ihr mit dem Bauträger habt, je nachdem wie die Übergabe dort geregelt ist, habt Ihr Möglichkeiten des Einspruchs oder eventuell Pech. Bezüglich der Notwendigkeit der Kantenschutzwinkel könnte eventuell etwas in der DIN 18550 Putze stehen.

Viel Glück Regine

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Hallo Rolf!

Nur, wenn im Kaufvertrag angegeben ist, daß Kantenschutz vorhanden ist.
Kantenschutz ist nirgends zwingend notwendig. Ich sehe hier bei uns sehr viele Häuser im Bau, aber einen Kantenschutz außen kenne ich nicht. Innen ja.

Gruß Werner

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