Leck in der Solaranlage

Hallo!
Ich weiss nicht genau, in welches Forum ich meine Anfrage stelle, ich fange mal hier an.
Solaranlage mit Röhrenkollektoren, installiert Frühjahr 2001 von einer Firma, deren Sitz 300 km von uns entfernt liegt (war vielleicht ein Fehler). Die Anlage läuft seit Sommer 2001.
Das System ist allerdings schon des längeren undicht und die Firma hat auch mal versucht das zu reparieren. Bei dem Leck an einer Überwurfmutter der Pumpeneinheit hat es geholfen. Nun leckt die andere Überwurfmutter… Das Leck am Entlüftungshahn am Kollektor ist allerdings therapieresistent.
Kommentar der Firma dazu: Dichtungen seien nicht Bestandteil der Gewährleistung, zumal da sie durch die hohen Temperaturen erhöhtem Verschleiss unterlägen (Die Anlage schaltet bei 135° Kollektortemperatur ab, um die Pumpe zu schonen) und die Solarflüssigkeit überall durchkriecht. Ich müsse mich selbst darum kümmern, hiess es.

Meine Frage dazu:
Stimmt das mit der Gewährleistung?
Gibt es wirklich keine Hitze-festen Dichtungen??
Wenn ja, was kann ich tun?

Wenn nein, geht die Anfrage ins Juristenbrett…
vielen Dank schon mal,
Stefan

Hallo!
Ich weiss nicht genau, in welches Forum ich meine Anfrage
stelle, ich fange mal hier an.
Solaranlage mit Röhrenkollektoren, installiert Frühjahr 2001
von einer Firma, deren Sitz 300 km von uns entfernt liegt (war
vielleicht ein Fehler). Die Anlage läuft seit Sommer 2001.
Das System ist allerdings schon des längeren undicht und die
Firma hat auch mal versucht das zu reparieren. Bei dem Leck an
einer Überwurfmutter der Pumpeneinheit hat es geholfen. Nun
leckt die andere Überwurfmutter… Das Leck am Entlüftungshahn
am Kollektor ist allerdings therapieresistent.
Kommentar der Firma dazu: Dichtungen seien nicht Bestandteil
der Gewährleistung, zumal da sie durch die hohen Temperaturen
erhöhtem Verschleiss unterlägen (Die Anlage schaltet bei 135°
Kollektortemperatur ab, um die Pumpe zu schonen) und die
Solarflüssigkeit überall durchkriecht. Ich müsse mich selbst
darum kümmern, hiess es.

Meine Frage dazu:
Stimmt das mit der Gewährleistung?

Nein, es müssen einfach geeignete Dichtungen eingebaut sein. Evtl. ist der Entlüftungshahn aus Kostengründen nicht original. Röhrenkollektoren erreichen eine Leerlauftemperatur von bis zu 280 Grad. Da geht eigentlich nur ein metallisch dichtender Hahn ohne Kunststoffteile.
Ungeeignete Dichtungsmaterialien können, weil sie innen liegen bei einer Abnahme nicht erkannt werden. Es liegt ein sogenannter versteckter Mangel vor. Dafür gilt im Baubereich (dazu zählt eine solche Anlage) eine Gewährleistungsfrist von 30 Jahren. Das gleiche gilt übrigens für unter Putz verlegte ungeeignete oder zu schwache Isolierung, falls nicht vom Bauherrn so verlangt. Geeignete Materialien im verdeckten Bereich, die kaputt gehen fallen unter die normale Gewährleistung und die beträgt im Baubereich gegenüber privaten Auftraggebern immer 5 Jahre nach BGB. Ein Hinweis auf 2 Jahre nach VOB ist ungültig, wenn der Auftragnehmer nicht beweisen kann, dem Auftraggeber die VOB ausgehändigt zu haben.
Wer Aufträge in 300km Entfernung ausführt soll zur Gewährleistungsreparatur gefälligst auch hinfahren. Falls die dreimal denselben Fehler nicht reparieren konnten, dann dürftest du ohnehin auf deren Kosten eine ordentliche Firma beauftragen.

Gibt es wirklich keine Hitze-festen Dichtungen??

Natürlich gibt es Hitze-feste Dichtungen!! Zumal an der Pumpe solch hohe Temperaturen nicht auftreten, weil sonst geht die Pumpe kaputt.

Wenn ja, was kann ich tun?

Zuerst kann man die Handwerkerinnung einschalten, falls die ausführende Firma Mitglied ist. Die haben einen Obmann, der so was (ich glaub sogar kostenlos) zu regeln versucht. Geht das nicht, hilft nur der Anwalt. Falls der zu teuer ist: Eine zuverlässige Firma vor Ort bitten, den Schaden zu beheben und die Reparatur bezahlen.

Wenn nein, geht die Anfrage ins Juristenbrett…

Versuchs erst mal mit der Innung.

vielen Dank schon mal,

bitte

Tilo

PS: bevor du dir mit meinen Ausführungen Kosten einhandelst, solltest du das eine oder andere evtl mit einem Anwalt klären. Manchmal ist ja doch manches anders als man denkt.

Hallo Tilo,
vielen Dank erst mal für deine ausführliche Antwort!

Ein Hinweis auf
2 Jahre nach VOB ist ungültig, wenn der Auftragnehmer nicht
beweisen kann, dem Auftraggeber die VOB ausgehändigt zu haben.

das heisst, er muss mir sowas wie allgemeine Geschäftsbedingungen in die Hand gedrückt haben?

PS: bevor du dir mit meinen Ausführungen Kosten einhandelst,
solltest du das eine oder andere evtl mit einem Anwalt klären.
Manchmal ist ja doch manches anders als man denkt.

Ich habe eine ganze Familie mit Juristen…

Dank & Gruss,

Stefan

Ein Hinweis auf
2 Jahre nach VOB ist ungültig, wenn der Auftragnehmer nicht
beweisen kann, dem Auftraggeber die VOB ausgehändigt zu haben.

das heisst, er muss mir sowas wie allgemeine
Geschäftsbedingungen in die Hand gedrückt haben?

Nein, dass reicht nicht. Die VOB ist die Verdingungsordnung Bauwesen (o.s.ä). Die ist geschaffen worden, um Bauverträge zwischen Firmen zu vereinfachen. Gegenüber Privatpersonen als Auftraggeber ist die nur dann gültig, wenn die Privatperson das Ding kennt. Dazu müsstest du die vom Auftragnehmer ausgehändigt bekommen, zum lesen. Das kann leihweise geschehen, weil es sich um einen dicken Wälzer analog einem Gestzbuch handelt. Die VOB aushändigen macht meist keiner, ist zu aufwendig. Deshalb gilt bei Privatpersonen eigentlich fast immer das BGB. Da sind dann 5 Jahre Gewährleistung zu erbringen. So lange sollte eine Solaranlage aber auch funktionieren, wenn es kein Murks ist.
Ist die Anlage eigentlich weich- oder hartgelötet. Bei einer Firma, die eine Pumpendichtung nicht dicht bekommt, habe ich die Befürchtung, dass die auch weichgelötete Kupferrohre verwenden. Da Solaranlagen (bis auf wenige Ausnahmen) mit Frostschutzmittel betrieben werden (greift Weichlot an), düfen diese (bei Kupferrohren) nur hartgelötet werden. Falls das der Fall sein sollte, dann lass die Rohrleitungen auswechseln.

PS: bevor du dir mit meinen Ausführungen Kosten einhandelst,
solltest du das eine oder andere evtl mit einem Anwalt klären.
Manchmal ist ja doch manches anders als man denkt.

Ich habe eine ganze Familie mit Juristen…

Das klingt gefährlich!

Gruss
Tilo

Ist die Anlage eigentlich weich- oder hartgelötet.

Gepresst! Die pressungen sind aber dicht.

Gruss, Stefan

Hallo,

hier noch kurz ein Auszug aus einer Materialbeschreibung für Flachdichtungen:

Material: Hecker Centellen WS 3820
Eigenschaften: asbestfrei, wasser- dampf-, öl- und gasbeständig; bis 250 °C
Prüfzeichen: DIN-DVGW 90.01e103

Diese Dichtungen sind also hitzebeständig bis 250 °C. Hergestellt werden sie in zwei Ausführungen. Für Drücke bis 10 bar und für Drücke bis 40 bar. In deiner Anlage gibt es max. 3 bar. Solche Dichtungen gibt es von der Stange, also nix besonderes. Trete deiner Solarfirma also noch mal auf die Füße.

Gruß
Tilo