Hallo!
Ich weiss nicht genau, in welches Forum ich meine Anfrage
stelle, ich fange mal hier an.
Solaranlage mit Röhrenkollektoren, installiert Frühjahr 2001
von einer Firma, deren Sitz 300 km von uns entfernt liegt (war
vielleicht ein Fehler). Die Anlage läuft seit Sommer 2001.
Das System ist allerdings schon des längeren undicht und die
Firma hat auch mal versucht das zu reparieren. Bei dem Leck an
einer Überwurfmutter der Pumpeneinheit hat es geholfen. Nun
leckt die andere Überwurfmutter… Das Leck am Entlüftungshahn
am Kollektor ist allerdings therapieresistent.
Kommentar der Firma dazu: Dichtungen seien nicht Bestandteil
der Gewährleistung, zumal da sie durch die hohen Temperaturen
erhöhtem Verschleiss unterlägen (Die Anlage schaltet bei 135°
Kollektortemperatur ab, um die Pumpe zu schonen) und die
Solarflüssigkeit überall durchkriecht. Ich müsse mich selbst
darum kümmern, hiess es.
Meine Frage dazu:
Stimmt das mit der Gewährleistung?
Nein, es müssen einfach geeignete Dichtungen eingebaut sein. Evtl. ist der Entlüftungshahn aus Kostengründen nicht original. Röhrenkollektoren erreichen eine Leerlauftemperatur von bis zu 280 Grad. Da geht eigentlich nur ein metallisch dichtender Hahn ohne Kunststoffteile.
Ungeeignete Dichtungsmaterialien können, weil sie innen liegen bei einer Abnahme nicht erkannt werden. Es liegt ein sogenannter versteckter Mangel vor. Dafür gilt im Baubereich (dazu zählt eine solche Anlage) eine Gewährleistungsfrist von 30 Jahren. Das gleiche gilt übrigens für unter Putz verlegte ungeeignete oder zu schwache Isolierung, falls nicht vom Bauherrn so verlangt. Geeignete Materialien im verdeckten Bereich, die kaputt gehen fallen unter die normale Gewährleistung und die beträgt im Baubereich gegenüber privaten Auftraggebern immer 5 Jahre nach BGB. Ein Hinweis auf 2 Jahre nach VOB ist ungültig, wenn der Auftragnehmer nicht beweisen kann, dem Auftraggeber die VOB ausgehändigt zu haben.
Wer Aufträge in 300km Entfernung ausführt soll zur Gewährleistungsreparatur gefälligst auch hinfahren. Falls die dreimal denselben Fehler nicht reparieren konnten, dann dürftest du ohnehin auf deren Kosten eine ordentliche Firma beauftragen.
Gibt es wirklich keine Hitze-festen Dichtungen??
Natürlich gibt es Hitze-feste Dichtungen!! Zumal an der Pumpe solch hohe Temperaturen nicht auftreten, weil sonst geht die Pumpe kaputt.
Wenn ja, was kann ich tun?
Zuerst kann man die Handwerkerinnung einschalten, falls die ausführende Firma Mitglied ist. Die haben einen Obmann, der so was (ich glaub sogar kostenlos) zu regeln versucht. Geht das nicht, hilft nur der Anwalt. Falls der zu teuer ist: Eine zuverlässige Firma vor Ort bitten, den Schaden zu beheben und die Reparatur bezahlen.
Wenn nein, geht die Anfrage ins Juristenbrett…
Versuchs erst mal mit der Innung.
vielen Dank schon mal,
bitte
Tilo
PS: bevor du dir mit meinen Ausführungen Kosten einhandelst, solltest du das eine oder andere evtl mit einem Anwalt klären. Manchmal ist ja doch manches anders als man denkt.