Hallo, Maren,
auch wenn die Vorschriften des Baurechts nicht mehr so streng gehandhabt werden, so ist es sinnvoll beim zuständigen Baureferat Deiner Heimatgemeinde erst mal Erkundigungen einzuholen, ob so etwas zulässig und dann genehmigungspflichtig ist.
Außerdem solltest Du per Eigentümerbeschluss Dir die Maßnahme absegnen lassen. Mißgünstige Miteigentümer könnten Dich gewähren lassen und dann per Gerichtsbeschluß die Entfernung beantragen. Du hättest dann nur nicht keine Rollos mehr, sondern auch noch den Schaden.
Konsens herbeizuführen ist allemal besser.
Gruß josef
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das mit Hausverwaltung kann ich dir nicht sagen (frag doch einfach dort nach), ansonsten nur wenn die Außenhülle des Hauses unter Denkmalschutz steht, dann muss die Behörde gefragt werden - anderfalls nicht.
Superherzliche Grüße
Maja
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