gehört das hierher? Andere Foren sind aber auch nicht gerade optimal dafür.
Man kauft beim Bäcker Brötchen, Croissants usw. und die Verkäuferin nimmt diese Produkte mit den Fingern, legt sie in die Tüte und kassiert anschlißend das Geld (Münzen, Scheine). Dann kommt der nächtse Kunde und das wiederholt sich usw. Ist mir jetzt schon mehrmals aufgefallen. Ist das rechtlich in Ordnung? Ist das vielleicht itgendwo geregelt. Das ist ja vermutlich alles andere als hygienisch.
Warum soll man wohl sonst in der Selbstbedienung immer eine Zange verwenden wenn man derartige Produkte in die Tüte legt?
Ich erinnere mich, das muss aber 20 Jahre her sein, dass vorgeschrieben wurde, dass Verkaufspersonal, das unverpakcte Ware abgibt, nicht kassieren darf. Es gab einen Riesenaufruhr, gerade Bäcker klagten, dass sie nun eine separate Kraft für die Kasse benötigen würden.
Eine Zeitlang geschah das auch, dann hatte ich den Eindruck, die Sache sei eingeschlafen, und wo kein Kläger, da kein Richter. Aber jetzt habe ich mal in der Lebensmittelhygiene-Verordnung unter
nachgeguckt. Selbstbedienung ist dort, wie du schon selbst bemerkt hast, sehr eng geregelt:
Lebensmittel in Selbstbedienung
Zum Schutz vor nachteiliger Beeinflussung dürfen leichtverderbliche Lebensmittel im Wege der Selbstbedienung nur umhüllt oder abgepackt an den Verbraucher abgegeben werden. Dies gilt nicht für Lebensmittel, die in Schank- und Speisewirtschaften, in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und in Eßbereichen in Ladengeschäften ohne Sitzgelegenheit zum unmittelbaren Verzehr abgegeben werden sowie für Konsummilch und Salate aus Salattheken im Einzelhandel, sofern durch Beaufsichtigung oder Schutzvorrichtungen sichergestellt ist, daß die Lebensmittel nicht nachteilig beeinflußt werden können.
Aber für das Verkaufspersonal sieht es viel lockerer aus:
Personalhygiene
7.1 Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, haben ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit zu halten und müssen angemessene, saubere Kleidung und erforderlichenfalls Schutzkleidung tragen.
7.2 Personen mit infizierten Wunden, Hautinfektionen oder Geschwüren dürfen mit Lebensmitteln nicht umgehen, sofern die Möglichkeit besteht, daß Lebensmittel direkt oder indirekt mit pathogenen Mikroorganismen verunreinigt werden.
Das Gesetz stammt von 1997, man hat die Bestimmungen also offenbar gelockert.
Nach Durchlesem sämtlicher Kommentare stand ja ganz am Ende, dass es gesetzlich nicht zulässig ist.
Also klarer Fall. Nur weil der Bäcker Geld sparen möchte oder die Verkäuferin Zeit wird mir der Hygiene geschlampt. da wird nicht in Marokko oder sonst wo sind ein Fall für die Lebensmittelüberwachung.
Da fällt mir ein ich kenne ja einen Lebenmittelchemiker! Gleich mal mail…
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Hygiene ist die Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung und Festigung der Gesundheit. Das Wort Hygiene kommt aus dem Griechischen (υγιεινή [τέχνη], hygieiné [téchne]) und bedeutet „der Gesundheit zuträgliche Kunst“. Es leitet sich von der griechischen Göttin der Gesundheit, Hygiéia, ab. Im engeren Sinn werden unter Hygiene die Maßnahmen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten bezeichnet, insbesondere die Reinigung und Desinfektion
und weiter:
In den letzten Jahrzehnten zeichnet sich in den Industriestaaten allerdings ein Trend ab, der zu übermäßiger Hygiene neigt. So werden heute sogar Müllbeutel angeboten, die mit antibakteriellen Mitteln behandelt sind. Dabei weisen wissenschaftliche Studien auf einen Zusammenhang zwischen penibler Hygiene und dem Auftreten von Allergien hin. Durch den verringerten Kontakt mit Keimen besonders während der frühen Kindheit tendiere das Immunsystem dazu, Reaktionen auf eigentlich harmlose Stoffe, wie zum Beispiel Pollen oder Hausstaub zu zeigen.
also ich weiss nicht, viele leute sind von mir aus krankhaft hyperhygienisch. ein gesundes mass an menschenverstand ist gefragt…
ich kann dir 100%ig versichern, dass es gesetzlich nicht zulaessig ist.
Woher ich das weiss? Ein sehr naher Verwandter (Vater *g*) verdingt sich taeglich im Kampf gegen genau solche Unzulaenglichkeiten in der Lebensmittelhygiene. Das genaue Gesetz (oder ein Teil) sollte hier irgendwo zu finden sein: http://www.haccp.de/menu.htm
Ciao! Bjoern
PS: Wenn du Lust hast den Kampf aufzunehmen, dann mail mir mal =:wink:
Wenn man so etwas durchdrücken will muss mann sich nict
beschweren wenn das Brötchen demnächst 80 Cent kostet.
Was heisst da durchdruecken? Nur weil man verlangt, dass sich der Baecker oder die Verkaeufering an geltende Gesetze halten?
Immerhin unterschreiben die ja alle, dass sie das Lebensmittel Gesetzt zur Kenntniss genommen und verstanden haben.
Sie machen alle regelmaessig Fortbildungen und Schulungen!
Nur um dann wieder alles ueber den Haufen zu werfen und sich einfach sagen: „So ists bequemer, wer sich beschwert ist kleinkarriert!“?`
Im gewerblichen Bereich muss vor jedem Umgang mit Lebensmitteln eine Hanededesinfektion durchgefuehrt werden. Und es kann nicht sein, dass diese Haende immer zwischen verunreinigten Sachen und Lebensmitteln hin und her fassen.
Ich bezahle hier fuer ein s.g. „Schlemmerbroetchen“ 2 Euro. Damit sind bestimmt nicht allein die Kosten fuer das Broetchen und die Salami samt Salatblatt gemeint. Darin enthalten ist auch die Dienstleistung, dass ich es halt schon zubereitet bekomme. Fuer diese Dienstleistung bezahle ich und moechte dann auch selbstverstaendlich, dass sie ordentlich ausgefuehrt wird.