Hallo,
bestellte beim Schreiner einen Badezimmerschrank
Liefertermin 5.12.2004.
Klappte nicht, da Granitwaschtischplatte nicht da!
Unser Urlaub folgte, dann neuer Liefertermin ca.15.1.2005.
Klappte nicht, da Waschbecken -Sonderfarbe- kaputt ging!
Anfang Februar wurde geliefert und montiert.
Beim Spiegelschrank -beidseitiger Spiegel- die Schrauben
zu fest angezogen - Spiegel innen kaputt!
Wird in Kürze ersetzt, da angeblich keine Scharniere mehr
dafür hergestellt werden und er Schwierigkeiten hat, diese nun zu bekommen.
Lt. Angebot sollten im Schrank Glasböden sein, wurde mit Holzböden
geliefert. (Sind mir eigentlich auch lieber, da gut zu pflegen)
Besteht da für mich die Möglichkeit, trotzdem
dafür vom Rechnungsbetrag Minderung
zu verlangen??
Gruss Eva
Hallo,
nöö, es besteht für dich die Möglichkeit noch länger auf den Schrank zu verzichten damit er die Glasböden einbauen kann.
Er hat das Recht Mängel zu beseitigen.
Gruss D.K.
Moin!
Naja, ganz so extrem isses net.
Sie muß ja nicht gleich auf den ganzen Schrank verzichten, wenn die Böden getauscht werden.
Aber davon mal abgesehen, hast Du recht.
Gruß Gerrit
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