wer kennt sich mit der Verdingunsordnung für bauwesen besser aus als ich??
also, ich bin seit 4 1/4 jahren stolzer besitzer eines eigenheimes und möchte natürlich vor ablauf der gewährungsfrist noch eine mängelliste mit meiner baufirma abarbeiten.
jetzt versuch ich schon seit 14 tagen jemanden telefonisch zu erreichen, auch ein fax mit der bitte sich mit mir in verbindung zu setzen hatte keinen effekt.
im herbst war der chef noch bei mir, und wir haben den größten posten noch zusammen durchgesprochen mit dem übereinkommen, dass wir uns im frühjahr zusammentelefonieren…(hab noch nichts schriftliches…)
meine frage(n): wie sollte ich bzw muss ich jetzt vorgehen (von wegen mahnungen etc.) ohne gegen irgend welche gesetzlichen vorgaben zu versoßen?.
Hallo
Bin nicht der Rechtsexperte, würde aber schriftlich (Einschreiben Rückschein) eine Frist setzen. Bei Nichteinhaltung, eigene Postenaufstellung wiederum zusenden.
Gruß Vanic.
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Einschreiben mit Rückschein wurde schon erwähnt.
Um dann völlig sicher zu gehen und den Unternehmer klarzumachen, daß Du es ernst meinst, kannst Du das Schreiben von einem Rechtsanwalt aufsetzen und zustellen lassen.
Check, wie lange die Gewährleistung dauert (2Jahre BGB/4Jahre VOB)
Mängelliste nochmal durchgehen, vielleicht findest Du noch versteckte Mängel
Wurde eine Gewährleistungsbürgschaft gestellt oder ein Einbehalt von der Schlußrechnung abgezogen ?
Wenn ja, ein Schreiben hinschicken mit Rückschein oder persönlich abgeben mit Quittung (gibt es die Firma noch ?), in dem eine eindeutige Frist zur Mängelbeseitigung gegeben wird (1-2 Wochen, je nach Umfang)
Nach Ablauf der Frist eine schriftliche Nachfrist setzen mit Androhung, einen Dritten mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen und die Summe von der Gewährleistung abzuziehen oder die Bürgschaft in Anspruch zu nehmen
Sofern kein Gew.einbehalt da ist, mit rechtlichen Schritten drohen UND DANN AUCH VOLLZIEHEN (Rechtsschutz fragen)!
Wenn die Firma zwischenzeitlich in Konkurs gegangen ist: Pech gehabt.
die firma gibts noch , ich kenn den anrufbeantworter schon auswendig…
also es ist im vertrag eine gewährleistung von 5 jahren vereinbart. dann werd ich zunächst morgen gleich eine erneute bitte per einschreiben mit rückschein schicken und bis ende der woche warten,
Aber schau in den Vertrag ob nicht die Gewährleistung nach
VOB/B gilt und damit ein Gewährleistungszeitraum von 2 Jahren
Hallo,
man konnte schon immer beim VOB - Vertrag 5 Jahre Gewährleistung nach BGB vereinbaren!
Früher machte das einen gewaltigen Unterschied, da die VOB nur 2 Jahre Gewährleistung für übliche Bauleistungen vorsah. Inzwischen beträgt die Zeit der Gewährleistung nach VOB vier Jahre.
Gewährleistung nach VOB ist 2 Jahre. Die VOB gilt gegenüber Privatpersonen nur dann, wenn die Firma nachweisen kann, sie Dir ausgehändigt zu haben. Ansonsten gilt immer BGB mit 5 Jahren Gewährleistung, auch wenn im Vertrag was anderes steht. Für versteckte Mängel gilt unabhäng von VOB oder BGB eine Gewährleistungsfrist von 30 Jahren.
Im Buchhandel gibt es Musterbriefe für Gewährleistungsanmahnung (auch im Internet). Da suchst Du Dir den passenden und schickst ihn per Einschreiben mit Rückschein an die Firma. Falls das nix bringt, hilft der Anwalt.