Heizkostenabrechnung

Von: , Frage gestellt am Di, 10. Mai 2005

Hallo,
ich habe seit einem 1/2-Jahr eine ELW vermietet und möchte die Heizkosten entsprechend verteilen. Die Installation von Verbrauchsmessgeräten ist mir zu teuer, hier fallen Kosten von 300.-Euro im Jahr an, da kann ich fast schon den Tank mit befüllen.
Um eine möglichst gerechte Aufteilung der Kosten zu erhalten möchte ich die Heizung pro m^2 aufteilen, die Kosten für Warmwasser pro Kopf.
Allerdings weiss ich nicht wie hoch der Anteil der Heizung und der Warmwassererzeugung bei meinem Heizsystem ist. Ich habe einen Gasbrennwertkessel mit einem 250-l Wasserspeicher.
Hat hier jemand Erfahrung damit?
Wie können die anfallenden Heizkosten sonst noch gerecht verteilt werden?

Danke, Jürgen

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
    Re: Heizkostenabrechnung (etwas ot)

    Hi, ich habe seit einem 1/2-Jahr eine ELW vermietet und möchte die
    Heizkosten entsprechend verteilen. Die Installation von
    Verbrauchsmessgeräten ist mir zu teuer, hier fallen Kosten von
    300.-Euro im Jahr an, da kann ich fast schon den Tank mit
    befüllen.
    Dir ist aber schon klar, dass Du Verbrauchsmessgeräte nicht unbedingt über eine dieser Abrechnungsfirmen anmieten musst?

    Ein elektronischer Wärmemengenzähler kostet um die 100 EUR und ist für (afair) 5 Jahre geeicht. Ein Warmwasserzähler kostet in der einfachsten Ausführung ca. 30 EUR. Für zwei Wohnungen bist Du also mit unter 300 EUR (zzgl. Macherlohn) dabei - und das hält ohne weitere Kosten 5 Jahre lang.

    Gruß
    Stefan

  2. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Heizkostenabrechnung

    Wie können die anfallenden Heizkosten sonst noch gerecht
    verteilt werden?
    Du musst die Heizkosten nach der z.Zt. gültigen Heizkostenverordnung aufteilen, dazu bist du als Vermieter verpflichtet.

    \begin{Frust}
    Ich bin kein Spezialist, aber du kommst wahrscheinlich nicht um einige Investitionen rum. Wenn man bedenkt was Wärmemengenzähler und Warm- bzw. Kaltwasseruhren an Kosten verursachen (Installation, Alle 4 bzw. 5 Jahre austauschen) nur um eine minutiöse Abrechnung zu bewerkstelligen, dann kann man sich wirklich nur an den Kopf fassen. Was man an Gerechtigkeit in der Abrechnung bekommt (liest wirklich jeder zu dem Zeitpunkt die Wasseruhr ab wie alle anderen incl. Wasserversorger, und wie sieht es mit der eigentlich notwendigen Fehlerrechnung aus, weil trotz geeichter Uhren ein gewisser Messfehler sicher nicht zu vernachlässigen ist , ... ) bläst man als Vielfaches dem Klempner in den Geldbeutel, incl. Steuern.
    \end{Frust}

    Einige informative Links:
    http://www.rechtliches.de/info_HeizkostenV.html
    http://www.heizkostenverordnung.de
    oder Google ist dein Freund.

    Gruß
    Martin

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Heizkostenabrechnung

      Hallo! Du musst die Heizkosten nach der z.Zt. gültigen
      Heizkostenverordnung aufteilen, dazu bist du als Vermieter
      verpflichtet.
      Aber (soweit ich weiß) nicht bei einer Einliegerwohnung oder Einzelzimmervermietung im selbstgenutzten Eigenheim. Sicherheitshalber würde ich aber im "Recht"-Brett nachfragen. Besser ist es aber allemal, wenn man Streitereien aus dem Weg gehen will.

      Cu Rene

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