Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen was pasiert, wenn ich bei einem Haus, das unter Denkmalschutz steht die Fensterrahmen streiche und die Fassade Renoviere, ohne die Denkmalschutzbehörde zu Informieren.
Können die Bußgelder verhängen oder was kann noch so sein.
Gruß Thomas
Hallo !
Bußgelder und alles in den Originalzustand zurück bringen!
mfgConrad
kann mir jemand sagen was pasiert, wenn ich bei einem Haus,
das unter Denkmalschutz steht die Fensterrahmen streiche und
die Fassade Renoviere, ohne die Denkmalschutzbehörde zu
Informieren.
Können die Bußgelder verhängen oder was kann noch so sein.
Hallo Thomas,
ich gehe nicht auf Deine Frage ein, erlaube mir aber dennoch etwas zum Thema zu schreiben.
Hast Du ein gestörtes Verhältnis zu den Leuten?
Mein Tipp wäre: Sachbearbeiter zu einem unverbindlichen Gespräch im Haus einladen. Frage ihn nach Renovierungsempfehlungen und danach, was wirklich nicht geht. Eventuell hat er auch noch Hinweise wie Du Fördermittel beantragen kannst.
Für Otto Normalbürger sind sicher einige Entscheidungen der Denkmalschutzbehörden nicht nachvollziehbar. In der Regel hast Du es aber mit Menschen zu tun, die genau wissen, dass Baudenkmale nicht durch Verordnungen erhalten werden. Suche also nicht den Konfrontationskurs sondern das Gespräch. Wenn die Denkmalschützer merken, dass sie ernst genommen werden, sind sie meist hilfreicher als bremsend.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
Hallo Ulf,
wir habben die zuständigen Leute 2 mal gebeten (Telefonisch und Schriftlich) zu kommen,weil wir mit ihnen das notwendige, und durch unsere Finanzielle Situation das machbare zu besprechen, das war vor einem halben Jahr, aber bis heute haben wir noch nicht einmal einen Anruf bekommen.
Gruß Thomas
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Hallo !
Bußgelder und alles in den Originalzustand zurück bringen!
mfgConrad
Kann mich nur anschließen: Unternimm nochmals einen schriftlichen Versuch mit Terminsetzung (am besten per Einschreiben mit Hinweis auf die bisherigen Bemühungen), ansonsten Baustopp, … und im bösesten Fall nach Abschluß der Arbeiten nochmals Anstrich nach Maßgabe der dann verärgerten Behörde.
MfG M.P.