Ich habe gerade die Aufgabe angenommen, meinem Kumpel beim renovieren seines Hauses zu unterstützen, als uns klar wurde, dass die gesamte Elektroinstallation auszuwechseln ist. Den Zähler und den Sicherungskasten wollen wir von einem Fachinstallateur vom EG in den Keller verlegen lassen, aber den Rest, wie Demontage und Auszug der alten Leitungen ab Sicherung, sowie die Neuverlegungen der Abgangsleitungen würde ich übernehmen. Ich habe vor 20 Jahren mal Elektromonteur gelehrnt, und meine Kenntnisse auf diesem Gebiet reichen allemal noch aus, nur stellt sich mir die Frage, wie es mit der rechtlichen Seite aussieht. Darf ich das? Macht ein Elektroinstallationsbetrieb das mit, dass ich ihm den Auftrag für die Vorarbeit gebe, die Installation dann aber selber mache? Muss ich die selbst erstellte Installation nachher mit einer „meisterlichen Abnahme“ beenden, bevor die Anlage in Betrieb genommen werden darf?
Vorab schon mal recht herzlichen Dank, für nützliche Tipps und rechtliche Hinweise
Bernd
Ich habe gerade die Aufgabe angenommen, meinem Kumpel beim
renovieren seines Hauses zu unterstützen, als uns klar wurde,
dass die gesamte Elektroinstallation auszuwechseln ist. Den
Zähler und den Sicherungskasten wollen wir von einem
Fachinstallateur vom EG in den Keller verlegen lassen, aber
den Rest, wie Demontage und Auszug der alten Leitungen ab
Sicherung, sowie die Neuverlegungen der Abgangsleitungen würde
ich übernehmen. Ich habe vor 20 Jahren mal Elektromonteur
gelehrnt, und meine Kenntnisse auf diesem Gebiet reichen
allemal noch aus, nur stellt sich mir die Frage, wie es mit
der rechtlichen Seite aussieht. Darf ich das?
Gemäss Energiewirtschaftsgesetz nein
Mein vorschlag mit dem Installateur absprechen . Er kann und wird dann die Außführungen der Arbeiten auch wärend der Bauphase in Augenschein nehmen und abschließend einen E-Check durchführen , weil Installateur für die Anlage gegenüber dem EVU als Ersteller Verantwortlich ist und dieses mit dem Antrag auf einbau des Zählers durch Unterschrift bestätigt das die Anlage Gemäß der VDE Errichtet und Betriebsfähig ist .
Macht ein
Elektroinstallationsbetrieb das mit, dass ich ihm den Auftrag
für die Vorarbeit gebe, die Installation dann aber selber
mache? Muss ich die selbst erstellte Installation nachher mit
einer „meisterlichen Abnahme“ beenden, bevor die Anlage in
Betrieb genommen werden darf?
Vorab schon mal recht herzlichen Dank, für nützliche Tipps und
rechtliche Hinweise
Bernd
in Eigenleistung darfst du die Kanäle hacken und verlegen, die Leitungen legen und die Dosen und Schalter setzen.
Berate dich mit dem Installateur vor Ort im Haus, wo welche Kabel zu verlegen sind (Querschnitt, Anzahl) und macht ein Protokoll. Dann führe die Arbeiten aus.
Nächster Schritt wäre das Anklemmen, welches du dem Installateur überläßt. Danach erfolgt die Abnahme der Anlage.
Soweit haben die Versicherungen auch keine Probleme mit der Elektroanlage und du bist auf der sicheren Seite.
grundsätzlich kein Problem. Die Eigenleistung muss allerdings von einem zugelassenen Betrieb abgenommen werden. Und da spielen einige Betriebe nicht mit, bzw. wollen natürlich wissen, wer da mit welchem Knowhow was zusammenstrickt.
Bei mir sah es so aus, dass ich ein Unternehmen beauftragt habe und beim Hinweis auf geplante Eigenleistungen auch erst Ablehnung erntete. Als ich dann darauf hinwies klar umrissene Dinge schon zigfach mit problemloser Abnahme gemacht zu haben und so etwas wie eine faktische Ausbildung für die Basics habe, war es dann klein Thema mehr. Ich weiß, wo ich die Finger weg lasse oder besser noch mal nachfrage, und wir haben dann teilweise Hand in Hand gearbeitet und die Profis haben immer mal einen Blick auf den Stand meiner Bemühungen geworfen (aber nie etwas zu meckern gehabt).
Zum Schluss wurde alles durchgemessen und dann gab es ein sauberes Protokoll und als Goodie so die ein oder andere Dokumentation von Dingen, die man sonst dem Kunden nicht erklärt (weil er sie ohnehin nicht versteht, bzw. sich sonst fälschlich herausgefordert fühlen könnte Hand anzulegen). Wenn ich heute mal Material brauche, reicht ein Anruf und es kommt die ganz sachliche Frage, ob ich es selbst verbauen will oder Unterstützung brauche und wir haben ein prima professionelles Verhältnis.
Wenn Du selbst die Sache mal richtig gelernt hast, dürfte es also mit dem passenden Unternehmen an deiner Seite kein Ding sein.
Gruß vom Wiz
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Ich habe vor 20 Jahren mal Elektromonteur
gelehrnt, und meine Kenntnisse auf diesem Gebiet reichen
allemal noch aus, nur stellt sich mir die Frage, wie es mit
der rechtlichen Seite aussieht. Darf ich das? Macht ein
Elektroinstallationsbetrieb das mit, dass ich ihm den Auftrag
für die Vorarbeit gebe, die Installation dann aber selber
mache?
Das Problem ist, wie vom Wiz beschrieben, das Vertrauen des Betriebes in dich. Wenn etwas schief geht, hat der Betrieb rechlich die Verantwortung.
Allerdings bist du ja eigentlich vom Fach, was das Ganze vereinfachen sollte.
Wenn man dann erst einmal das Vertrauen hat, ist geht das dann auch wie beim Wiz …
Muss ich die selbst erstellte Installation nachher mit
einer „meisterlichen Abnahme“ beenden, bevor die Anlage in
Betrieb genommen werden darf?
Muss auf jeden Fall gemacht werden, auch wenn ein Betrieb das ganze erstellt.