Hallo,
einfache Frage: Seit wann ist es gesetztlich vorgeschrieben, dass bei Doppel- oder Reihenhäusern jedes Haus eine eigene Außenmauer bekommt und dazwischen noch eine Dämmung ist?
Gruß, Alex
Hallo,
einfache Frage: Seit wann ist es gesetztlich vorgeschrieben, dass bei Doppel- oder Reihenhäusern jedes Haus eine eigene Außenmauer bekommt und dazwischen noch eine Dämmung ist?
Gruß, Alex
Hallo Alex,
deine Frage kann ich zwar nicht beantworten.
Aber in dem Zusammenhang „Lärmschutz“ : Selbst wenn die Außenwände getrennt sind, sollte man darauf achten, dass die beiden Bauwerke wirklich vollständig voneinander getrennt sind, z.B. die Grundplatten nicht aneinander gegossen sind, keine (versehentlich) durchgehenden Tragelemente o.ä.
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Hallo Alex,
Reihenhauschallschutzgesetz von 1936 in Abänderung und Ergänzung der Kinderlärmeindämmverordnung von 1971 sowie der Ergänzung aus der Nachbarschaftskontaktunterbindungsverordnung von 1988.
Spass bei Seite. Es gibt dafür keine eigenständige Vorschrift. Hier greifen die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer, welche den Schallschutz [DIN 4109 und VDI 2058] sowie die Standsicherheit vorschreiben.
Christian