Hallo, ich habe ein Haus in Rheinland-Pfalz. Ich muss meine Drainage erneuern und dazu meine Wand aufgraben. Die Wand ist grenzständig, so daß ich im Garten vom Nachbarn graben muss. Wen muss ich um Erlaubnis fragen: den Eigentuemer oder den Mieter oder beide? Gruss Juergen
Hallo Matthias,
übersetzen wir das Problem.
Ich bin kein Jurist, deshalb nur meine Meinung und mein Wissensstand.
Der Eigentümer des Nachbarhauses ist E und alleine berechtigt dem Hausbesitzer H zu erlauben größere Aktivitäten auf seinem Grundstück auszuüben.
Wenn eine Arbeit nicht anders durchzuführen ist und unvermeidlich ist, besteht sogar ein Anspruch auf diese Erlaubnis, wenn keine schwerwiegenderen Interessen entgegenstehen.
Der original Zustand des Zaunes, der Hecke o.ä. muss natürlich von H wieder hergestellt werden.
Der Zeitpunkt sollte mit dem Mieter M abgesprochen werden, da dieser unmittelbar gestört wird.
Bei kleinen Arbeiten, z.B. Zweigeschneiden, genügt sicher, dass der Mieter M einverstanden ist, wenn H nicht anders dran kommt.
Soviel, meine Laienmeinung.
Ein schönes WE
Gruß Volker