Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es mittlerweile in NRW ein Gesetz o.ä. gibt, welcher den Einbau von Wasserzählern für die einzelnen Wohnungen in einen Mehrfamilienhaus vorsieht? Oder was kann man tun, das der Vermieter solch einen Einbau vornimmt? Die Situation bei uns ist, wir sind bei uns im Haus 5 Wonparteien und ein gewerbl. Mieter. Wir haben im letzten Jahr ca. 1588 Euro für Wassergeld/Kanelbenutzungsgebühren gezahlt, welche durch die Nutzer/Personen im Haus geteilt werden. Nicht nur das wir keine Waschmaschine haben (aber eine Spülmaschine) und alle anderen im Haus 2-3 pro Woche Wäsche waschen und einige meinen jeden Tag eine halbe stunde dusschen zu müssen, finden wir es ziemlich ungerecht. Was mich wiederum bei der Nebenkostenabrechnung wundert, dort wurde beispielweise bei Regenwasser wiederum auf die Quadratmeterzahl der jeweiligen wWhnflächen alles aufgeteilt. Isr das normal, dass bei Wassergeld/Kanalgebühr nach Personen und anderen Dingen nach qm aufgeteilt wird? Vielleicht kann mir ja mal jemand dies erklären? Vielen lieben Dank! Gruß Kristin.
Hallo,
Auch Hallo!
kann mir jemand sagen, ob es mittlerweile in NRW ein Gesetz
o.ä. gibt, welcher den Einbau von Wasserzählern für die
einzelnen Wohnungen in einen Mehrfamilienhaus vorsieht? Oder
was kann man tun, das der Vermieter solch einen Einbau
vornimmt?
Sorry, keine Ahnung.
Die Situation bei uns ist, wir sind bei uns im Haus
5 Wonparteien und ein gewerbl. Mieter. Wir haben im letzten
Jahr ca. 1588 Euro für Wassergeld/Kanelbenutzungsgebühren
gezahlt, welche durch die Nutzer/Personen im Haus geteilt
werden. Nicht nur das wir keine Waschmaschine haben (aber eine
Spülmaschine) und alle anderen im Haus 2-3 pro Woche Wäsche
waschen und einige meinen jeden Tag eine halbe stunde dusschen
zu müssen, finden wir es ziemlich ungerecht.
Ist bei uns auch so, wobei wir zu den Häufig-Duschern, Wäsche-Waschern und Spülmaschinen-Benutzern gehören. Wir werden uns also über die Aufteilung nach Kopf-Zahl mit Sicherheit nicht beschweren.
Ich kann Dich aber sehr gut verstehen, dass Du es tust.
Was mich wiederum
bei der Nebenkostenabrechnung wundert, dort wurde
beispielweise bei Regenwasser wiederum auf die
Quadratmeterzahl der jeweiligen wWhnflächen alles aufgeteilt.
Isr das normal, dass bei Wassergeld/Kanalgebühr nach Personen
und anderen Dingen nach qm aufgeteilt wird? Vielleicht kann
mir ja mal jemand dies erklären?
Das ist eigentlich logisch, finde ich. Wassergeld/Kanalgebühren hängen von der Nutzung ab. Und man geht davon aus, dass alle Menschen im Schnitt gleich viel Wasser verbrauchen. Regenwasser hingegen hängt nicht von der Nutzung ab, sondern von der Größe des Grundstücks. Damit macht dann die Aufteilung nach qm auch Sinn.
http://www.mieterbund.de/presse/2005/pm_2005_12_01_2…
Könnte für Dich sehr interessant sein. Dort steht auch:
„Insbesondere im Wohnungsbestand erfolgt die Abrechnung der Wasserkosten meistens noch nach dem Verteilerschlüssel „Kopfzahl“ oder „Wohnfläche“. Das bedeutet, anders als im Neubaubereich muss hier nicht immer zwingend verbrauchsabhängig anhand von Wasseruhren in den Wohnungen abgerechnet werden.“
xxx
Nic
Isr das normal, dass bei Wassergeld/Kanalgebühr nach Personen
und anderen Dingen nach qm aufgeteilt wird? Vielleicht kann
mir ja mal jemand dies erklären? Vielen lieben Dank! Gruß
Hallo, Kristin,
am besten weist Du den Vermieter darauf hin, dass ihr eine NK-Abrechnung nach Verbrauch haben wollt, und lasst euch eine Wasseruhr einbauen. Der Vermieter muss für eine gerechte Abrechnung sorgen.
Viel Erfolg
Silas
Hallo Kristin,
leider kann ich dir auch nichts Konkretes zur Rechtslage in NRW sagen, aber für SH habe ich letztens im Radio gehört, daß ab 2010 (?) wohl der Einbau von Wasserzählern in Mietwohnungen verpflichtend für alle Vermieter sein soll. In allen Wohnungen, nicht nur Neubauten.
Ausschlag gebend dafür war eine Studie aus HH, nach der in Wohnungen, in die Wasseruhren eingesetzt wurden der Wasserverbrauch um etwa 30% gesunken ist- nach dem Einbau.
Persönlich kann ich zu dem Thema sagen, daß unsere 117qm Wohnung nach Grösse vom Wasserverbrauch abgerechnet wird.
Das ist die andere übliche Abrechnungsart.
Unsere ist die grösste Wohnung im Haus, wir wohnen dort aber mit nur drei Personen; kleinere Wohnungen in unserem Gebäude werden von bis zu sieben Personen bewohnt. Wir haben in unserer WG klar entschieden, trotzdem nicht zu Energiesäuen zu werden und trotz allem nicht mit Wasser zu hunzen. Letzendlich würde aber eine Wasseruhr wohl besser wirken- diese müssen aber- um anerkannt zu werden vom Profi eingebaut werden und geeicht sein.
Unser Vermieter würde nach den Daten der Wasseruhr abrechnen, wenn wir den Einbau selbst bezahlen würden…
Vielleicht kannst du mit deinem Vermieter reden.
Gruß,
Anja
Hallo,
ob und wie es die Verpflichtung zum Einbauu einer Wasseruhr gibt, ist in der jeweiligen Landebauordnung geregelt.
sowie ich das verstanden habe, gibt es seitens des Mieters keinen Anspruch, aber:
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes kann der Vermieter seinerseits aber den Einbau der Wasserzähler auch ohne ausdrückliche Zustimmung seiner Mieter realisieren. weiter hier: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Wasserzaehler.htm
Grüssle
Suse