Dampfbremse/-sperre Dämmung oberste Geschossdecke

Hallo,

ich möchte die oberste Geschossdecke (100 m²) meines Hauses Bj 1970 dämmen mit Rollbahnen, da der Dachboden bei einer Dachneigung von 18° nicht genutzt werden kann.

Der Dachboden besteht aus einer Betondecke und Eisenträgern, 140 mm dick. Muss hier eine Dampfsperre/-bremse ausgelegt werden? Wieviel muss gedämmt werden?

Hallo Markus

Bei deinem Vorhaben muss die Werte der EnEV (Energieeinsparverordnung einhalten!)
So schaut´s:
Die EnEV (EnergieEinsparVerordnung) fordert dafür ein
Minimum von 10 – 12 cm (U-Wert [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Nelson,

Bei deinem Vorhaben muss die Werte der EnEV
(Energieeinsparverordnung einhalten!)

Quatsch!

Grüße von
Tinchen

Nanü :wink: Tinchen
Hallo Tinchen

So fährst du mir einfach über den Mund, bzw die Hand ? :wink:
Dann hättest du deine Aussage auch begründen sollen.

So sieht´s die EnEV

• Echte bauliche Nachrüstungsverpflichtungen:

Oberste Geschossdecken, die nicht begehbar, aber zugänglich sind und
über beheizten Räumen mit normalen Innentemperaturen liegen (z. B.
Dachspitz, Kaltdach), müssen bis zum 31.12.2006 so gedämmt werden,
dass deren Wärmedurchgangskoeffizient U 0,3 W/m²K nicht überschreitet
(§ 9 Abs. 3 EnEV). Ausgenommen sind Wohngebäude mit bis
zu 2 Wohnungen, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden. Erst 2
Jahre nach einem Eigentümerwechsel wird die Nachrüstung fällig.

• Bedingte Nachrüstungsanforderungen:

Anhang 3 EnEV enthält eine Aufzählung von Tatbeständen, die dazu
führen, dass die neuen bzw. sanierten Außenbauteile die Höchstwerte
der Wärmedurchgangskoeffizienten der Tabelle 1 des Anhangs 3 EnEV
einhalten müssen. Voraussetzung ist im allgemeinen die Ersetzung, der
erstmalige Einbau oder die Erneuerung („Sanierung“) von Bauteilen in
einer dort beschriebenen Weise. Die betroffenen Bauteile sind Außenwände,
Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster, Außentüren, Decken,
Dächer und Dachschrägen, Wände und Decken gegen unbeheizte
Räume und gegen Erdreich, sowie Vorhangfassaden.

Und hier noch Link zu Anhang 3:
http://141.51.43.66/Informationen/EnEV-FAQ/8enev_anh…

Gruß
Nelsont

P.S.: Da müßte ich mich aber schwer täuschen wenn das nicht stimmt; zumindest wenn die Ausnahmen (Ausgenommen sind Wohngebäude mit bis
zu 2 Wohnungen, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden. Erst 2
Jahre nach einem Eigentümerwechsel wird die Nachrüstung fällig) hier greift.

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Hallo Nelson,

So fährst du mir einfach über den Mund, bzw die Hand ? :wink:

Sorry, war nicht so rüde gemeint wie es ankam!

Dann hättest du deine Aussage auch begründen sollen.

Die Begründung lieferst du selbst: :smile:

So sieht´s die EnEV

Ausgenommen sind Wohngebäude mit bis
zu 2 Wohnungen, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden.

Grüße von
Tinchen

Hallo noch x Tinchen

Hab ich ja auch nicht rüde aufgefasst :wink:

Manchmal gehören halt viel Erklärungen und Ausführungen dazu um solch eine Frage fachgerecht zu beantworten; vor allem wenn nicht alle Umstände bekannt sind.
Aber ich glaube nun sollte der Fragesteller klarkommen.

Wünsch dir noch einen schönen sonnigen Tag :smile:
Gruß
Nelsont

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