Breite der Fertiggarage

Hallo,

wir haben ein kleines Problem mit der Fertiggarage am Haus.

Zwischen dem Haus und der Grundstucksgrenze sind es bei uns 3,25 m. Die Standard-Fertiggaragen sind aber 3 m Breit.

Die Garage muss an die Grundstücksgrenze gesetzt werden. Dadurch entsteht eine Lücke zw. Haus und Garage von 25 cm. Die Lücke ist sehr unpraktisch. Was würdet Ihr mit der Lücke anfangen ? Wir tendieren dazu, die Lücke ‚dicht’ zu machen. Was eignet sich am besten dazu ? Es sollte auch optisch nicht hässlich sein und keine ‚Schmutzecke’ sein.

Eine breitere Garage ist bei den Herstellern, die ich angefragt habe, ( Kesting, Estelit ) gleich 1 –2 Tausend Euro Aufpreis. Es ist bitter :frowning: Gibt es da eine Alternative ?

Danke für Eure Mühe.

Robert

Hallo,

es kommt auf den Stil des Hauses und der Garage an, was man da am besten reinbaut. Ich würde mal an eine Holzverkleidung oder eine vom Dachdecker passend gearbeitetes Blech aus Kupfer oder Edelstahl denken. Ist das Haus/die Garage verputzt, kann man auch die heute üblichen Platten der unter dem Putz liegenden Isolierung einbauen und dann überputzen (darauf achten, dass der Putz nicht mit dem Erdboden Kontakt bekommt, er zieht Feuchte und schimmelt dann).

Auf jeden Fall vermeiden würde ich eine massive Mauer, da die an den Kanten immer durch die unterschiedliche Setzung von Haus und Garage gefährdet ist. Daher auch verputzte Platten nicht bündig einsetzen, sondern Fugen lassen.

Um zu vermeiden, dass mal ein Ball oder ein Tier in den Spalt fällt, solltest Du diesen auch nach oben abdecken. Ein feines Kunststoffnetz o.ä. wird reichen.

Gruß vom Wiz

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Hallo!

Frage: musst oder DARFST Du auf die Grenze bauen?
wieso bleibst Du nicht einfach 25cm von dort weg?

cu
kai

Hallo!

danke für die Antwort.

Frage: musst oder DARFST Du auf die Grenze bauen?
wieso bleibst Du nicht einfach 25cm von dort weg?

In der Tat, das wäre die beste Lösung. Leider muss man mit der Garage, laut unseren Bauträger, an die Grundsstücksgrenze. So soll das im ‚Baugesetz‘ von NRW stehen.

Robert

Hallo Robert!
Es wäre zu überlegen ob der Aufpreis sich doch nicht lohnt,den auf langer sicht soll es ja was für immer sein und wenn Du jetzt da was bastelst was ja auch möglich wäre,wirst Du dich vielleicht später darüber Ärgern das Du nicht doch die breitere Variante genommen hast,ich würde mich mal so erkundigen was da so zusammen kommt,wenn die Garage sofort am Haus steht kann man das ja einfach mit einer Bleiabdeckung und einem Aluproviel verschließen,am Haus mit Silikon verschließen und fertig, wobei bei einem Abstand von 25 cm wieder was mit größeren Provielen gemacht werden muss,um zwischen Haus und Garagendach dicht zu bekommen und die müssen auch Angefertigt werden.
Was auch wichtig ist Du hast 25 cm mehr Platz in der Garage was beim ein und aussteigen viel ausmacht.

Gruß sepp.

Frage: musst oder DARFST Du auf die Grenze bauen?
wieso bleibst Du nicht einfach 25cm von dort weg?

In der Tat, das wäre die beste Lösung. Leider muss man mit der
Garage, laut unseren Bauträger, an die Grundsstücksgrenze. So
soll das im ‚Baugesetz‘ von NRW stehen.

was passiert denn an der grundstücksgrenze? kommt da gleich wieder die nächste garage hin oder ist da freie fläche wie zaun oder so?

wenn ja, könnte man mal beim bauamt nachfragen, ob man sie nicht doch ans haus setzt und diese 25 cm als pflanzstreifen für efeu, hecke oder co nutzt.

fragen kostet nichts und mehr als nein sagen kann das bauamt auch nicht.

falls allerdings direkt an der grenze wieder gebaut wird …

Ich frage mal nach.

Allerdings unser Nachbar baut direkt eine Garage an der Grundstücksgrenze.

Robert

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Allerdings unser Nachbar baut direkt eine Garage an der
Grundstücksgrenze.

Robert

hi robert!

dann kannst du dir das nachfragen sparen. wenn dein nachbar dort eine garage hinsetzt, musst du sie auch auf die grenze setzen.

war ja nur für den fall gedacht, dass das grundstück zu der seite hin nicht bebaut wird.

viele grüße
tanja

Hallo!
Selbst wenn der Nachbar keine Garage dort hinbaut muß auf der Grenze gebaut werden Hecke usw.ist nicht,ist halt so bei uns in NRW.
Spreche aus eigene Erfahrung.

Gruß sepp.

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Allerdings unser Nachbar baut direkt eine Garage an der
Grundstücksgrenze.

dann kannst du dir das nachfragen sparen. wenn dein nachbar
dort eine garage hinsetzt, musst du sie auch auf die grenze
setzen.

Selbst wenn der Nachbar keine Garage dort hinbaut muß auf der
Grenze gebaut werden Hecke usw.ist nicht,ist halt so bei uns
in NRW.

hallo!

habe grad in Bauordnung und Garagenordnung geblaettert, kann mir einer mal erklaeren, warum ich ne Garage naeher an den Nachbarn als ans eigene Hausbauen soll???
-> setz doch nachbarseitig an die Garage ne Laterne oder sonstwas von „zufaelligerweise“ 25 cm hin (und wenns ein Clopapierabroller ist :wink:), dann haste Grenzpflicht erfuellt und kannst die Garage trotzdem ans Haus kuscheln lassen *g*

cu
kai

Hallo!

habe grad in Bauordnung und Garagenordnung geblaettert, kann
mir einer mal erklaeren, warum ich ne Garage naeher an den
Nachbarn als ans eigene Hausbauen soll???

das hat einen guten Grund.
Im Prinzip ist die Regel, Garagen direkt an die Grundstücksgrenze
zu setzen, eine Ausnahme zur sonst üblichen 3m-Regel.

Ein Gebäude mit wenigen cm Abstand zur Grundstücksgrenze ist aber
eine potentielle Dreckecke, die für nix richtig genutzt werden
kann, außer irgend welchen Unrat hinzustellen.
Der Eigentümer kann so einem schmalen Streifen auch kaum begehen
und müßte zur Pflege regelmäßig über das Grundstück des Nachbarn
dort ran.
Gruß Uwi

Allerdings unser Nachbar baut direkt eine Garage an der
Grundstücksgrenze.

Hallo!
Selbst wenn der Nachbar keine Garage dort hinbaut muß auf der
Grenze gebaut werden Hecke usw.ist nicht,ist halt so bei uns
in NRW.
Spreche aus eigene Erfahrung.

Gruß sepp.

hi sepp!

habe selbst oft mit baubehörden (in nrw) zu tun und manchmal ist es bei denen eben auch gerne gesehen, wenn zur öffentlichen straße ein grünstreifen/hecke vor der garage steht!

daher galt mein tipp ja auch nur falls die angrenzende Fläche frei ist! und eine einfache nachfrage, die schlimmstens eben mit dem (rechtlichen) nein beantwortet werden kann bricht einem ja nicht den zacken aus der krone.

wie schon gesagt - manche bauämter haben es sogar gerne und erteilen eine befreiung.

Hallo!

Ein Gebäude mit wenigen cm Abstand zur Grundstücksgrenze ist
aber eine potentielle Dreckecke, die für nix richtig genutzt werden
kann, außer irgend welchen Unrat hinzustellen.

verstehe ich das richtig?: damit am Grundstuecksrand kein Unrat abgeladen wird, muss das Dreckeck lieber zwischen Garage und Haus gelegt werden, weil dort (25cm!) kann man es ja besser pflegen?!?!?

was blueht einem wenn man beim Aufbau die Garage doch naeher am Haus hat oder der Kran sie halt - ups - 20 cm daneben abgestellt hat?

muss man dann die Garage wieder abreißen?

oder ein „Ticket“ fuer 100 Dollar berappen?
(waere auch billiger als die 25cm-Extra-Mauer… :wink:)

cu
kai

Hi,

was blueht einem wenn man beim Aufbau die Garage doch naeher
am Haus hat oder der Kran sie halt - ups - 20 cm daneben
abgestellt hat?

dann wird man eben nett aufgefordert einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Wie man das macht, bleibt einem weitgehend selbst überlassen.

muss man dann die Garage wieder abreißen?

Wenn man will… Günstiger dürfte es aber werden, die fehlenden Centimeter schlicht auszumauern oder anders aufzufüllen. Ob es noch billiger ist als der Aufpreis für eine übergroße Garage?

oder ein „Ticket“ fuer 100 Dollar berappen?
(waere auch billiger als die 25cm-Extra-Mauer… :wink:)

Ein „Ticket“ wäre unabhängig von der Verpflichtung einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Da dies durchaus machbar ist, wird man darum nicht herumkommen.

Gruß Stefan