Geringer Wasserschaden beim Nachbarn unter mir

Hallo liebe Leute von wer-weiß-was.
Ich wohne seit dem 01.10.05 in einer Altbauwohnung. Vor kurzem war der Abfluß der Badewanne verstopft, wobei Wasser unter der Türschwelle zum Nachbarn unter mir gesiekert ist und nun an seiner Decke (Flur/Badezimmer) die Tapete (relativ geringes Ausmaß) in der Ecke verfärbt ist. Den Abfluß konnte ich mit normalem Rohrreinigunsgel freimachen; die Verstopfung ist weg.
Nun meine Fragen:
Muß ich für den Schaden aufkommen oder die Hausverwaltung?

Ist es sinnvoll meine Türschwelle mit Silikon zu verschließen?

Reicht es aus, beim Nachbarn nur die betroffene Ecke zu streichen oder muß der gesamte Flur geweißt werden?

mfg & der Hoffnung auf Antwort

tobsev

Hallo
Ich befürchte du oder deine Versicherung muss für den Schaden aufkommen .
Da die Wanne anscheinend übergelaufen ist hast du nicht die notwendige Vorsicht walten lassen . Zu mindestens Warst du nicht im Raum un das Wasser ab zu drehen und somit den Schaden verhindern konntest . Zur Wiederherstellung des Schaden . Das sollte ein Malermeister entscheiden .
M.f.G. trotz schlecher Nachricht Horst

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Muß ich für den Schaden aufkommen oder die Hausverwaltung?

Wieso denn die Hausverwaltung ? Falls Du eine Privathaftpflichtversicherung hast, wird diese dich schadlos halten.

Reicht es aus, beim Nachbarn nur die betroffene Ecke zu
streichen oder muß der gesamte Flur geweißt werden?

Das ist schwer zu sagen, jenachdem, wie der Flur insgesamt aussieht. auf jeden Fall wird bei Schadensersatz nur der Zeitwert entschädigt, d.h. je länger der Flur nicht renoviert wurde, umso geringer fällt die Entschädigung aus.

Hallo,

es kann noch viel teurer kommen. Wenn zum Beispiel Holzbalken in der Decke (oder eben Fußboden) sind, so saugen diese schon mal eine ganze Menge Wasser auf. Das hat zur Folge, das die Decke innen maschinell getrocknet werden muß, sonst ist dort in kürzester Zeit Schimmelbefall.

Die ganze Sache sollte sich ein Baufachmann ansehen, dann ab zur Haftpflichtversicherung damit. Die bezahlt ja den Schaden, der ist durch Versehen passiert, das wird abgedeckt.

Gruß
André