ähm - ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wie diese werte zusammenpassen sollen! ein volumen von 29,54 m³ und eine nettogrundfläche von 11,16 m² ergibt immerhin eine realistische raumhöhe von ca. 2,65 m.
wie man aber von der nettofläche auf die bodenfläche kommen soll ist mir schleierhaft. hat das zimmer dachschrägen? das könnte zumindest die viel geringere wohnfläche erklären, da flächen unter 2.00 m raumhöhe nur zur hälfte angerechnet werden.
also mach doch bitte noch mal ein paar mehr angaben zu dem zimmer. vor allem wo du diese werte her hast.
ähm - ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wie diese werte
zusammenpassen sollen! ein volumen von 29,54 m³ und eine
nettogrundfläche von 11,16 m² ergibt immerhin eine
realistische raumhöhe von ca. 2,65 m.
wie man aber von der nettofläche auf die bodenfläche kommen
soll ist mir schleierhaft. hat das zimmer dachschrägen? das
könnte zumindest die viel geringere wohnfläche erklären, da
flächen unter 2.00 m raumhöhe nur zur hälfte angerechnet
werden.
Ja, das Zimmer hat Dachschrägen.
also mach doch bitte noch mal ein paar mehr angaben zu dem
zimmer. vor allem wo du diese werte her hast.
Also, das Zimmer befindet sich im Dachgeschoss (bzw. soll sich im Dachgeschoss befinden) und hat eine Raumhöhe von 2,20 m.
Die Angaben hat mir Arcon berechnet…
Was bedeutet das denn nun alles?
Danke für deine Hilfe!!
bodenfläche: der komplette bereich des fussbodens ist damit gemeint. also bis in die ecken der dachschrägen.
nettofläche: meist werden die seiten bei einer bestimmten höhe (75 cm - 1,00 m) geschlossen, so dass man wenigstens etwas gerade wand hat um vernünftig was stellen zu können. das ist dann ja schon mal um einiges weniger als die bodenfläche - also die nettofläche.
wohnfläche:
flächen bei einer höche zwischen 0,00 m und 1,00 m werden gar nicht berechnet. flächen zwischen 1,00 m und 2,00 m zur hälfte und alles über 2,00 m ganz. daher der unterschied zwischen nettofläche und wohnfläche.
aber wozu brauchst du jetzt welche fläche? um fussboden zu bestellen? tapeten auszurechnen?
normalerweise hat ein aufenthaltraum eine mindestfläche von 10,00 qm. falls ihr öffentliche fördermittel beansprucht, würde der raum gar nicht als kinderzimmer anerkannt.
aber wozu brauchst du jetzt welche fläche? um fussboden zu
bestellen? tapeten auszurechnen?
normalerweise hat ein aufenthaltraum eine mindestfläche von
10,00 qm. falls ihr öffentliche fördermittel beansprucht,
würde der raum gar nicht als kinderzimmer anerkannt.
Danke für deine Antwort!!
Jetzt verstehe ich das zumindest einigermaßen…
Die Bodenfläche ist also die komplette Fläche am Boden, von der man einiges ja nicht nutzen kann, da Dachschräge.
Die Nettofläche ist die Fläche, die man benutzen kann?
Und die Wohnfläche rechnet ein gewisses Maß an Dachschräge heraus, da man die Dachschräge nicht richtig zählen kann?
Hab ich das richtig verstanden?
Dann ist doch eigentlich die Nettofläche entscheidend, oder?
Warum ich das brauche??
Wir haben im Moment zwei Zimmer im DG, möchten aber gerne drei zwecks Kinderzimmer daraus machen.
Darum berechne ich im Moment die Flächen, um zu sehen, ob das überhaupt möglich ist.
Also ist ein Zimmer in dieser Größe definitiv zu klein?
Wir wollen keine öffentlichen Mittel, sondern einfach ein ausreichend großes Zimmer für ein Kind.
Und da bleibt nur noch das Dachgeschoss…
Die Bodenfläche ist also die komplette Fläche am Boden, von
der man einiges ja nicht nutzen kann, da Dachschräge.
korrekt!
Die Nettofläche ist die Fläche, die man benutzen kann?
nach richtig nutzen kann man eine fläche bei 1,00 m ja auch nicht, oder? daher wird sie ja auch nur bedingt angerechnet. ;o)
Und die Wohnfläche rechnet ein gewisses Maß an Dachschräge
heraus, da man die Dachschräge nicht richtig zählen kann?
Hab ich das richtig verstanden?
ja hast du!
Dann ist doch eigentlich die Nettofläche entscheidend, oder?
bei dachräumen nicht wirklich! kommt zudem noch auf die dachneigung an! bei 30° ist es beispielsweise noch problematischer als bei 45°.
Warum ich das brauche??
Wir haben im Moment zwei Zimmer im DG, möchten aber gerne drei
zwecks Kinderzimmer daraus machen.
Darum berechne ich im Moment die Flächen, um zu sehen, ob das
überhaupt möglich ist.
möglich ist viel - nur ob es sinnvoll ist!
Also ist ein Zimmer in dieser Größe definitiv zu klein?
Wir wollen keine öffentlichen Mittel, sondern einfach ein
ausreichend großes Zimmer für ein Kind.
Und da bleibt nur noch das Dachgeschoss…
ausreichend groß ist relativ! aber wenn man bei öffentlicher förderung mindestens 10,00 qm fläche haben muss, um überhaupt förderfähig zu sein, kannst du dir ja denken wie knapp und klein 8,00 qm dann sind.
Jetzt verstehe ich das zumindest einigermaßen…
Die Bodenfläche ist also die komplette Fläche am Boden, von
der man einiges ja nicht nutzen kann, da Dachschräge.
Diese Fläche benötigst du aber um z.B. die Kosten für den Bodenbelag zu berechnen.
Die Nettofläche ist die Fläche, die man benutzen kann?
In diesem Bereich kannst du Schränkchen, Sofa, Bett und Tisch hinstellen.
Und die Wohnfläche rechnet ein gewisses Maß an Dachschräge
heraus, da man die Dachschräge nicht richtig zählen kann?
In diesem Bereich kann man normalerweise umhergehen ohne den Kopf einziehen zu müssen.