Hallo,
hoffe mir kann einer helfen. Meine Mutter baut in Ihrem Haus eine
komplette Etage um und natürlich kommt es ab und zu zu etwas mehr
Lärm. Sie hat ein Eckhaus und warnt aber alle Nachbarn der nächsten 5
Häuse immer vor, wenn es lauter werden könnte.
Heute wurde eine Wand durchgebrochen und natürlich hat sie wieder die
Nachbarn zeitlich genug darauf hingewiesen, dass es laut werden
könnte. Beginn war so ca 18.00 mit den ersten vorsichtigen Bohrungen
und um ca 19.00 stand der Nachbar aus dem dritten Haus vor der Tür
und hat gesagt, sie solle jetzt sofort aufhören (er hat selber 2
Jahre sein Haus umgebaut und sogar um 22.00 und Sonntags noch
gebohrt). Meine Mutter hat aus Furcht sofort aufgehört, obwohl es
nicht mehr lange gedauert hätte und als ich ihn zur Rede gestellt
habe, meinte er nur, dass wir kein Recht hätte so spät noch Lärm zu
machen. Er hätte das gedurft, denn bei ihm sei es gewerblicher Lärm
gewesen, bei uns ja nicht. Meine Fragen: Wie lange darf man lärm
machen bei einem Umbau und was ist gewerblicher Lärm bzw der
Unterschied zu einem privaten Umbau???
Danke für jede Hilfe!!!
FAQ:1129, FAQ:1784
Hallo Jana,
die FAQ:1129 gilt für alle Bretter. Deinen Beitrag im Brett allg. Rechtsfragen hasst du schon angepasst. Dies hier ist der ursprünglich durch den MOD gelöschte Text.
Sinngemäß ist es auch ein Doppelposting. FAQ:1784.
Grüße
Ulf
Hallo,
Deine Frage müsste dir jeder ortsansässige Architekt beantworten können.Ggf auch die Bauverwaltung befragen ob es sich um ein W
Wohngebiet,Gewerbegebiet oder um ein Mischgebiet handelt.
ARMIN
Hallo Jana,
Mit dem Baulärm ist es folgendermassen:
Jede Gemeinde/Stadt hat ihre Zeiten vorgegeben wo man Lärm machen darf.Bei uns in Bayern ist es folgendermaßen:
Aufgrund von Art. 14 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) vom
8.Oktober 1974 (GVBl. S 499 - BayRS 2129-1-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom
9. Mai 1998 (GVBl. S. 243) erlässt die Gemeinde Grasbrunn folgende Verordnung:
§ 1
Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten
(1) Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen von
Montag bis Freitag zwischen 7.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 20.00 Uhr und
Samstag zwischen 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr ausgeführt
Auf Baustellen, was ja in dem Fall auch euer Bauvorhaben ist gilt folgende Zeitregel
Baubeginn mit Lärm 07.00 Uhr ( in Ausnahmefällen auch 06.00 Uhr)
Mittagsruhe gibt es nicht, da ja die Firmen nicht einfach 2 Stunden rumstehen und Däumchen drehen können.
In Ausnahmefällen und mit Genemigung(wichtige Betonierarbeiten usw. darf auch deutlich länger gearbeit werden)
Lange Rede kurzer Sinn, dein Nachbar redet Unsinn, lass dich nicht verunsichern, bis 20.00 Uhr darfst du Lärm machen, egal ob geweblich oder privat. Wenn Firmen bei euch tätig sind dürfen sie auch während der Mittagszeit weiterarbeiten.
Gruß
Manfred