Hallo,
folgende Situation; Tatort: Bayern, München.
5. Stock, Dachgeschosswohnung, Loggia.
Nach Sanierung soll ein neues Gitter zum Schutz vor Abstürzen angebracht werden. Wie hoch muss nach Vorschrift dieses Gitter ab Boden sein?
Vielen Dank schon mal für Antworten. Optimal wäre natürlich noch ein Hinweis auf Fundstellen in Gesetzen, Verordnungen oder was es für solche Fälle gibt.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Eva
Hallo!
Schwierig - normalerweise steht sowas immer in der Landesbauordnung, nur nicht in Bayern.
In anderen Foren wird auch danach gefragt:
http://www.bau.net/forum/balkon-terrasse/272.htm
Generell ist eigentlich 90cm als Minimum vorgegeben. Alles darunter sollte definitiv nicht zulässig sein. Das bezieht sich aber eher auf Fenster. Bei Balkonbrüstungen baut man gewöhnlich etwas höher.
Grüße
Christian
hallo eva,
seit ca. 2 jahren sind in öffentlichen gebäuden 100cm mindesthöhen vorgeschrieben.
waagrechte sprossen sollten vermieden werden (damit kinder nicht klettern können) und der sprossenabstand soll nicht mehr als 10 cm (oder waren es 12cm?) betragen, damit keine köpfe durchgesteckt werden können.
gruß
markus
Vielen Dank.Hat sehr geholfen (owT)
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