Durchlauferhitzer

Hallo

Ich bin umgezogen und in der neuen Wohnung ist ein Durchlauferhitzer.Die Wohnungsbaugesellschaft hat im Mietvertrag geschrieben,das der Mieter für die jährliche Kontrolle aufkommen muß.Meine Frage wäre wer Kontrolliert solche Durchlauferhitzer und ist es überhaupt rechtens das die Kosten für die Kontrolle auf die Mieter übergehen?

MfG
Katrin

Hallo Katrin!
Durchlauferhitzter der mit Strom betrieben wird ist das nicht nötig.
Ich denke bei dir geht es um einen der mit Gas das Wasser erwärmt und der müsste normalerweise von einer Fachfirma Installateur gewartet werden, außerdem werden diese Geräte normalerweise vom Schornsteinfeger Jährlich Kontrolliert.
Das Du die Wartung machen sollst ist auch nicht ganz normal, das Gerät gehört zum Gebäude und dann wäre das normalerweise eine Sache die über den Eigentümer oder Verwaltung laufen müste.

Gruß sepp.

Kontrolle aufkommen muß.Meine Frage wäre wer Kontrolliert

Wie Sepp schon sagt, ein Sanitärinstallateur.

solche Durchlauferhitzer und ist es überhaupt rechtens das die
Kosten für die Kontrolle auf die Mieter übergehen?

Wenn Du dieses Passus im Mietvertrag akzeptiert hast, ist er auch rechtens. Wir haben Vertragsfreiheit.

Hallo Sepp,
wie kommst du darauf das die Wartung Vermietersache ist?
Dies ist nicht an dem, Sache muss 1 mal im Jahr von einem Installateur überprüft und gereinigt, sprich gewartet werden, Rechnung wird in der Regel vom Vermieter übernommen und auf das Jahr nachher abggerechnet, oder wie in diesem Fall, gleich vom Mieter übernommen weil es gehüpft wie gesprungen ist, wann der Mieter zahlt, ob sofort oder erst mit der Jahresabrechnung.

Es ist aber richtig, dass reparaturen vom Vermieter getragen werden, daher die Wartung und das es nicht so schnell passiert, das reparatur nötig :wink:

Lieben Gruß
Caschmi

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