wir sind kräftig beim hausbau auf einem grundstück, was ich vor zwei jahren als gartenland gekauft habe und welches dann bauland wurde. das grundstück ist durch einen weg (sackgasse, keine strasse) erreichbar, welcher besonders in der nassen jahreszeit sehr matschig ist. wir sind am hinteren ende, vor uns wohnen noch drei leute. wir haben schon überlegt, den weg auf unsere kosten mit schotter auszubessern. und hier kommt nun meine frage. kann ich die stadt (oder wer auch immer dafür zuständig ist) dazu bringen den weg auszubessern, weil es ja ein öffentlicher weg ist und dort leute wohnen, oder besteht da keine chance?
Punkt 1. wäre mal festzustellen, ob der Weg überhaupt eine öffentliche Straße ist, oder ggf. ein Privatweg ist. Für letzteren wäre die Stadt nicht zuständig. Punkt 2. wäre dann die Frage, ob denn für das Grundstück schon Erschließungsbeiträge für den Straßenbau gezahlt wurden. Wenn nein, sollte man sich gut überlegen, ob man da schlafende Hunde weckt. Es könnte nämlich sein, dass die Stadt sich über das Interesse sehr freut und dann gleich eine Luxusvariante von Weg baut, den Anliegern dann aber die Dicke Rechnung präsentiert.
Wir wohnen hier an einer Hinterliegerstraße, die auch so in etwa deiner Beschreibung entspricht, und die von den Nachbarn immer mal still und ohne großes Aufheben ausgebessert wird. Zwar gibt es in unserer Gemeinde keine Satzung für Anliegerbeiträge, aber wird haben auch keine Lust, dann zur Straßenreinigung/Winterräumung herangezogen zu werden. Zudem sind wir zur Zeit mangels Bürgersteig auch mit der Räumpflicht vor dem eigenen Grundstück fein raus, da man ohne befestigten Weg schlecht räumen kann und wir immer schön darauf verweisen können, dass Fußgänger mangels Bürgersteig auf der anderen Seite zu gehen hätten (die an ein städtisches Grundstück grenzt). Würde die Straße ausgebaut, würden wir mit Sicherheit einen Bürgersteig mit allen Pflichten vor die Haustür bekommen. Da stopfen wir doch lieber mal die Löcher selbst.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zudem
sind wir zur Zeit mangels Bürgersteig auch mit der Räumpflicht
vor dem eigenen Grundstück fein raus, da man ohne befestigten
Weg schlecht räumen kann und wir immer schön darauf verweisen
können, dass Fußgänger mangels Bürgersteig auf der anderen
Seite zu gehen hätten (die an ein städtisches Grundstück
grenzt).
Bist du dir da sicher?
Bei uns sieht es so aus, dass bei fehlendem Gehweg vor dem eigenen Grundstück im Winter ein ein Meter breiter Streifen freigehalten (geräumt und gestreut) werden muss. Das kann aber jede Gemeinde in ihrer Satzung festlegen wie sie möchte.