Moin moin,
und auf ein frohes Neues erfolgreiches JAHR !
Ich habe eine Regalwand abgebaut.
8mm Dübellöcher volle Bohrerlänge ! mit Fischerdübel.
jetzt muß ich 15 Löcher schließem. Aber - wie kriege ich die Dübel wieder raus ?
Und wie fülle ich die Löcher dann zur vollen Länge wieder auf ?
Nach der Wandfarbe werde ich wohl mal den VK fragen können.
aber waren alles Hilfsarbeiter aus Persien! Kein Witz !
sm
hi, mein Jung (Deern?),
erstmal möchte ich mich bedanken, dass Du da nicht irgendeinen Schweinetrick anwendest, der Deinen Nachmieter in den Wahnsinn treibt, seeehhhr löblich. Also das geht so:
in den Dübel schraubst Du eine schöne Spaxschraube, aber nur ein paar Umdrehungen bis sie greift, dann ziehst Du mit der Schraube den Dübel aus der Wand. Das war schon mal das.
Vielleicht hast Du jetzt eine Spritze zur Hand, gibt’s ja inner Apotheke, (frag einfach nach der größtmöglichen, die sehen beängstigend aus!), dann rühr’ den Gips eher etwas dünnflüssiger an, das Vorgehen erklärt sich dann vom Hingucken.
Ohne Spritze hast Du vielleicht einen Cocktaillöffel, so mit 'nem langen Stiel. Mit sowas kann man dann sehr dickpastigen Gips ziemlich weit in so ein Loch drücken. Oder Du hast einen 8mm Holzdübel, mit dem kannst Du nachstopfen.
Nochmals danke, dass Du nicht so einen Mist mit Klopapier und Zahnpasta machst, ehrlich!!
anette
uuups Dübellöcher !
8mm Dübellöcher volle Bohrerlänge ! mit Fischerdübel.
jetzt muß ich 15 Löcher schließem. Aber - wie kriege ich die
Dübel wieder raus ?
Und wie fülle ich die Löcher dann zur vollen Länge wieder auf
Schöne lange Schrauben 2 oder 3 Umdrehungen per Hand in die Dübel drehen, bis sie greift. Mit einer Kombizange Schraube und Dübel rausziehen. Wenn der Dübel in der Wand abreißt, auch gut, bleibt er eben drin.
Zum Verfüllen: Da gibt’s verschiedene Methoden, mal mehr, mal weniger „Pfusch“. Evtl. Holzdübel reinstecken, zusammengerolltes Papier oder so, dann mit Gips verstreichen. Oder Methode Moltofill: Gibts in Tuben mit langer dünner Spitze, damit kommt man recht weit in die Löcher rein. Wenn die Löcher größer sind, muß man evtl. zweimal drüber gehen, weil die Füllmasse beim Trocknen ein wenig schrumpft evtl reißt.
Beim Spachteln darauf achten, dass hinterher keine „Pfannkuchen“ an der Wand kleben. Wirklich nur die Löcher verfüllen, alles andere abschieben.
Wozu müssen die Löcher bis ans Ende verfüllt sein? Haben wir nie gemacht.
Zur Farbe: Entweder selber mischen, probieren, trocknen lassen, vergleichen, mischen, probieren, trocknen lassen, vergleichen etc…
Oder: einen Krümel Farbe mit in den Baumarkt nehmen, die können die Farbe einscannen und nachmischen.
Viel Erfolg
kernig
Moin moin,
und auf ein frohes Neues erfolgreiches JAHR !
Ebenso!
Ich habe eine Regalwand abgebaut.
8mm Dübellöcher volle Bohrerlänge ! mit Fischerdübel.
jetzt muß ich 15 Löcher schließem. Aber - wie kriege ich die
Dübel wieder raus ?
Und wie fülle ich die Löcher dann zur vollen Länge wieder auf
?
Wurde schon hinreichend beschrieben.
Bohrt ein Mieter 32 Dübellöcher zur Befestigung notwendiger Bad-Ausstattungenwie Spiegel, Konsole, Haltegriff, Duschstange und Klobürste in die Badefliesen seiner Mietwohnung, muss er sie beim Auszug nicht beseitigen.
Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. Mai 2001 - 307 S 50/01
„Fazit“
Von einem ‚vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache‘ könne also keine Rede sein.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw1611.htm
Landgericht Köln (1 S 130/99).
http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…
…
mfg
W.
Moin moin,
und Danke für alle Antworten.
MfG
SM
und auf ein frohes Neues erfolgreiches JAHR !
Ebenso!
Ich habe eine Regalwand abgebaut.
8mm Dübellöcher volle Bohrerlänge ! mit Fischerdübel.
jetzt muß ich 15 Löcher schließem. Aber - wie kriege ich die
Dübel wieder raus ?
Und wie fülle ich die Löcher dann zur vollen Länge wieder auf
?
Wurde schon hinreichend beschrieben.
Bohrt ein Mieter 32 Dübellöcher zur Befestigung notwendiger
Bad-Ausstattungenwie Spiegel, Konsole, Haltegriff, Duschstange
und Klobürste in die Badefliesen seiner Mietwohnung, muss er
sie beim Auszug nicht beseitigen.
Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. Mai 2001 - 307 S 50/01
„Fazit“
Von einem ‚vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache‘ könne also
keine Rede sein.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw1611.htm
Landgericht Köln (1 S 130/99).
http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…
…
mfg
W.