Hi,
wenn bei einem Bett als Innemaß 1,40 m angegeben ist, bei einem Latternrost ebenfalls 1,40 m.
Wie ist das dann. Bezieht sich das Innenmaß des Bettes auf die Breite von Innenkante Seitentei zu Innenkante Seitenteil, oder sollte es sich nicht auf die Maße von Beschlag zu Beschlag für Rostauflage beziehn.
Mein Problem: Habe ein Bett, das 1,40 m zw. Seitenteilen hat und einen Rost, dessen Rahmen auch 1,40 hat. Da aber nun die Beschläge und Rostauflagehalterungen ( keine ahnung wie das heißt) natürlich auch einige mm dick sind, passt der Lattenrost nicht ins Bett.
Muss also der Rost (Außenmaß) schmaler als 1,40 sein, oder das Bett breiter als 1,40?
Ich hoffe das sit enigermaßen verständlich eklärt. Denn ich muss wissen, wo ich nun reklamieren kann 
Danke vorab Marion
