HILFE Dach nach Reperatur undicht! DRINGEND

Hallo
Nach dem starken Sturm Anfang 2007 (Kyrill?) wurde im Juli 2007 das Dach meines Hauses vom Dachdecker begutachtet und am Schornstein etwas repariert.
Aufgabe war es auch zu kontrollieren ob noch andere Dinge am Dach schadhaft seien und diese zu reparieren, wenn nötig.
Die Versicherung bezahlte die Rechnung.
Nun stellten wir an den Weihnachtstagen fest dass das Dach undicht ist.
Meine nun DRINGENDE Frage.
Haftet der Dachdecker für diesen Schaden??
Bzw. wie lange ist die „Garantie“ für so eine Reperatur?
Es ist ja möglich der Dachdecker hat etwas übersehen, also folglich seine Arbeit nicht richtig gemacht
ODER
sogar etwas bei seinem Arbeiten beschädigt.
Ist es vielleicht Aufgabe der Versicherung das beim Dachdecker zu reklamieren?
Schliesslich haben sie eine hohe Rechnung bezahlt.

Ich brauche wirklich schnell Hilfe das es momentan stark regnet.
Vielen Dank im Voraus

Das Wichtigste ist im Moment doch wohl, dass höhere Folgeschäden vermieden werden.
Also sofort den Dachdecker darüber informieren, dass Undichtigkeiten bestehen. Das wird einem Fachbetrieb auch am Herzen liegen.
Worin die Undichtigkeit letztendlich begründet liegt, ist zunächst einmal sekundär. Es kann und wird wohl auch in direktem Zusammenhang mit den durchgeführten Arbeiten stehen. Die Gewährleistungsfrist der ausgeführten Arbeiten hierfür ist je nach Vertrag wahrscheinlich 2 Jahre.

Ist es vielleicht Aufgabe der Versicherung das beim Dachdecker zu reklamieren?

Zunächst einmal „sitzen Sie an der (Informations)Quelle“.
Warten Sie zu lange und ergibt sich hieraus ggf. ein Folgeschaden, müssten Sie sich ggf. eine Mitverantwortung anrechnen lassen.
Also: den Dachdecker anrufen!
-.-.-.-.-
mfg - Klaus -

Hallo

Hallo Hedy W

Nach dem starken Sturm Anfang 2007 (Kyrill?) wurde im Juli
2007 das Dach meines Hauses vom Dachdecker begutachtet und am
Schornstein etwas repariert.
Aufgabe war es auch zu kontrollieren ob noch andere Dinge am
Dach schadhaft seien und diese zu reparieren, wenn nötig.
Die Versicherung bezahlte die Rechnung.
Nun stellten wir an den Weihnachtstagen fest dass das Dach
undicht ist.
Meine nun DRINGENDE Frage.
Haftet der Dachdecker für diesen Schaden??

Warum sollte er.

Nur, wenn etwas am Schornstein undicht ist.
Sollte der Dachdecker noch etwas anderes repariert haben, so gelten auch hier die Gewährleistungsfristen.
Aber nur für die Arbeiten, die dieser auch ausgeführt hat, bzw. welche auch auf der Rechnung stehen und mit der Versicherung abgerechnet wurden.

Ansonsten seid Ihr in der Beweispflicht, dass der Dachdecker beim begehen des Daches etwas kaputt gemacht hat.

Bzw. wie lange ist die „Garantie“ für so eine Reperatur?

Dafür gibt es keine „Garantie“, sondern eine Gewährleistung.
Garantie ist freiwillig, eine Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

Es gilt: Gewährleistung nach BGB und Nach VOB 4 Jahre.

folglich seine Arbeit nicht richtig gemacht
ODER

Nein!!

„Kyrill“ ist schon vor einem Jahr passiert.
Sollte der Dachdecker etwas übersehen haben oder aber etwas kaputt gemacht haben, so wäre es Euch schon früher aufgefallen.
es hat ja im Jahre 07 genug Niederschlag gegeben.

sogar etwas bei seinem Arbeiten beschädigt.

Wie kommt Ihr darauf?

Mich würde interresieren, wie alt Euer Dach ist.

Ist es vielleicht Aufgabe der Versicherung das beim Dachdecker
zu reklamieren?

Nein.

Schliesslich haben sie eine hohe Rechnung bezahlt.

Ich brauche wirklich schnell Hilfe das es momentan stark
regnet.
Vielen Dank im Voraus

Gruß
Armin