Ich habe meinem Vermieter vor einiger Zeit ein Geräusch gemeldet, das aus der Heizungsanlage im Keller kam, gemeldet. Die Handwerker kamen, haben es repariert und mir Bescheid gesagt, was da gemacht wurde. Als einige Zeit später das Geräusch wieder auftauchte, wurde es wieder nachgebessert und mir wurde wieder erzählt, was und in welchem Umfang gemacht worden ist. Nun ist das Geräusch zum dritten Mal aufgetaucht und es wurde wieder behoben. Diesmal hat der Handwerker gesagt, er wolle mir gar nicht sagen, was da gemacht worden ist, er werde es dem Vermieter melden. Auf meine Anmerkung, dass er mir doch bislang immer mitgeteilt habe, was da gewesen sei, meinte er, er wolle mit mir gar nicht darüber diskutieren.
Ich fand es eine bodenlose Unverschämtheit.
Deshalb meine Fragen an Euch:
Darf ein Handwerker überhaupt die Auskunft über seine Arbeit verweigern?
2.Oder ist er bei Mietwohnungen eventuell verpflichtet, NUR dem Vermieter über den Umfang seiner Arbeit zu informieren?
Der Auftraggeber / Rechnungsempfänger hat ein Recht zu erfahren, was alles gemacht wurde um den Fehler zu beseitigen.
Dir muß keiner aber auch gar keiner Erklären was da gemacht wurde. Für dich kann nur wichtig sein, dass das Problem beseitigt ist.
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Schade - so was habe ich befürchtet. Ich freue mich selbstverständlich, dass das Problem weg ist, aber versteht mich bitte richtig: irgendetwas möchte ich gegen dieses arrogante A*** unternehmen.
Schade - so was habe ich befürchtet. Ich freue mich
selbstverständlich, dass das Problem weg ist, aber versteht
mich bitte richtig: irgendetwas möchte ich gegen dieses
arrogante A*** unternehmen.
Setz Dich…nimm Dir nen Keks… verschnaufe und zähle langsam von 100 rückwärts…
Warum genau willst Du ihm eins auswischen?
Weil er diesmal nicht so gemacht hat, wie Du wolltest?
Weil Dein eigener Stolz angekratzt ist?
Was würdest Du mit der Information angfangen?
Erstattest Du Bericht an den Vermieter?
Was ist Dir diese Information wert? Ist es das überhaupt wert?
mich bitte richtig: irgendetwas möchte ich gegen dieses
arrogante A*** unternehmen.
Zum einen geht Dich das genau gar nichts an, zum zweiten kann es sogar sein, dass der Handwerker ein ausdrückliches Verbot vom Vermieter hatte, zum dritten hat ein Handwerker seine Zeit auch nicht gestohlen, zum vierten finde ich Deine Rachegelüste völlig unangebracht, weil völlig grundlos.
Gruß
loderunner
wenn die Reparaturkosten jedoch auf den Mieter umgelegt
werden, hat er wieder Anspruch auf Erläuterung
da es hier offensichtlich um eine größere Aktion gehandelt hat, ist da wohl nichts mit Umlage (oder besser: Weiterleitung) - die funktioniert nur bei Kleinreparaturen.
Gruß
loderunner