gibt es eine verbraucherrechtliche Definition von „spülmaschinenfest“?
Und: gibt es aus der Sichtweise einen Unterschied zu „spülmaschinengeeignet“? Wenn ja, wie ist es definiert?
Ich habe diverse Meinungen (!) dazu gelesen, aber nix definitives.
Wißt Ihr vielleicht auch noch, wie die beiden Begriffe auf englisch heißen?
eine solche Unterscheidung ist mir nicht bekannt, und ich fände sie auch ziemlich widersinnig. Entweder ich darf etwas in die Spülmaschine tun oder eben nicht. Insofern würde ich von gleicher Bedeutung ausgehen.
Im Englischen heißt es m. E. „dishwasher proof“ oder „dishwasher safe“.
Lieben Gruß
Dantis
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die Spülmaschinenbeständigkeit ist in DIN EN 12875 geregelt. Dort steht allerdings keine Definition von spülmaschinenfest und -geeignet, sondern nur: Die Prüfgegenstände sind mindestens 125 Prüfzyklen und dann Vielfachen von 250 Zyklen zu unterziehen.
Um welches Material geht es dir? Dekorierte Keramik? Da kann man grob (!) sagen, daß Aufglasur-Dekoration spülmaschinengeeignet ist (wird irgendwann mehlig bzw. verblasst) und Inglasur-Dekoration spülmaschinenfest (das Dekor sieht auch noch nach Jahren frisch gekauft aus).
eine solche Unterscheidung ist mir nicht bekannt, und ich
fände sie auch ziemlich widersinnig. Entweder ich darf etwas
in die Spülmaschine tun oder eben nicht. Insofern würde ich
von gleicher Bedeutung ausgehen.
Das ist wie Wasserabweisend/water resistant und Wasserfest/waterproof
Das Erste bedeutet: ne gewisse Menge Wasser hälts mal aus, aber schwimmen gehen ist damit nicht.
Das Zweite kommt z.B. in Kombination mit: bis x-Meter und bedeutet eben wirklich ganz echt dicht.
Im Englischen heißt es m. E. „dishwasher proof“ oder
„dishwasher safe“.