Hallo,
wir haben vor 12 Monaten massiv Esche Parkett (Dicke ca. 22 mm) auf Anhydrit-Estrich, vollflächig verklebt, verlegen lassen. Darunter liegt die Fußbodenheizung, die entsprechend vorher mit Protokoll aufgeheizt wurde
Der Estrich wurde nicht abgeschliffen oder der Untergrund anderweitig vorbereitet.
Estrich - Kleber - Eschedielen.
Nun lösen sich bereits die Dielen vom Kleber (inzwischen sind bereits 50% der Dielen nicht mehr mit dem Untergrund verbunden). Sichtbar ist es kaum (nur im Millimeterbereich haben sich einzelne Dielen gehoben), allerdings klingt es hohl beim Klopfen auf den Boden und beim Darüberlaufen sind auch teilweise schon Knarzgeräusche hörbar.
Unser Parkettleger sagt, daß dies alles im DIN Bereich sei und kein Mangel vorliege.
Wir hingegen haben Angst vor massivem Energieverlust, da sich Luftpolster zwischen Estrich und Holz gebildet haben.
Wer hat Erfahrung damit, kennt die Rechtslage und kann uns weiterhelfen ? Ist das Parkett mangelhaft verlegt und was sollte (muß) der Parkettverlegebetrieb machen ?
Hallo Lukas,
Du beschreibst die Verlegung eines Esche-Parketts.
Ich vermute einmal: als Dielen? Oder doch als Stabparkett?
Grundsätzlich ist es so, dass eine 100%-ige Auflage der Parkettrückseiten auf dem Estrich (und damit eine 100%-ige Verklebung) nicht möglich ist.
Jeder Estrichoberfläche darf vor der Verlegung toleranzkonforme Unebenheiten aufweisen. Anders geht das auch nicht.
Je größer nun die Elemente oder Platten sind, desto wahrscheinlicher ist der Umfang an möglichen Hohllagen.
Dass der Estrich vor der Parkettverlegung NICHT vorbehandelt sein soll, zumindest ein Reinigungsschliff und eine im Rollverfahren aufgebrachte Grundierung, das kann ich nicht glauben!!
Letztlich ist es aber auch so, dass -nehmen wir einmal an, es träfe zu- ein Umfang von 50% Hohllagen nicht akzeptabel ist. Doch wie ich bereits schrieb: grundsätzlich sind Hohllagen kein Mangel. Es kommt auf den Umfang und die Wahrscheinlichkeit zukünftig weiterer Ablösungen an.
Insbesondere Letzteres kannst Du nicht bewerten oder abschätzen.
Das können jedoch Sachverständige aus dem Fachbereich, nachdem sie die Ursache der Ablösungen bzw. Hohllagen nach dem Aufnehmen eines oder mehrerer Elemente ermittelt haben.
-.-.-
Das bedeutet: der Parkettleger hat zwar Recht, wenn er auf die grundsätzliche Zulässigkeit von Hohllagen hinweist, doch 2 Dinge wären hierbei zu beachten:
a) die rückseitge Benetzung/Verklebung soll -je nach Art des Parkettwerkstoffs- nicht unter 40% bis 6ß% betragen, und
b) die Verlegeeinheiten dürfen sich bei Belastung nicht bewegen!(Das steht aber nicht in der DIN 18356, sondern vielmehr im Kommentar zur DIN).
Bewegen sich die Verlegeeinheiten also bei Belastung NICHT, wäre auch kein Mangel gegeben!
-.-.-.-
Gruß: Klaus Rauer, Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen
Hallo,
auch wir haben Parkett(einzelne Stäbe, Buche, kein Massivholz) auf Fußbodenheizung verlegt. Aber obwohl der Estrich bereits mehrere Monate alt war und wir ihn mit Schleifpapier abgerieben, gesaugt und feucht aufgewischt haben, musste er vor der Verlegung des Belags mit einer Bodenschleifmaschine bearbeitet werden. Der Parkettleger begründete die Notwendigkeit mit dem s.g. „Sanden“ des Bodens.D.h., die oberste Schicht eines Estrichs löst sich mit der Zeit, bzw. beim drüberlaufen in Sand auf, so dass der Kleber zwar noch am Parkett, aber nicht mehr auf dem Boden klebt und die Parkettstäbe sich lösen, so wie bei Euch geschehen. Außerden musste der Estrisch nach dem Schleifen gereinigt und grundiert werden. Parkettleger wissen sowas normalerweise. Wenn er den Estrisch nicht entsprechend behandelt hat, ist er meiner Meinung nach in der Haftung.
Gruß
Edith
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Hallo,
wir haben vor 12 Monaten massiv Esche Parkett (Dicke ca. 22
mm) auf Anhydrit-Estrich, vollflächig verklebt, verlegen
lassen. Darunter liegt die Fußbodenheizung, die entsprechend
vorher mit Protokoll aufgeheizt wurde
1.Wurde damals die Restfeuchtigkeit gemessen??? Sie darf bei Anhydrit-Estrich nur 0,3 CM% betragen,und wenn Sie gemessen wurde
auf welche Variante??? elektronisch oder manuell???
Der Estrich wurde nicht abgeschliffen oder der Untergrund
anderweitig vorbereitet.
Estrich - Kleber - Eschedielen.
2.Das Schleifen des Estriches ist normalerweise laut VOB Sache des
Estrichslegers, da diese Leistung beim einbringen des Estriches mit-
bezahlt wurde. Trotzdem muss der Boden/Parkettleger den Untergrund
schleifen und grundieren , wenn dieses erforderlich ist, aber es wird
dann extra berechnet.
Nun lösen sich bereits die Dielen vom Kleber (inzwischen sind
bereits 50% der Dielen nicht mehr mit dem Untergrund
verbunden). Sichtbar ist es kaum (nur im Millimeterbereich
haben sich einzelne Dielen gehoben), allerdings klingt es hohl
beim Klopfen auf den Boden und beim Darüberlaufen sind auch
teilweise schon Knarzgeräusche hörbar.
Unser Parkettleger sagt, daß dies alles im DIN Bereich sei und
kein Mangel vorliege.
Wir hingegen haben Angst vor massivem Energieverlust, da sich
Luftpolster zwischen Estrich und Holz gebildet haben.
Wer hat Erfahrung damit, kennt die Rechtslage und kann uns
weiterhelfen ? Ist das Parkett mangelhaft verlegt und was
sollte (muß) der Parkettverlegebetrieb machen ?
3: was für ein Parkettkleber wurde verwendet???
wurden die Randabstände eingehalten???(einfach mal die Fussleisten
lösen und nachsehen!! )
Ich würde den Mangel schriftlich der Firma melden, einen Termin zur
Nachbesserung setzen, und wenn die Firma den nicht nachkommt,
Sie einen neutralen und öffentlich bestellten Sachverständigen
kommen lassen um den Schaden vor Ort zu dokumentieren.
es gibt viele Ursachen und die sollten geklärt werden!!
zu hohe Restfeuchtigkeit im Estrich
fehlerhafte Untergrundvorbereitung
falsche Materialien bzw Kleber eingesetzt
Randabstände nicht eingehalten
und, und ,und ,
Hallo Thorsten,
ich verstehe tatsächlich nicht, warum nun durch diese Aufführung in der Sache unrelevanter Punkte die Diskussion -und möglicherweise die Gestaltung von Unsicherheiten- erneut „angeschoben“ werden soll.
Die aus bisherigen Fakten ableitbaren -und verwertbaren- Aspekte hatte ich doch bereits schon aufgeführt.
Nun wird wieder heftig und aus nicht erfindlichen Gründen „am Bäumchen geschüttelt“, obwohl dies doch gar nicht notwendig ist!
1.Wurde damals die Restfeuchtigkeit gemessen???
Völlig bedeutungslos vor dem Hintergrund, da der Fragesteller keine Verformungen des Parketts, sondern nur Ablösungen/Hohllagen aufführte!
Sie darf bei Anhydrit-Estrich …
(Anmerkung: den Begriff gibt es seit 2004 bereits nicht mehr im Zusammenhang mit Estrichen!)
…nur 0,3 CM% betragen, und wenn Sie gemessen wurde auf welche Variante??? elektronisch oder manuell???
Völlig bedeutungslos. Die Angabe der maximalen Restfeuchte stimmt zwar so, doch gemessen wird AUSSCHLIEßLICH nach dem CM-Verfahren.
Doch noch einmal: Restfeuchte ist hier kein Thema gewesen.
2.Das Schleifen des Estriches ist normalerweise laut VOB Sache des
Estrichslegers, da diese Leistung beim einbringen des Estriches mitbezahlt wurde. Trotzdem muss der Boden/Parkettleger den Untergrund schleifen und grundieren , wenn dieses erforderlich ist…
Wurde alles bereits ausgeführt. Nichts Neues also!
Teil 2 ist wieder unverständlich (…wenn dies erforderlich ist). Es IST schlichtweg erforderlich. Die Eventualform in der Satzstellung ist irreführend und wenig dienlich in der Sache!
3: was für ein Parkettkleber wurde verwendet???
Völlig bedeutungslos! Alle Parkettklebstoffe müssen die Mindestanforderungen nach DIN 281 erfüllen.
wurden die Randabstände eingehalten???(einfach mal die Fussleisten lösen und nachsehen!! )
Bei aller mir bestätigten Phantasie; der Zusammenhang zwischen flächigen Hohllagen in einer Parkettebene und den Wandabständen - er entzieht sich mir!
Ich würde den Mangel schriftlich der Firma melden, einen Termin zur Nachbesserung setzen, und wenn die Firma den nicht nachkommt …
Es ist derzeit überhaupt nicht klar, aus den gegebenen Fakten nicht abzuleiten, ob überhaupt ein Mangel gegeben ist.
Was soll dann die Empfehlung an den Fragesteller, eine Nachbesserung zu fordern und dem Unternehmer mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen??
Sie einen neutralen und öffentlich bestellten Sachverständigen kommen lassen um den Schaden vor Ort zu dokumentieren.
Das ist einmal ein guter Hinweis. Doch zeitlich hinkt er deutlich hinterher, denn DER (der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige) der hatte sich in Form meines Beitrages vom 18. August 2008 bereits ausreichend und zudem sachlich mit den durch den Fragesteller bereit gestellten Aspekten auseinander gesetzt.
Und (sehr wichtig) Hinweise gegeben, welche den Fragesteller nicht „auf falsche Pferd“ setzten.
es gibt viele Ursachen und die sollten geklärt werden!!
Ein hervorragender Hinweis, aber wenig dienlich!
zu hohe Restfeuchtigkeit im Estrich
(FALSCH)
fehlerhafte Untergrundvorbereitung
(MÖGLICH, DOCH NICHT ZWINGEND)
falsche Materialien bzw Kleber eingesetzt
(FALSCH)
Randabstände nicht eingehalten
(FALSCH)
-.-
Ohne anmaßend wirken zu wollen, möchte ich Dir doch die Empfehlung geben, vor der eigenen Niederschrift erst einmal die anderen Fachbeiträge zu dem von Dir ausgewählten Thema zu lesen, um dann die Entscheidung zu treffen, ob die Vortexte ggf. nicht doch den größeren Informationsgehalt aufweisen - und ob es nicht sinnvoll wäre, den eigenen Drang zur Veröffentlichung zurück zu stellen.
Zur Vermeidung von Irritationen gegenüber dem Fragesteller und zur eigenen Absicherung.
Und damit keiner merkt, dass man selber doch nicht so in dem angefragten Thema ist, wie es aber eigentlich sein sollte, um in einem Forum aussagefähige und verwertbare Hinweise liefern zu können.
-.-.-.-.-
mfg Klaus Rauer; Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen