Hallo,
bei meiner Therme (seit 2006 Brennwerttechnik) wurde vor einigen Tagen die zweijährige Messung durchgeführt. Danach folgender E-Mailverkehr mit dem Schornsteinfeger:
Meine Mail an den Schornsteinfeger:
Hallo Herr …,
vor einigen Tagen hat Herr … bei uns die Messungen an der Gastherme vorgenommen. Heute kam die entsprechende Bescheinigung. Da wir 2006 eine neue Therme bekommen haben, wollte ich die alten und neuen Werte einmal vergleichen. Dabei fiel mir auf, dass früher z.B. der Abgasverlust angegeben wurde, was aber in der Bescheinigung von heute nicht der Fall ist. Hat sich da etwas geändert? Wäre nett, wenn Sie sich kurz zurückmelden würden.
Mit freundlichen Grüßen
DG
Antwort des Schornsteinfegers:
Sehr geehrter Grade,
bis 2006 hatten sie eine Gasaußenwandheizung , bei der eine vollständige Messung gemacht wurde. Bei der neuen Heizung ist dieses nicht mehr erlaubt. Da mein Geselle auf Grund der Messgeräte alle Werte auf schreibt, kann ich ihnen alle Abgaswerte eMail. Ich hoffe ihnen damit weiter geholfen habe.
Mit freundlichen Gruß
K
– … nicht mehr erlaubt? Was? Habe ich nun nicht mehr das Recht, die Messergebnisse zu erhalten, um über eventuelle Veränderungen rechtzeitig informiert zu sein? Wer kann mir da helfen? Danke!!!
Gruß
Dieter
Hallo,
gemessen werden darf lediglich der CO Wert. Ein Wirkungsgrad wird nicht mehr ermittelt. Da die Messgeräte allerdings die kompletten Ergebnisse anzeigen, läßt man sie auch komplett ausdrucken.
Was für Veränderungen soll es denn geben? Ein Brennwertgerät schwankt immer zwischen 97 bis 98 % Wirkungsgrad. Das ermitteln von Werten ist ohnehin sowas von unsinnig bei den neuen Geräten, egal ob Brennwert oder nicht.
Gruß Joho
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Hallo Jojo,
danke für Deine schnelle Antwort! Verstehen kann ich es nicht gerade, dass die genaannten Werte nicht mehr gemessen werden dürfen. Aber nun gut - meine Therme hat einen Abgasverlust von 2% (hat mir der Schornsteinfeger per Mail zugeschickt). Das war für mich einfach wichtig, dieses mit der alten Therme (zuletzt 10%) zu vergleichen.
Gruß
Dieter
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Hi,
man muß wirklich nicht allen Sinn und Unsinn in diesem Land verstehen. Fakt ist lediglich, daß Brennwertgeräte nicht zu der sogenannten Heizungsanlagenverordnung gehören bzw. dort nicht aufgeführt sind. Der Schornsteinfeger darf allerdings nur die Anlagen überprüfen, die in der Heizungsanlagenverordnung aufgeführt sind. Lediglich die Ausnahme in einigen Bundesländern befugt den Schornfeger auch Brennwertgeräte zu messen, allerdings nur auf ihren Kohlenmonoxidgehalt. Das hat auch einen Sinn im Unsinn der Verordnungen. Es sichert dem Schornsteinfeger ein regelmäßiges Einkommen. 
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Heizungsanlagenverordnung aufgeführt sind.
Das ist nicht richtig.
Lediglich die
Ausnahme in einigen Bundesländern befugt den Schornfeger auch
Brennwertgeräte zu messen, allerdings nur auf ihren
Kohlenmonoxidgehalt.
Er bekommt nur diese Messung bezahlt,kein fegen mehr und keine weitere Messung
Das hat auch einen Sinn im Unsinn der
Verordnungen. Es sichert dem Schornsteinfeger ein regelmäßiges
Einkommen. 
Heizungsanlagenverordnung aufgeführt sind.
Das ist nicht richtig.
Sorry, aber was ist an dieser Aussage nicht richtig? Ich lasse mich ja gerne eines Besseren belehren, nur is tmir nicht bekannt, daß Brennwertgeräte in der Heizungsanlagenverordnung aufgeführt und definiert sind.
Lediglich die
Ausnahme in einigen Bundesländern befugt den Schornfeger auch
Brennwertgeräte zu messen, allerdings nur auf ihren
Kohlenmonoxidgehalt.
Er bekommt nur diese Messung bezahlt,kein fegen mehr und keine
weitere Messung
Das hat auch einen Sinn im Unsinn der
Verordnungen. Es sichert dem Schornsteinfeger ein regelmäßiges
Einkommen. 
Auszug aus der Heizanlagenverordnung!!!
Hallo,
Auszug aus der
Heizanlagenverordnung:
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zusammenhang stehende Bauteile.
(3) Heizkessel im Sinne dieser Verordnung ist der aus Kessel und Brenner bestehende Wärmeerzeuger, der zur Übertragung der durch die Verbrennung freigesetzten Wärme an das Wasser dient. Heizkesseltypen im Sinne dieser Verordnung sind der Standardheizkessel, der Niedertemperatur-Heizkessel und der Brennwertkessel.
kommen kann.
(8) Brennwertkessel im Sinne dieser Verordnung sind Heizkessel, die für die Kondensation eines Großteils des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes konstruiert sind.