Hallo, hier eine Frage an Experten… ich hatte einen Wasserschaden in meiner Wohnung (Heizung) Dadurch muss der Parkettboden geöffnet werden. Die Gebäudeversicherung möchte nur die Kosten für Teilaustausch (ca 2m2)danach abschleifen und neu versiegeln. Mehrere Handwerker die ein Angebot erstellen sollten meinten, es wäre nicht ohne weiteres möglich…es handelt sich um ein Mosaik Stäbchenparkett Eiche. Ich habe nun einfach Bedenken, dass ich auf einem „geflickten“ Boden sitzenbleibe
Der Platz wird auch immer sichbar sein, da es ein Zugang zu einer Tür ist. Hat jemand Erfahrungswerte ?
Danke für eure Hilfe !
Hallo Ursula,
Wenn ein Teilbereich des Eiche-Mosaikparketts durch das Wasserschadensereignisn(so nennt man das nun einmal) irreversibel geschädigt wurde, dann kann unter bestimmten Bedingungen durchaus ein Teilaustausch erfolgen.
Mit Sicherheit wird sich die ausgetauschte Fläche am Anfang optisch in der Gesamtfläche hervorheben. Doch durch Lichteinwirkung (der Bereich soll ja vor einer Tür liegen) ergibt sich im Lauf der Zeit eine farbliche Anpassung.
Wichtig ist die Frage nach dem derzeitigen Oberflächenschutz des Parketts im Zusammenhang mit der Flächengröße, welche geschliffen werden soll.
Vermutlich wurde damals ein Parkettsiegel eingesetzt und kein Öl-/Wachsgemisch. Im ersten Fall (Siegel) ist ein ansatzloser (optischer) Übergang zwischen alt/neu nicht möglich, wenn nur eine Teilfläche geschliffen würde.
So könnte das auch nicht durch die Versicherung gemeint sein, denn in diesem Fall muss die Gesamtfläche geschliffen, ausgekittet und mehrfach abgesiegelt werden. Das sind die sogenannten Folgeschäden bzw. -kosten, welche durch die Versicherung zwangsläufig mitgetragen werden müssen.
Sollte jedoch eine gewachste/geölte Parkettoberfläche gegeben sein, so ist ein lokaler Austausch des Mosaikparketts und auch eine lokal begrenzte Aufbringung des Oberflächenschutzes problemlos möglich. Damit ohne optische Nachteile, außer am Anfang halt der temporäre Farbunterschied zwischen den unterschiedlich alten Parketthölzern.
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mfg Klaus Rauer; Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen