Dachgeschoss Ausbauen,Wand von innen isolieren?

Hallo, möchte demnächst das Dachgeschoss Ausbauen. Die Dahcschrägen will ich mit Rockwoll oder ähnlichem isolieren.nun meine frage,ich habe da eine Ausenwand die nicht verputzt ist(von ausen schon von innen halt nicht), möchte dort rigipsplatten anbringen aber vorher von innen isolieren ist das möglich,wenn ja mit was?

von ausen kann ich nicht isolieren bzw schon aber dann müsste ich ja das ganze haus isolieren…
vielen dank im voraus

Hallo,
für die Wand gibt es Gips-Karton-Platten, auf die bereits eine Dämmung aufgebracht ist. Du musst lediglich darauf achten, dass
Du den Taupunkt nicht zu weit ins Mauerwerk bekommst.
Diesbezüglich würde ich einen Energieberater zu Rate ziehen.
Der kann Dir auch gleich noch wertvolle Tipps für den weiteren
Ausbau und eine evtl. notwendige Finanzierung geben.

Gruß Bernhard

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Hallo,
bei Dachausbauten sind folgende Regeln zu beachten:
Nicht Standartplatten verwenden.
Die Mindestanforderung ist Feuerschutz (Für Kritiker: Gips, Ok, was ist mit der Pappe?)
Besser ist es grüne zu nehmen. Diese sind auch für den Feuchtraumausbau zugelassen. Falls der Raum in späteren Jahren einmal anders genutzt werden sollte…
Viel Erfolg,
Werner

Hallo,
bei Dachausbauten sind folgende Regeln zu beachten:
Nicht Standartplatten verwenden.
Die Mindestanforderung ist Feuerschutz (Für Kritiker: Gips,
Ok, was ist mit der Pappe?)

Ok, aber woher beziehst du dein Wissen? Sowohl die Vorgabe, dass Feuerschutz erforderlich sei, kann ich in keiner Bauordnung nachvollziehen (mit Ausnahme von Gebäuden die aufgrund ihrer Größe oder Nutzung besonderer Vorschriften unterliegen) als auch der Aussage, dass normale Gipskartonplatten über keine Brandschutzqualifizierung verfügen würden. http://www.knauf.de/content/de/trockenbau/platten/un…
Wobei ich aber betonen möchte, dass Brandschutz an sich sinnvoll ist. Dieser wird aber über gewisse Maximalabstände der Befestigungen und besonderer Verarbeitung der Platten erreicht. Hierzu bietet sich das Studium der zur Platte gehörigen Produktbeschreibung an.

Besser ist es grüne zu nehmen.

Vor allen Dingen teurer.

Diese sind auch für den Feuchtraumausbau zugelassen.

Stimmt.

Falls der Raum in späteren Jahren einmal anders genutzt werden :sollte…
Viel Erfolg,

von mir auch

Werner

vnA

Hallo,
für die Wand gibt es Gips-Karton-Platten, auf die bereits eine
Dämmung aufgebracht ist. Du musst lediglich darauf achten,
dass
Du den Taupunkt nicht zu weit ins Mauerwerk bekommst.

Aus dem Mauerwerk heraus in die Isolierung, müsste es richtigerweise heißen.

Diesbezüglich würde ich einen Energieberater zu Rate ziehen.
Der kann Dir auch gleich noch wertvolle Tipps für den weiteren
Ausbau und eine evtl. notwendige Finanzierung geben.

Dieser Tipp ist sehr gut, ihm kann ich mich nur voll anschließen. Weitergehend würde ich noch die Inanspruchnahme eines Architekten in Erwägung ziehen, da Folgeschäden aus unsachgemäßen Arbeiten nicht nur lästig sondern unter Umständen richtig teuer werden können.

Gruß Bernhard

vnA

Hallo,

du kannst die Wand mit dem gleichen Material wie in der Dachschräge dämmen, dünnere Dämmstarke wäre wegen vorhandenen Außenwand auch möglich. Entsprechendes Ständerwerk ist erforderlich. Dampfbremse nicht vergessen, mit der Dampfbremse der Schrägen verbinden.

Zu dem weiter unten genannten Vorschlag der GK-Platte mit Dämmung (werden mit Ansetzbinder geklebt): Diese sind mit einer zwischen Platte und Dämmung angebrachten Alufolie erhältlich. Wenn, dann diese verwenden. Der Übergang der Dampfbremse zur Schräge ist jedoch ein großer Schwachpunkt, da nicht sauber herstellbar.

Gruß
Der Franke

Hallo,

Ok, aber woher beziehst du dein Wissen? Sowohl die Vorgabe,
dass Feuerschutz erforderlich sei, kann ich in keiner
Bauordnung nachvollziehen (mit Ausnahme von Gebäuden die
aufgrund ihrer Größe oder Nutzung besonderer Vorschriften
unterliegen)

du solltest z.B. einmal den Dritten Teil, Abschnitt IV - VI der Bayerischen Bauordnung lesen.

als auch der Aussage, dass normale
Gipskartonplatten über keine Brandschutzqualifizierung
verfügen würden.

Brandschutzqualifizierung ist ein hohler Begriff.

Wobei ich aber betonen möchte, dass Brandschutz an sich
sinnvoll ist.

Nun, Versicherungen legen sehr viel Wert auf dieses Thema.

Dieser wird aber über gewisse Maximalabstände
der Befestigungen und besonderer Verarbeitung der Platten
erreicht. Hierzu bietet sich das Studium der zur Platte
gehörigen Produktbeschreibung an.

Wobei es für die verlinkte „Universalplatte“ nun keinerlei technische Datenblätter gibt.

Gruß
Der Franke

Hallo,

Ok, aber woher beziehst du dein Wissen? Sowohl die Vorgabe,
dass Feuerschutz erforderlich sei, kann ich in keiner
Bauordnung nachvollziehen (mit Ausnahme von Gebäuden die
aufgrund ihrer Größe oder Nutzung besonderer Vorschriften
unterliegen)

du solltest z.B. einmal den Dritten Teil, Abschnitt IV - VI
der Bayerischen Bauordnung lesen.

Art 15 Brandschutz sagt nichts darüber aus.
Art. 28 behandelt tragende Wände, Pfeiler und Stützen. Dachflächen sind keines davon. Die Vorschriften sind dafür also nicht anzuwenden.
Art.32 Decken und Wände stehen auch nicht zur Diskussion.
Art.33 Abs.3 Dächer:
‚Tragende und aussteifende Teile von Dächern, die den oberen Raumabschluß von Aufenthaltsräumen bilden, sind auch in Gebäuden,
deren tragende Bauteile eine Feuerwiderstandsdauer aufweisen müssen, ohne Feuerwiderstandsdauer zulässig, wenn Belange des Brandschutzes nicht beeinträchtigt sind.‘
Auch daraus erkenne ich keine Notwendigkeit die Dachfläche von innen in der Brandschutzqualität F30 oder höher zu schützen.
Ich bitte daher um eine etwas genauere Fundstelle.

als auch der Aussage, dass normale
Gipskartonplatten über keine Brandschutzqualifizierung
verfügen würden.

Brandschutzqualifizierung ist ein hohler Begriff.

Aha.
http://www.jusline.de/pdf/de/entscheidungen/VIII_ZR_…
Seite 6 2. Abschitt. Hier benutzt der Bundesgerichtshof diese Formulierung für eine Definition eines bestimmten Feuerwiderstandes.
http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwiderstand
Benutzt jetzt der Bundesgerichtshof ‚hohle Begriffe‘ oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Wobei ich aber betonen möchte, dass Brandschutz an sich
sinnvoll ist.

Nun, Versicherungen legen sehr viel Wert auf dieses Thema.

Stimmt. Aber auch für sie gelten die Gesetze. Wobei auch bei ihnen die Vertragsfreiheit gilt. Es steht ihnen somit frei Zusatzforderungen zu definieren. Aber dass dies im normalen Wohnungsbau unterhalb der Hochhausgrenze jemals in Deutschland geschehen sein sollte, würde mich überraschen.

Dieser wird aber über gewisse Maximalabstände
der Befestigungen und besonderer Verarbeitung der Platten
erreicht. Hierzu bietet sich das Studium der zur Platte
gehörigen Produktbeschreibung an.

Wobei es für die verlinkte „Universalplatte“ nun keinerlei
technische Datenblätter gibt.

Da empfehle ich, wenn du gerade die bay. Bauordnung heranziehst, den Art. 19 Bauprodukte ff
Aber selbst bei Knauf im Verkaufsprospekt wird die Paneelplatte als ausreichend für einen Aufbau mit Brandschutzqualifizierung angepriesen. Bevor du fragst: ‚Sind erhöhte Anforderungen
an den Brandschutz mit F90 bei Dachausbauten im innerstädtischen
Bereich gefordert,…‘ gilt üblicherweise im Bereich von Brandwänden und Gauben die zu nah an der Nachbargrenze aufgestellt werden. Es gilt nicht im Bereich der normalen Dachfläche mit einem Abstand >= 1,00 m zur Brandwand.

Gruß

Bitte

Der Franke

vnA

Hallo,

du solltest z.B. einmal den Dritten Teil , Abschnitt IV - VI
der Bayerischen Bauordnung lesen.

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen: Wände, Decken, Dächer
Art. 24 - 30 sowie (nebensächlich) Art. 31 - 44

Ich bitte daher um eine etwas genauere Fundstelle.

Hattest du die gleiche Bauordnung?

Brandschutzqualifizierung ist ein hohler Begriff.

Aha.
http://www.jusline.de/pdf/de/entscheidungen/VIII_ZR_…
Seite 6 2. Abschitt. Hier benutzt der Bundesgerichtshof diese
Formulierung für eine Definition eines bestimmten
Feuerwiderstandes.

Nun, in diesem Urteil werden drei Begriffe genannt:
Feuerfestigkeitsklasse F90
Brandschutzqualifizierung F90
Brandschutzqualität F90
Und die Richter(innen) hatten wohl keine Ahnung, was mit den Begriffen gemeint ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwiderstand
Benutzt jetzt der Bundesgerichtshof ‚hohle Begriffe‘ oder habe
ich da etwas falsch verstanden?

Nicht nur du :smile:
Man unterscheidet doch nur zwei Definitionen:
Baustoffklasse (für einzelne Baustoffe separat)
Feuerwiderstandsklasse (für Bauteile aus mehreren Baustoffen)

Nun, Versicherungen legen sehr viel Wert auf dieses Thema.

Stimmt. Aber auch für sie gelten die Gesetze.

z.B. die Bayerische Bauordnung.

Wobei auch bei
ihnen die Vertragsfreiheit gilt. Es steht ihnen somit frei
Zusatzforderungen zu definieren. Aber dass dies im normalen
Wohnungsbau unterhalb der Hochhausgrenze jemals in Deutschland
geschehen sein sollte, würde mich überraschen.

Machen sie i.d.R. nicht. Die Gesetze sind ausreichend gut.

Wobei es für die verlinkte „Universalplatte“ nun keinerlei
technische Datenblätter gibt.

Da empfehle ich, wenn du gerade die bay. Bauordnung
heranziehst, den Art. 19 Bauprodukte ff

Du solltest mal die einschlägigen Artikel der Bauordnung zum Thema Brandschutz lesen (s. oben).

Aber selbst bei Knauf im Verkaufsprospekt wird die
Paneelplatte als ausreichend für einen Aufbau mit
Brandschutzqualifizierung angepriesen.

Ja, aber konkrete Vorschläge machen sie an anderer Stelle. Um nicht zu sagen, die Universalplatte ist eine überteuerte Baumarktplatte für Privatkunden. Sie könnten die gleichen Ergebnisse für deutlich weniger Geld haben.

Bevor du fragst:

Ich frag lieber nicht :smile:

Gruß
Der Franke

Hallo,

Moin,

du solltest z.B. einmal den Dritten Teil , Abschnitt IV - VI
der Bayerischen Bauordnung lesen.

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen: Wände, Decken,
Dächer
Art. 24 - 30 sowie (nebensächlich) Art. 31 - 44

Ich bitte daher um eine etwas genauere Fundstelle.

Hattest du die gleiche Bauordnung?

Möglicherweise nein, aber jetzt habe ich die von 2008 aufgerufen. Ich gehe davon aus, dass das die gültige ist.
Aber auch hier sehe ich keine Notwendigkeit. Also bitte nicht nur Art. 24-30 sondern konkret: Wo steht, dass ich Dachflächen von Innen F30 oder höher ausbilden muss?

Brandschutzqualifizierung ist ein hohler Begriff.

Aha.
http://www.jusline.de/pdf/de/entscheidungen/VIII_ZR_…
Seite 6 2. Abschitt. Hier benutzt der Bundesgerichtshof diese
Formulierung für eine Definition eines bestimmten
Feuerwiderstandes.

Nun, in diesem Urteil werden drei Begriffe genannt:
Feuerfestigkeitsklasse F90
Brandschutzqualifizierung F90
Brandschutzqualität F90
Und die Richter(innen) hatten wohl keine Ahnung, was mit den
Begriffen gemeint ist.

Bei uns ist der Ausdruck Brandschutzqualifizierung üblich, aber wenn es dir hilft werde ich nur noch von Feuerwiderstand sprechen. Inhaltlich ist dieser Streit um eine Ausdrucksweise für den selben Inhalt belanglos.

http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwiderstand
Benutzt jetzt der Bundesgerichtshof ‚hohle Begriffe‘ oder habe
ich da etwas falsch verstanden?

Nicht nur du :smile:
Man unterscheidet doch nur zwei Definitionen:
Baustoffklasse (für einzelne Baustoffe separat)
Feuerwiderstandsklasse (für Bauteile aus mehreren Baustoffen)

Nun, Versicherungen legen sehr viel Wert auf dieses Thema.

Stimmt. Aber auch für sie gelten die Gesetze.

z.B. die Bayerische Bauordnung.

Wie schon geschrieben: Wo genau steht es.

Wobei auch bei
ihnen die Vertragsfreiheit gilt. Es steht ihnen somit frei
Zusatzforderungen zu definieren. Aber dass dies im normalen
Wohnungsbau unterhalb der Hochhausgrenze jemals in Deutschland
geschehen sein sollte, würde mich überraschen.

Machen sie i.d.R. nicht. Die Gesetze sind ausreichend gut.

Stimmt

Wobei es für die verlinkte „Universalplatte“ nun keinerlei
technische Datenblätter gibt.

Da empfehle ich, wenn du gerade die bay. Bauordnung
heranziehst, den Art. 19 Bauprodukte ff

Du solltest mal die einschlägigen Artikel der Bauordnung zum
Thema Brandschutz lesen (s. oben).

Hier sind wir aber vom Thema Brandschutz weg beim Thema Bauartzulassung einzelner Bauteile.

Aber selbst bei Knauf im Verkaufsprospekt wird die
Paneelplatte als ausreichend für einen Aufbau mit
Brandschutzqualifizierung angepriesen.

Ja, aber konkrete Vorschläge machen sie an anderer Stelle. Um
nicht zu sagen, die Universalplatte ist eine überteuerte
Baumarktplatte für Privatkunden. Sie könnten die gleichen
Ergebnisse für deutlich weniger Geld haben.

Stimmt, aber mit Sicherheit nicht mit den GBKI (grün)

Bevor du fragst:

Ich frag lieber nicht :smile:

Gut, aber dann Antworte doch bitte.

Gruß

auch

Der Franke

vnA

Hallo,

Wo steht, dass ich Dachflächen
von Innen F30 oder höher ausbilden muss?

Da wir nur wissen, dass der Ausgangsposter sein Dachgeschoß incl. Außenwand isolieren möchte, jedoch nichts über das Gebäude an sich, verbleiben wir bezüglich Brandschutz hier einfach mal stehen:
http://www.baumarkt.de/b_markt/fr_info/brandschutz.h…

Wir sind eh OT.

Gruß
Der Franke