Hallo Leute,
wie soll man in folgendem Fall vorgehen:
In einem Zwei-Parteien-Haus ist das Verbrauchserfassungsmeßgerät (POLLUX) mindestens ein Jahr lang defekt gewesen, das wurde erst bemerkt als beim jährlichen Ablesetermin der Wert des Zählers sich gegenüber dem des Vorjahres überhaupt nicht verändert hatte (der andere Zähler ging einwandfrei).
Es wurde natürlich umgehend ein neuer Zähler installiert (eigentlich zwei neue, damit der andere gleichalte nicht auch noch sein Leben aushaucht) und seit dem kann wieder gemessen und abgerechnet werden.
Wie verfährt man jetzt aber mit dem Jahr ohne Erfassung der eine Partei?
Gruß
Beuteltier
Moin, Beuteltier,
die Heizkostenverordnung schreibt in solchen Fällen eine Schätzung vor. Normalerweise verteilt man nach Gradzahltagen, dabei ist aber ein ganzjähriger Ausfall nicht vorgesehen
))
Praktikabel wäre der Vergleich mit den Vorjahren, indem man den Durchschnitt der letzten Jahre als Maßstab nimmt.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
der Ausfall betrug ja MINDESTENS ein Jahr, eigentlich mindestens 14 Monate (weil es 2 Monate gedauert hat bis ein neuer Zähler installiert war), vermutlich aber sogar schon länger - warum sollte der Zähler gerade am Tag der Ablesung vor 14 Monaten stehengeblieben sein, vielleicht war er schon viel länger defekt - daher stehen Verbrauchswerte nur aus einem Zeitraum von einem halben Jahr, und zwar ausgerechnet noch im Sommerhalbjahr (Mieterwechsel) zur Verfügung.
Gruß
BT
Hallo Beuteltier,
ist ärgerlich, würde aber den Mieter informieren, einen Durchschnittsverbrauch über möglichtst viele Jahre errechnen. Diesen unter Vorbehalt verrechnen und mit dem im kommenden Jahr gemessenen Wert vergleichen. Bei größeren Abweichungen muß Mieter, oder Vermieter nachzahlen. Das Heizverhalten der vorherigen Mieter muss ja nicht mit dem des Jetzigen übereinstimmen. Da ich auch vermiete würde ich so vorgehen. Besser! -ich lese monatlich die Zählerstände ab und würde somit Unregelmäßigkeiten sofort bemerken.
Gruß Bernd
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Moin, BT,
stehen Verbrauchswerte nur aus
einem Zeitraum von einem halben Jahr, und zwar ausgerechnet
noch im Sommerhalbjahr (Mieterwechsel) zur Verfügung.
dumm gelaufen. Da heißt es, sich mit dem Vermieter zusammensetzen, auf die Abrechnung schauen und kreativ werden. Am Zwang zum Schätzen ändert sich nichts, zur Methode steht nichts im Gesetz.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
mir gefällt nur das Wort „schätzen“ nicht dabei.
Ich würde eine Dreisatzrechnung vorziehen:
Gesamtverbrauch MW (Gas) geteilt durch den jeweils gemessenen Verbrauch MW pro Mietpartei im nachweislich korrekt erfassten Verbrauchszeitraum ergibt das Verhältnis der Verbrauchswerte der beiden Mietparteien zueinander (beide haben ihre Warmwasser- und Heizungsverbauchsgewohntheiten nicht verändert in den letzten Jahren),
dieses Verhältnis dann auf den aktuellen Gesamtverbrauch anwenden.
Stimmt so?
Gruß
BT
Hallo Bernd,
der Ausfall betrug ja mindestens 14 Monate (weil es 2 Monate gedauert hat bis ein neuer Zähler installiert war), vermutlich aber sogar schon länger -
warum sollte der Zähler gerade am Tag der Ablesung vor 14 Monaten stehengeblieben sein, vielleicht war er schon viel länger defekt -
daher stehen Verbrauchswerte nur aus einem Zeitraum von einem halben Jahr, und zwar ausgerechnet nur vom Sommerhalbjahr (Mieterwechsel) zur Verfügung.
Ich bin einer der MIETER, nicht der Vermieter.
Ich würde eine Dreisatzrechnung versuchen:
Gesamtverbrauch MW (Gas) geteilt durch den jeweils gemessenen Verbrauch MW pro Mietpartei im nachweislich korrekt erfassten Verbrauchszeitraum ergibt das Verhältnis der Verbrauchswerte der beiden Mietparteien zueinander (beide haben ihre Warmwasser- und Heizungsverbauchsgewohntheiten nicht verändert in den letzten Jahren),
dieses Verhältnis dann auf den aktuellen Gesamtverbrauch anwenden.
Gruß
BT