hallo!
ich möchte mir zwei normale carports aufstellen.
(freistehend, nebeneinander, Länge der Carports unter 9 Meter
Höhe unter 2,75 m.)
wie ich nun erfahren habe brauche ich keine baugenehmigung in meinem bundesland (schleswig-holstein).
mein vermieter hat mir grünes licht gegeben.
die carports stehen nicht an einer grenze(grenzbebauung)
meine frage ist,
kann ich nun einfach loslegen und die dinger aufstellen ohne weitere massnahmen?
muss ich die flächen noch angeben wegen abwasser?
vielen dank
Auch hallo,
frag doch mal beim Bauamt nach, inwieweit die einen Grenzabstand haben wollen.
http://www.bauordnungen.de/html/schleswig-holstein.h…
Üblicherweise ist es kein Problem, ein Carport als Grenzbebauung zu errichten, sowas funktioniert über eine Bauanzeige (statt Bauantrag).
Sichergehen solltest Du au jeden Fall, sonst kann - im schlimmsten Fall bei einem (ungewollten) Verstoß gegen Bauvorschriften - der Abbruch drohen. Und das wär schade.
Wegen Regenwassereinleitung: Wenn die Flächen neu versiegelt werden und Du von den Dächer erstmalig Wasser einleitest, wirst Du sie angeben müssen. Überdachst Du versiegelte Flächen (Stellplätze), wahrscheinlich nicht. Ist aber ohne Gewähr und sonstige Waffen. Im Zweifelsfall weiß das auch die nette Dame vom Bauamt.
Gruß, Guido